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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04   

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https://dejure.org/2007,110
BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2007,110)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2007 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2007,110)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2007,110)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Hinterbliebenenrente bei eingetragenen Lebenspartnern; Anwendbarkeit der für verheiratete geltenden Steuerklasse bei der Berechnung der Startgutschrift bei Vorliegen einer Lebenspartnerschaft

  • hensche.de

    Betriebliche Altersversorgung

  • Judicialis

    EG Art. 141; ; EGRL 2000/78 Art. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; AGG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; VBLS § 38 Abs. 1 Satz 1; ; VBLS § 78 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 141; Richtlinie 2000/78/EG Art. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; AGG § 2 Abs. 2 S. 2; VBLS § 38 Abs. 1 S. 1; VBLS § 78 Abs. 2
    Zulässige Ungleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern bei der Hinterbliebenenrente nach der Satzung der VBL

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung eingetragener Lebenspartner in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Keine Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartnerschaft bei Zusatzversorgung nicht mit Ehe gleichgestellt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartner sind im Betriebsrentensystem nicht als Verheiratete einzustufen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Altersversorgung eingetragener Lebenspartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1441
  • MDR 2007, 1134
  • FamRZ 2007, 805
  • VersR 2007, 676
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    Auch nach seiner Sicht und nach allgemeinem Sprachgebrauch bleibt für eine erweiternde Auslegung der auf die Ehe bezogenen Begriffe in Richtung auf eingetragene Lebenspartner kein Raum (vgl. BVerwG NJW 2006, 1828 Rdn. 11 f.).

    Ähnlich verhält es sich bei der Regelung des Familienzuschlags für Beamte in § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG (BVerwG NJW 2006, 1828 Rdn. 12 ff.).

    Dieser Erwägungsgrund hat eine über die amtliche Begründung deutscher Gesetze hinausgehende Bedeutung; er ist, auch wenn er im Text der Richtlinie nicht wiederholt wird, deren wesentlicher Bestandteil und mitentscheidend für ihre Auslegung (BVerwG NJW 2006, 1828 Rdn. 16 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - Rs 131/86 - Slg. 1988, 905 Rdn. 37; a.A. Bruns in Bruns/Kemper, Lebenspartnerschaftsrecht 2. Aufl., 9. Beamte, Angestellte und Arbeiter Rdn. 16 f.; Stüber, NJW 2006, 1774, 1775 f.; Schmidt/Senne, RdA 2002, 80, 84 f.; Beschluss des BayVG München vom 1. Juni 2006 - M 3 K 05.1595 - unter II 4.4).

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    c) Die in § 41 Abs. 2c Satz 1 Buchst. a VBLS a.F. und § 38 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VBLS verwendeten Begriffe "verheiratet", "Ehegatte" oder "Ehe" setzen als Rechtsbegriffe eine nach den Regeln der §§ 1310 ff. BGB geschlossene Gemeinschaft von Personen unterschiedlichen Geschlechts voraus; das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft wendet sich dagegen ausschließlich an Personen, die miteinander gerade keine Ehe eingehen können (vgl. BVerfGE 105, 313, 347; BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621; BAGE 110, 277, 281; BFH DStR 2006, 747, 748).

    Dem steht schon entgegen, dass die Ehe Partner verschiedenen Geschlechts voraussetzt, eine eingetragene Lebenspartnerschaft aber nur zwischen Personen möglich ist, die nicht die Ehe miteinander schließen können (BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621).

    Nach wie vor ist für verheiratete Arbeitnehmer typisch, dass sie Kinder haben, ihren Lebensunterhalt und ihre Unterhaltspflichten im Wesentlichen aus ihrem Arbeitsverdienst bestreiten und mit Vorsorgekosten für den Ehegatten und die Kinder belastet sind, welche bei Unverheirateten oder Nichteltern nicht anfallen (BSGE 92, 113, 129 m.w.N.).

  • VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    Dieser Erwägungsgrund hat eine über die amtliche Begründung deutscher Gesetze hinausgehende Bedeutung; er ist, auch wenn er im Text der Richtlinie nicht wiederholt wird, deren wesentlicher Bestandteil und mitentscheidend für ihre Auslegung (BVerwG NJW 2006, 1828 Rdn. 16 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - Rs 131/86 - Slg. 1988, 905 Rdn. 37; a.A. Bruns in Bruns/Kemper, Lebenspartnerschaftsrecht 2. Aufl., 9. Beamte, Angestellte und Arbeiter Rdn. 16 f.; Stüber, NJW 2006, 1774, 1775 f.; Schmidt/Senne, RdA 2002, 80, 84 f.; Beschluss des BayVG München vom 1. Juni 2006 - M 3 K 05.1595 - unter II 4.4).

    Es trifft nicht zu, dass die Richtlinie bei dieser Auslegung ins Leere liefe (so aber SchlH VG, Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 - veröffentlicht in juris) oder Diskriminierungen nicht effektiv bekämpft werden könnten (so BayVG München, Beschluss vom 1. Juni 2006 - M 3 K 05.1595 - unter 4.4).

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    In einem weiteren Urteil vom 31. Mai 2001 (Rs C-122/99 P und C-125/99 P - Slg. 2001, I-4319 = FamRZ 2001, 1053, jeweils Rdn. 46 f. und 52) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Verweigerung der Zahlung einer nur verheirateten Beamten vorbehaltenen Haushaltszulage gegenüber einem Beamten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft schwedischen Rechts lebte, keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Betroffenen gesehen, weil für die Gewährung der Haushaltszulage keine Rolle spiele, ob der Beamte ein Mann oder eine Frau sei; der Gerichtshof hat weiter ausgeführt, auch das Gleichbehandlungsgebot im Hinblick auf die sexuelle Orientierung des Beamten sei nicht verletzt, weil die Gewährung der Haushaltszulage nicht vom Geschlecht des Partners abhänge, sondern von der Rechtsnatur der Bindungen, die zwischen ihm und dem Beamten bestehen.

    Aus der soeben wiedergegebenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere dem Urteil vom 31. Mai 2001 (aaO Rdn. 47), wird deutlich, dass in der rechtlichen Differenzierung nach einem Familienstand, der Frauen ebenso wie Männern unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich ist, keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung liegt.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    c) Die in § 41 Abs. 2c Satz 1 Buchst. a VBLS a.F. und § 38 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VBLS verwendeten Begriffe "verheiratet", "Ehegatte" oder "Ehe" setzen als Rechtsbegriffe eine nach den Regeln der §§ 1310 ff. BGB geschlossene Gemeinschaft von Personen unterschiedlichen Geschlechts voraus; das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft wendet sich dagegen ausschließlich an Personen, die miteinander gerade keine Ehe eingehen können (vgl. BVerfGE 105, 313, 347; BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621; BAGE 110, 277, 281; BFH DStR 2006, 747, 748).

    a) Soweit sich die Revision auf Art. 3 Abs. 1 GG beruft, erkennt sie selbst, dass eine Privilegierung der Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich zwar nicht geboten, aber im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG zulässig ist (BVerfGE 105, 313, 348).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    c) Die in § 41 Abs. 2c Satz 1 Buchst. a VBLS a.F. und § 38 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VBLS verwendeten Begriffe "verheiratet", "Ehegatte" oder "Ehe" setzen als Rechtsbegriffe eine nach den Regeln der §§ 1310 ff. BGB geschlossene Gemeinschaft von Personen unterschiedlichen Geschlechts voraus; das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft wendet sich dagegen ausschließlich an Personen, die miteinander gerade keine Ehe eingehen können (vgl. BVerfGE 105, 313, 347; BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621; BAGE 110, 277, 281; BFH DStR 2006, 747, 748).

    Dass für andere Tarifwerke etwas anderes gelten könnte (so BAGE 110, 277, 279 ff. zum Verheiratetenzuschlag nach BAT), steht nicht entgegen.

