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   BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06   

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BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06 (https://dejure.org/2009,1389)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2009 - IV ZR 26/06 (https://dejure.org/2009,1389)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06 (https://dejure.org/2009,1389)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zurechnung von Wissen des mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragten Arztes zum Versicherer

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragen Arztes im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt"; Rücktritt eines Versicherers von einem Lebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Auslegung des Begriffs ...

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 16
    Versicherer muss sich im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" nicht das vom Arzt aus früheren Untersuchungen erlangte Wissen zurechnen lassen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1; VVG § 16 Abs. 2
    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragen Arztes im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt"; Rücktritt eines Versicherers von einem Lebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Auslegung des Begriffs ...

  • rechtsportal.de

    VVG § 16 Abs. 1 ; VVG § 16 Abs. 2
    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragen Arztes im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt"; Rücktritt eines Versicherers von einem Lebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Auslegung des Begriffs ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Versicherung Arztwissen zugerechnet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung und Kuraufenthalt

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Das Wissen eines mit der Erstellung eines Zeugnisses beauftragten Arztes ist dem Versicherer nur eingeschränkt zuzurechnen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verschwiegener Kuraufenthalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kuraufenthalt verschwiegen - Lebensversicherer erklärt den Rücktritt vom Versicherungsvertrag

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Geld bei fehlenden Angaben

  • 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Stellung des Arztes als passiver Stellvertreter der Versicherung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - In diesen Fällen wird dem Versicherer das Wissen des beauftragten Arztes zugerechnet

  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zurechnung von Wissen des mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragten Arztes zum Versicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 606
  • MDR 2009, 630
  • VersR 2009, 529
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06
    Zwar kann der Versicherungsnehmer, dem hinsichtlich der fehlenden Erheblichkeit erfragter Umstände die Darlegungs- und Beweislast obliegt, dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst allein dadurch genügen, dass er die Gefahrerheblichkeit pauschal bestreitet (Senatsurteil vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb).

    Der Versicherer ist also nur dann gehalten, seine Risikoprüfungsgrundsätze offen zu legen, wenn es sich um eine Gesundheitsstörung handelt, die offenkundig als leicht einzuordnen, nicht wiederholt aufgetreten ist und deshalb von vornherein keinen Anhalt dafür bietet, dass sie für die Risikoeinschätzung des Versicherers hinsichtlich des auf Dauer angelegten Versicherungsvertrages von Bedeutung sein könnte (Senatsurteil vom 20. September 2000 aaO).

    Auf eine nachträgliche ärztliche Bewertung dieser Umstände kommt es nicht an (Senatsurteil vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb).

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06
    Dem Versicherer ist das Wissen des mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragten Arztes nur insoweit zuzurechnen, als dieser es durch den Antragsteller im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" erlangt hat (Fortführung des Senatsurteils vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620).

    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt, selbst wenn der Arzt die ihm erteilten Antworten nicht in die Erklärung aufnimmt (Senatsurteil vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b m.w.N.).

    Ob sich der Versicherer dagegen auch solche Kenntnisse zurechnen lassen muss, die der mit der Erstellung des ärztlichen Zeugnisses betraute Arzt zwar nicht vom Antragsteller im Rahmen von dessen Erklärung erlangt hat, die sich für ihn aber aus früheren Behandlungen des Versicherungsnehmers ergeben haben, hat der Senat - abgesehen von dem Fall, dass den Antragsteller der Vorwurf trifft, den Versicherer mit seinen Erklärungen vor Abschluss des Vertrages arglistig getäuscht zu haben - bisher offen gelassen (Senatsurteil vom 7. März 2001 aaO) Eine solche - umfassende - Wissenszurechnung kommt nicht in Betracht.

