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   BGH, 19.01.2005 - IV ZR 246/02   

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https://dejure.org/2005,14943
BGH, 19.01.2005 - IV ZR 246/02 (https://dejure.org/2005,14943)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2005 - IV ZR 246/02 (https://dejure.org/2005,14943)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - IV ZR 246/02 (https://dejure.org/2005,14943)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsrente (Zusatzversorgung) nach Tätigkeit im öffentlichen Dienst; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Halbanrechnung von Vordienstzeiten; Volle Anrechnung erworbener Rentenansprüche bei nur hälftiger Berücksichtigung der Arbeitszeit für die Berechnung ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; BGB § 307

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 42 Abs. 2 S. 1 lit. a aa
    Anrechung von Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 246/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser vollen Berücksichtigung der gesetzlichen Rente trotz einer nur hälftigen Anrechnung von Vordienstzeiten einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen, der nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden könne (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 246/02
    Dem ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 2003 (IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183) entschieden hat.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 246/02
    Zu diesem Zeitpunkt sei die Beklagte durch die Entscheidung BVerfGE 98, 365 = VersR 1999, 600 ohnehin zu einer grundlegenden Änderung ihrer Satzung gezwungen.
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 356/10

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Kürzung des Rettungskostenersatzes wegen grob

    Ein Anspruch des Klägers auf (teilweise) Erstattung des Fahrzeugschadens ist indessen unter dem Aspekt des Rettungskostenersatzes gemäß §§ 83, 82, 90 VVG begründet (es handelt sich hier um einen nach Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes in der ab dem 1.1.2008 geltenden Fassung geschlossenen Neuvertrag; zur Anspruchsgrundlage des § 63 VVG a. F. - der Vorgängerregelung der eben zitierten Vorschriften - im Zusammenhang mit Schäden verursachenden Ausweichmanövern bei Wildwechsel siehe BGH, Urt. v. 25.6.2003 - IV ZR 246/02 - VersR 2003, 1250).

    Bei kleineren Tieren hingegen ist die Gefahr für das Fahrzeug durch einen bevorstehenden Zusammenstoß so gering, dass das hohe Risiko eines ungleich größeren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung nicht in Kauf genommen werden darf (siehe BGH, Urt. v. 25.6.2003 - IV ZR 246/02 - VersR 2003, 1250, OLG Koblenz, VersR 2004, 464).

  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Jedenfalls bei größeren Tieren ist selbst ein riskantes Fahrmanöver wie etwa eine Vollbremsung oder eine Ausweichbewegung objektiv erforderlich, um die Beschädigung am Fahrzeug abzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 25.06.2003 - IV ZR 246/02, VersR 2003, 1250; OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.01.2011 - 5 U 356/10, ZfS 2011, 331, juris Rn. 61).
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