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    c) Die in § 41 Abs. 2c Satz 1 Buchst. a VBLS a.F. und § 38 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VBLS verwendeten Begriffe "verheiratet", "Ehegatte" oder "Ehe" setzen als Rechtsbegriffe eine nach den Regeln der §§ 1310 ff. BGB geschlossene Gemeinschaft von Personen unterschiedlichen Geschlechts voraus; das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft wendet sich dagegen ausschließlich an Personen, die miteinander gerade keine Ehe eingehen können (vgl. BVerfGE 105, 313, 347; BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621; BAGE 110, 277, 281; BFH DStR 2006, 747, 748).

    Dem steht schon entgegen, dass die Ehe Partner verschiedenen Geschlechts voraussetzt, eine eingetragene Lebenspartnerschaft aber nur zwischen Personen möglich ist, die nicht die Ehe miteinander schließen können (BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621).

  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04

    Nichtgewährung eines Familienzuschlags i.R.e. Lebenspartnerschaft als

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    Es trifft nicht zu, dass die Richtlinie bei dieser Auslegung ins Leere liefe (so aber SchlH VG, Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 - veröffentlicht in juris) oder Diskriminierungen nicht effektiv bekämpft werden könnten (so BayVG München, Beschluss vom 1. Juni 2006 - M 3 K 05.1595 - unter 4.4).
  • EuGH, 07.07.1981 - 158/80

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    Ein Erwägungsgrund kann auch eine einschränkende Auslegung des Textes der Verordnung oder Richtlinie rechtfertigen (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 7. Juli 1981 - Rs 158/80 - Slg. 1981, 1805 Rdn. 13; vom 11. Juli 2006 - Rs C-13/05 - DB 2006, 1617 Rdn. 43 und 45).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
    Ein Erwägungsgrund kann auch eine einschränkende Auslegung des Textes der Verordnung oder Richtlinie rechtfertigen (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 7. Juli 1981 - Rs 158/80 - Slg. 1981, 1805 Rdn. 13; vom 11. Juli 2006 - Rs C-13/05 - DB 2006, 1617 Rdn. 43 und 45).
  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02

    Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Stellung eingetragener Lebenspartner

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -,.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 - sowie das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - wird in diesem Umfang aufgehoben.

    Die Revision des Beschwerdeführers erachtete der Bundesgerichtshof für unbegründet (Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, FamRZ 2007, S. 805 ff.).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Ferner haben sowohl der Vierte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - zu II 3 b bb der Gründe, NJW-RR 2007, 1441) als auch der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 6 C 27.06 - zu 1 b dd (2) der Gründe, BVerwGE 129, 129) angenommen, bei einer derartigen unterschiedlichen Behandlung liege allenfalls eine mittelbare Benachteiligung im Sinne der Richtlinie vor.

    Der Vierte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil (14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - zu II 3 b cc der Gründe, NJW-RR 2007, 1441) angenommen, das AGG gehe nicht über die Richtlinie hinaus.

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Das Bundesarbeitsgericht und der Bundesgerichtshof haben sich später der Auslegung der Richtlinie durch das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - JURIS; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - JURIS).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und

    Nach wie vor ist für Verheiratete jedoch typisch, dass sie Kinder haben, ihren Lebensunterhalt und ihre Unterhaltspflichten im Wesentlichen aus ihrem Einkommen bestreiten und mit Vorsorgekosten für den Ehegatten und die Kinder belastet sind, die bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Nichteltern gerade nicht anfallen (VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 9; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O., Rn. 18; BFH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - II R 56.05 -, BFHE 217, 183, Rn. 9; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, NJW-RR 2007, 1441, Rn. 14; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 K 871/05.KO -, juris, Rn. 18; BFH, Urteil vom 26. Januar 2006 - III R 51.05 -, BFHE 212, 236, Rn. 28; Bayr. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005, a.a.O., Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1999, a.a.O.).

    Das rechtfertigt eine Begünstigung der Ehe auch dann, wenn die andere Gemeinschaft mit der Ehe - abgesehen von deren verfassungsrechtlich begründeter besonderer Förderungswürdigkeit - wichtige Gemeinsamkeiten aufweist (VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 9; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; Bayr. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005, a.a.O., Rn. 10).