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06
    Es kommt hinzu, dass nach der Rechtsprechung des Senats Wissen eines Versicherungsagenten, das dieser nicht im Zusammenhang mit dem betroffenen Vertrag und mit der Antragstellung bzw. Aufnahme des Antrags erlangt hat, dem Versicherer nicht zugerechnet werden kann (vgl. dazu BGHZ 102, 194, 195 ff. ; Senatsurteil vom 29. November 1989 - IVa ZR 273/88 - VersR 1990, 150, 151).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83

    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer vorvertraglichen Anzeige

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06
    Danach verletzt ein Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nicht, wenn er einen Umstand nicht angibt, der ihm aufgrund von Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83 - VersR 1984, 884 unter I 3; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06
    Wie bereits dargelegt, ist der vom Versicherer beauftragte Arzt nur insoweit als dessen passiver Stellvertreter anzusehen, als es um die Entgegennahme der Antworten geht, die der Versicherungsnehmer selbst zu den Gesundheitsfragen in dem Formular des ärztlichen Zeugnisses angeben muss (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2).
  • BGH, 29.11.1989 - IVa ZR 273/88

    Abschluß eines Versicherungsvertrages mit einer im Antrag als GmbH bezeichneten,

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06
    Es kommt hinzu, dass nach der Rechtsprechung des Senats Wissen eines Versicherungsagenten, das dieser nicht im Zusammenhang mit dem betroffenen Vertrag und mit der Antragstellung bzw. Aufnahme des Antrags erlangt hat, dem Versicherer nicht zugerechnet werden kann (vgl. dazu BGHZ 102, 194, 195 ff. ; Senatsurteil vom 29. November 1989 - IVa ZR 273/88 - VersR 1990, 150, 151).
  • BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16

    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige

    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt (Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529 Rn. 15; vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b aa m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Dies ist offenkundig, wenn die Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen Umstände "auf der Hand liegt" (Senat, a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529).
  • BGH, 25.09.2019 - IV ZR 247/18

    Zugehörigkeit der positiven Kenntnis des Versicherungsnehmers zum objektiven

    a) Die vom Gesetz als Anzeigepflicht bezeichnete Obliegenheit des Versicherungsnehmers nach § 19 Abs. 1 VVG setzt positive Kenntnis von einem gefahrerheblichen Umstand voraus (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, r+s 2009, 361 Rn. 11; vom 20. April 1994 - IV ZR 70/93, r+s 1994, 321 unter 2 [juris Rn. 13]; vom 2. März 1994 - IV ZR 109/93, r+s 1994, 190 unter 2 b [juris Rn. 42]; vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93, VersR 1994, 711 unter 2 a [juris Rn. 7]; vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83, VersR 1984, 884 unter I 3 [juris Rn. 13]; vom 13. Oktober 1982 - IVa ZR 67/81, VersR 1983, 25 unter II 2 a [juris Rn. 12]; jeweils zu § 16 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F.).

    Ein Versicherungsnehmer verletzt seine Anzeigepflicht nicht, wenn er einen Umstand nicht angibt, der ihm aufgrund von Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, r+s 2009, 361 Rn. 11; vom 20. April 1994 - IV ZR 70/93, r+s 1994, 321 unter 2 [juris Rn. 13]; vom 2. März 1994 - IV ZR 109/93, r+s 1994, 190 unter 2 b [juris Rn. 42]; vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83, VersR 1984, 884 unter I 3 [juris Rn. 11]; vom 13. Oktober 1982 - IVa ZR 67/81, VersR 1983, 25 unter II 2 a [juris Rn. 12]; jeweils zu § 16 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F.).

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    Anfechtung eines Risiko-Lebensversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung

    Dies ist offenkundig, wenn die Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen Umstände "auf der Hand liegt" (Senat, a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die "gesonderte Mitteilung" nach § 19 Abs. 5 VVG: Zulässigkeit

    Trotz des Abstellens - nur - auf die "bekannten Gefahrumstände" in § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG erstreckt sich die Obliegenheit zur Anzeige im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck jedoch nicht nur auf das dem Versicherungsnehmer "aktuell vorhandene jederzeit verfügbare Wissen" (Knappmann, in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 14 Rn. 54), sondern auch auf dasjenige Wissen, an das sich der Versicherungsnehmer bei "zumutbarer Anstrengung seines Gedächtnisses" hätte erinnern können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529; OLG Hamm, VersR 2020, 1304; Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., § 19 Rn. 26).

