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   BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57   

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https://dejure.org/1958,6794
BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57 (https://dejure.org/1958,6794)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57 (https://dejure.org/1958,6794)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1958 - IV ZR 251/57 (https://dejure.org/1958,6794)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 316
  • FamRZ 1958, 127
  • DB 1958, 337
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1951 - IV ZR 16/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57
    Er mußte vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen, insbesondere auch über ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen und über die Gründe, die für oder gegen ihre sittliche Berechtigung sprachen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. dazu die nichtveröffentlichte Entscheidung des Senats vom 19.2.1951 - IV ZR 16/50).
  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223 f.; 2004, 237/240 f.).
  • OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz; Testamentsanfechtung; wechselbezügliche

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Er musste vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen, insbesondere auch über ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen und über die Gründe, die für oder gegen ihre sittliche Berechtigung sprachen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln" (BGH, IV ZR 251/57, Urteil vom 29. Januar 1958, BeckRS 1958, 31372778; OLG München, 31 Wx 16/07, Beschluss vom 14. August 2007, Rn. 18 bei juris, m. w. N., wonach es nicht ausreicht, dass der Testierende in der Lage ist, die eigenen Bezugspersonen zu erkennen und einfache Sachverhalte zu erfassen; ähnlich OLG Hamm, 15 W 453/17, Beschluss vom 5. Februar 2020, Rn. 23 bei juris; OLG Karlsruhe, 14 U 99/17, Urteil vom 20. Dezember 2019, Rn. 45 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von möglichen Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. u.a. bereits BGH, Urteil vom 29.01.1958, Az. IV ZR 251/57; BayObLG, Beschluss vom 17.08.2004, Az. 1Z BR 53/04; OLG München, Beschluss vom 14.08.2007, Az. 31 Wx 16/07, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von möglichen Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. u.a. bereits BGH, Urteil vom 29.01.1958, Az. IV ZR 251/57; BayObLG, Beschluss vom 17.08.2004, Az. 1Z BR 53/04; OLG München, Beschluss vom 14.08.2007, Az. 31 Wx 16/07, jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

    Der Erblasser ist dann nicht mehr in der Lage, sich über die Tragweite seiner Anordnungen, insbesondere über ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen und die Gründe der Verfügungen ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter zu handeln (BGH FamRZ 1958, 127, 128); OLG Celle FamRZ 2007, 417; MüKoBGB/Sticherling, 8. Aufl. 2020, BGB § 2229 Rn. 33).

    Dabei ist entscheidend, ob die psychischen Funktionen des Auffassens, des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass der Erblasser nicht mehr fähig ist, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (BGH FamRZ 1958, 127, 128), ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14. September 2001 - 1Z BR 124/00 -, Rn. 16, juris).

    Allein maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Testierfähigkeit ist dabei der der Errichtung des Testaments (BGH BeckRS 1958, 31372778 = FamRZ 1958, 127 (128); BGHZ 30, 294 = NJW 1959, 1822).

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Auffassens, des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass der Erblasser nicht mehr fähig ist, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (BGH FamRZ 1958, 127/128), ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (BayObLGZ 1956, 377/383).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223f.; 1999, 205/210; aus psychiatrischer Sicht vgl. Cording, Die Begutachtung der Testier(un)fähigkeit in: Fortschritte der Neurologie und Psychiatrie 2004, 147 - 159).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Die Beweislast für mangelnde Testierfähigkeit hat im Rechtsstreit, wer sie behauptet (BGH FamRZ 1958, 127; Palandt-Weidlich § 2229 Rdz. 13).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Auffassens, des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass die Erblasserin nicht mehr fähig ist, die Bedeutung ihrer letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (BGH FamRZ 1958, 127/128), ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (BayObLGZ 1956, 377/383; BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).
  • KG, 02.06.2017 - 6 W 95/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Anfechtung des Testaments durch den

  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04

    Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der

  • KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22

    Wirksamkeit eines Testaments: Ermittlung des Testierwillens bei Verwendung eines

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2019 - 14 U 99/17

    Amtshaftung des Urkundsnotars: Kausalitätsnachweis bei formunwirksamer Errichtung

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

  • OLG Hamm, 05.02.2020 - 15 W 453/17

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags

  • OLG Rostock, 05.06.2009 - 3 W 47/09

    Testamentserrichtung: Voraussetzungen der Testierfähigkeit

  • KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17

    Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers:

  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13

    Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

  • BayObLG, 11.02.2004 - 1Z BR 6/03

    Voraussetzungen der Feststellung der Testierunfähigkeit

  • OLG Hamm, 20.05.2003 - 15 W 393/01

    Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers

  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11

    Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung eines Drei-Zeugen-Nottestaments

  • OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06

    Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen

  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

  • OLG Hamm, 09.11.1988 - 15 W 198/87

    Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung eines praktisch Taubstummen

  • KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04

    Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der

  • OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86

    Ersatzerbe; Ergänzende Testamentsauslegung; Erweiternder Anwendungsbereich der

  • AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14

    Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
  • OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms

  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 125/69

    Anerkenntnis einer Schuld des Erblassers - Deklaratorisches Schuldanerkenntnis -

  • BGH, 18.10.1960 - V BLw 46/59

    Rechtsmittel

  • AG Köln, 06.12.2018 - 34 VI 666/17
  • BGH, 12.11.1958 - V ZR 58/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1968 - III ZR 38/67

    Testierunfähigkeit wegen Geistesschwäche - Notwendigkeit der Vernehmung von

  • BGH, 14.10.1968 - III ZR 90/66

    Testierfähigkeit bei Hirnkrankheiten - Pathologische Beeinflussbarkeit -

  • BGH, 01.04.1965 - III ZR 49/64

    Nachweis der Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der

  • OLG Hamm, 08.02.1983 - 15 W 341/82
  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 156/65

    Errichtung eines Testaments - Feststellung einer Erbenstellung - Berichtigung

  • BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62

    Rechtsmittel

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