    Eine Verletzung von Art. 141 EG, der die Gleichheit des Arbeitsentgelts für Mann und Frau sichert, scheidet aus, da die Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung/-rente auf Witwen und Witwer - wie oben ausgeführt - nicht an das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung, sondern an den Familienstand geknüpft ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 39; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 16; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P, C-125/99 P, juris, Rn. 46).

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Gewährung einer an den Familienstand geknüpften Hinterbliebenenversorgung bereits nicht erfasst wird, weil einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Familienstand sowie davon abhängige Leistungen nach Nr. 22 der Begründungserwägungen unberührt bleiben (vgl. VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 11; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 18, 22; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O., Rn. 21).

    Dazu ist die ihnen vorbehaltene Hinterbliebenenversorgung ein angemessenes und erforderliches Mittel, weil sie die besonderen Belastungen zumindest zu einem Teil ausgleicht (VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 11; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 43; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 22; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O., Rn. 24).

    Dieses Gesetz gewährt eingetragenen Lebenspartnerschaften keinen über die genannte Richtlinie hinausgehenden Schutz in der hier zu beurteilenden Frage (§ 3 Abs. 1 und 2 AGG; vgl. VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 12; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 36).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Dieses Verständnis von Art. 141 EG beruht auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. hierzu und zum Folgenden BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676 ).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 2007 (a.a.O. S. 678) für eine mit der hier umstrittenen Satzungsregelung vergleichbare Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zutreffend dargelegt hat, wertet die an den Familienstand geknüpfte rechtliche Bevorzugung von Verheirateten die Gemeinschaften gleichgeschlechtlicher Partner nicht ab, sondern behandelt sie ihrer Eigenart entsprechend.

    "Ein solches, für den Fortbestand der Gesellschaft insgesamt wichtiges, rechtlich allgemein anerkanntes Ziel ist die materielle Förderung von auf Dauer angelegten menschlichen Gemeinschaften, in denen typischerweise Kinder geboren, gepflegt und erzogen werden wie in einer Ehe zwischen Mann und Frau." (BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 a.a.O. S. 678 f.).

  • BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener

    Der Bundesgerichtshof selbst hatte im Jahr 2007 entschieden, die Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft in den Regeln der VBL verstoße nicht gegen höherrangiges Recht (BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, juris).

    Die VBL durfte ebenso wie der Beschwerdeführer damals auch aufgrund des Standes der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 -, Rn. 13) davon ausgehen, dass verpartnerte Versicherte keine Zusatzrenten erhalten würden.

  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007, IV ZR 267/04, VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07, VersR 2009, 1607).

    Der Senat hat die Revision des Klägers mit Urteil vom 14. Februar 2007 zurückgewiesen (VersR 2007, 676).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Diese Beurteilung ist in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geteilt worden (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 133 Rn. 26; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R- FamRZ 2006, 620; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - NJW-RR 2007, 1441).
  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 16/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der

    Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007, IV ZR 267/04, VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07, VersR 2009, 1607).

    Den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2010 (IV ZR 267/04 - unter 1, zur Veröffentlichung vorgesehen) angeschlossen.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Diese Beurteilung ist in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geteilt worden (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 133 Rn. 26; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R - FamRZ 2006, 620; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - NJW-RR 2007, 1441).
  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 296/07

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch der Versicherten auf

  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 22/07

    Europarecht gebietet keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.09.2007 - VGH 11/06

    Pfarrerbesoldung und -versorgung, Lebenspartnerschaft

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13

    VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden

  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 104/06

    Rechtsstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes

  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 318/13

    Betriebsrente von einer Zusatzversorgungskasse in Bayern: Ruhen der Betriebsrente

  • OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16

    Anspruch des Hinterbliebenen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11403/08

    Kein Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06

    Beamtenrecht: Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 69/08

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch auf Überschussbeteiligung

  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 8/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verstoß der Übergangsregelung über die