    Dass es sich dabei lediglich um eine leichte, nicht wiederholt auftretende und deshalb für die Risikoprüfung von vornherein bedeutungslose Störung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529) gehandelt haben könnte, kann daher entgegen der Ansicht der Klägerin nicht angenommen werden.

  • OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22

    1. Das Erfordernis einer gesonderten Belehrung über die Folgen einer

    Ein Versicherungsnehmer verletzt bereits seine Anzeigepflicht nicht, wenn er einen Umstand nicht angibt, der ihm aufgrund von Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (BGH, BGH, Hinweisbeschluss vom 25.9.2019 - IV ZR 247/18, NJW-RR 2020, 94 Rn. 16, beck-online - juris; so bereits BGH NJW-RR 2009, 606; NJW-RR 1994, 859).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    Risikolebensversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben zum

    Dies ist offenkundig, wenn die Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen Umstände "auf der Hand liegt" (Senat, a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529).
  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Obwohl das Gericht die Beklagte ausdrücklich durch Verfügung vom 26.10.2009 auf diese Vorschrift hingewiesen hat, durch die die vom Bundesgerichtshof im Rahmen der Auge-Ohr-Rechtsprechung vorgenommene Beweislastverteilung (vgl. nur BGH VersR 2009, 529) kodifiziert worden ist, hat die Beklagte sich auf ein schlichtes Bestreiten der Behauptung der Klägerin beschränkt, ohne ihrerseits Beweis für die Unrichtigkeit dieser Behauptung und damit eine Obliegenheitsverletzung der Klägerin anzutreten.
  • OLG Hamm, 01.12.2017 - 20 U 64/17

    Leistungsfreiheit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen unvollständiger

    Der Versicherungsnehmer kann sich jedoch nicht mit Erfolg darauf berufen, einen Umstand vergessen zu haben, an den er sich bei zumutbarer Anstrengung seines Gedächtnisses hätte erinnern können (BGH, Urteil v. 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, Rn. 11, VersR 2009, 529; vgl. auch Neuhaus, jurisPR-VersR 10/2011 Anm. 4 m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19

    Wohngebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Risikoausschluss für

    Denn die Beklagte muss sich das Wissen der von ihr beauftragten Sachverständigen zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06 zur Zurechnung des von einem Arzt im Auftrag des Versicherers erlangten Wissens).
  • LG Essen, 19.02.2020 - 18 O 247/19

    Offenbarungspflichtige Vorerkrankung bei Abschluss einer privaten

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2018 - 9 U 165/16

    Pflegetagegeldversicherung: Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen bei

  • OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2022 - 5 U 8/22

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt des Versicherers wegen vorsätzlicher

  • OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14

    Beweislast für präsente Kenntnis des Verkäufers von aufklärungsrelevanten

  • OLG Hamm, 28.02.2020 - 20 U 160/19

    Krankheitskostenversicherung - Rücktritt bei Nichtangabe von Vorerkrankungen

  • OLG Naumburg, 24.11.2011 - 4 U 117/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Widerlegung der Vermutung der Gefahrerheblichkeit

  • LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10

    Zulässiges Feststellungsbegehren bei einer rückwirkenden Aufhebung eines

  • OLG Köln, 02.03.2012 - 20 U 209/11

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistiger

  • OLG Stuttgart, 28.07.2022 - 7 U 370/21

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei unterlassener

  • OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch

  • OLG Hamm, 16.12.2021 - 20 U 316/21

    Feststellung des Fortbestands einer Krankentagegeldversicherung Fragen nach

  • AG Brühl, 26.01.2024 - 23 C 16/22

    Nichtanzeige von Hyperlipidämie bei Frage nach Krankheiten oder Beschwerden

  • KG, 07.11.2012 - 6 U 109/12

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung des

  • OLG Köln, 16.09.2009 - 20 U 212/08
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