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   BGH, 11.09.2013 - IV ZR 253/12   

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https://dejure.org/2013,24427
BGH, 11.09.2013 - IV ZR 253/12 (https://dejure.org/2013,24427)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12 (https://dejure.org/2013,24427)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2013 - IV ZR 253/12 (https://dejure.org/2013,24427)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit notwendiger Hervorhebung der im Schadensmeldungsformular aufgenommenen Belehrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit notwendiger Hervorhebung der im Schadensmeldungsformular aufgenommenen Belehrung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsfrage geklärt: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09

    Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - IV ZR 253/12
    Die Frage, inwieweit eine - in ein Schadensmeldungsformular aufgenommene - Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG drucktechnisch hervorgehoben sein muss, hat der Senat mit Urteil vom 9. Januar 2013 (IV ZR 197/11, r + s 2013, 114 Rn. 21 ff.) geklärt; die beabsichtigte Revision hat diesbezüglich keine Aussicht auf Erfolg, so dass ihre Zulassung auch insoweit nicht geboten ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - IV ZR 253/12
    Die Frage, inwieweit eine - in ein Schadensmeldungsformular aufgenommene - Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG drucktechnisch hervorgehoben sein muss, hat der Senat mit Urteil vom 9. Januar 2013 (IV ZR 197/11, r + s 2013, 114 Rn. 21 ff.) geklärt; die beabsichtigte Revision hat diesbezüglich keine Aussicht auf Erfolg, so dass ihre Zulassung auch insoweit nicht geboten ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 11 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2014 - 7 U 253/13

    Hinweispflichten des Versicherers im Antragsformular: Anforderungen an eine

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben oder Ähnliches zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGHZ 196, 67 ff., Rn. 24; Senat, Urteil vom 13.03.2014 - 7 U 216/13; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12 mit NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13; OLG Naumburg, VersR 2012, 973 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467, jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 7 U 216/13

    Private Krankenversicherung: Form der Belehrung des Versicherungsnehmers über die

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGHZ 196, 67 ff, Rn. 24; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12; NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm, VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; OLG Naumburg VersR 2012, 973 f.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
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