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   BGH, 09.09.2019 - IV ZR 241/18   

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https://dejure.org/2019,32373
BGH, 09.09.2019 - IV ZR 241/18 (https://dejure.org/2019,32373)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2019 - IV ZR 241/18 (https://dejure.org/2019,32373)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2019 - IV ZR 241/18 (https://dejure.org/2019,32373)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen die Kostenbelastung der Partei als solche im Erinnerungsverfahren

  • rewis.io

    Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 1 S. 1
    Einwendungen gegen die Kostenbelastung der Partei als solche im Erinnerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerinnerung - und die Einwendungen gegen die Kostenbelastung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2018 - VIII ZB 35/18

    Erhebung von Gerichtskosten hinsichtlich Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 09.09.2019 - IV ZR 241/18
    Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof nach § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG der Einzelrichter, nachdem der Kostenbeamte nicht abgeholfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 09.09.2019 - IV ZR 241/18
    Sie können nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 402/22

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 1 GKG der Einzelrichter, nachdem die Kostenbeamtin nicht abgeholfen hat (Senatsbeschlüsse vom 9. September 2019 - IV ZR 241/18, juris Rn. 2; vom 19. März 2019 - IV ZR 30/18, juris Rn. 1).

    Eine Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (Senatsbeschluss vom 9. September 2019 - IV ZR 241/18, juris Rn. 3).

  • BGH, 06.09.2023 - IV ZB 7/23

    Zurückweisung der Erinnerung des Erinnerungsführers gegen den Kostenansatz des

    a) Im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (Senatsbeschluss vom 9. September 2019 - IV ZR 241/18, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 31.08.2022 - IV ZR 48/22

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs

    Im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (Senatsbeschluss vom 9. September 2019 - IV ZR 241/18, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2020 - 4 E 638/20
    vgl. BGH, Beschluss vom 9.9.2019 - IV ZR 241/18 -, juris, Rn. 3, m. w. N.
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