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06

    Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 11/10

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes:

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 99/09

    Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 179/09

    Gewährung einer privatrechtlichen Versicherung für eine zusätzliche

  • VG Düsseldorf, 10.09.2008 - 20 K 5312/06

    Lebenspartner

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2008 - 12 U 207/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf eine VBL-Witwenrente bei

  • VG Düsseldorf, 26.10.2007 - 20 K 5312/06

    Lebenspartner

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 163/08

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Versicherten auf Zuteilung und Gutschrift von

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 181/08

    Anspruch auf konkrete Gutschrift von Bonuspunkten als Rechtsschutzziel; Auskunft

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 68/08

    Anspruch auf Auskunft über die Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten durch

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 160/08

    Auskunftsanspruch des Klägers über die von der Versorgungsanstalt des Bundes und

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 180/08

    Anspruch gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 83/08

    Auskunftsanspruch über erzielte Überschüsse der Versorgungsanstalt des Bundes und

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 178/08

    Anspruch eines Versicherten auf Zuteilung von Bonuspunkten sowie auf Auskunft

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 206/08

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Versicherten auf Zuteilung und Gutschrift von

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 174/08

    Anspruch auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten im Zusatzversorgungssystem

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 67/08

    Anspruch eines Versicherten auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten nach

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 165/08

    Anspruch auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten bei rückwirkender

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 80/08

    Anspruch auf Auskunft über die Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten durch

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 71/08

    Anspruch auf Auskunft über die Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten durch

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 166/08

    Anspruch auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten bei rückwirkender

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 164/08

    Anspruch gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 78/08

    Anspruch eines Pflichtversicherten auf Auskunft über die Zuteilung und Gutschrift

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 90/08

    Anspruch auf Auskunft über in bestimmten Jahren erzielte Überschüsse für die

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 176/08

    Anspruch eines Versicherten auf Zuteilung von Bonuspunkten sowie auf Auskunft

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 179/08

    Anspruch eines Versicherten auf Zuteilung von Bonuspunkten sowie auf Auskunft

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 175/08

    Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten aus einem privatrechtlichen

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 177/08

    Anspruch eines bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 91/08

    Anspruch auf Auskunft über in bestimmten Jahren erzielte Überschüsse für die

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 227/08

    Auskunftsanspruch hinsichtlich erzielter Überschüsse der Versorgungsanstalt des

  • LG Karlsruhe, 04.06.2012 - 6 S 3/11

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Rentenansprüche der Hinterbliebenen

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 182/08

    Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs gegen

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 168/08

    Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen auf

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2010 - 16 Sa 252/10

    Versicherungspflicht für Fachanleiter im Rahmen öffentlich geförderter Programme

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 169/08

    Anspruch auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten im Zusatzversorgungssystem

  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 37/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Beitragserstattung an

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 165/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung der Übergangsregelung zur

  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 51/02

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Auffüllbetrag bei einer Altersrente

  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 237/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift unter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2008 - 5 A 1110/06
  • VG Stuttgart, 28.04.2008 - 12 K 2264/07

    Postbeamtenkrankenkasse; Anspruch auf Mitversicherung des Lebenspartners

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 20/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung der Übergangsregelung zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11228/08
  • LG Köln, 30.01.2013 - 20 S 15/12

    Anspruch auf eine Überschussbeteiligung im Rahmen einer freiwilligen

  • VG Münster, 13.12.2007 - 3 K 1845/05

    Kein Anspruch des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente

  • LG Karlsruhe, 21.12.2012 - 6 S 10/12

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Zum Anspruch auf Neuberechnung eines

  • VG Köln, 16.04.2007 - 9 K 3114/06

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines gleichgeschlechtlichen

  • LG Köln, 30.01.2013 - 25 S 15/12
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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3046
BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2010,3046)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2010 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2010,3046)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2010,3046)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 VBLSa, Art 3 Abs 1 GG
    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VBL-Satzung § 38 Abs. 1
    Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes jedenfalls ab 1.1.2005

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes mit Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Anspruch ...

  • rewis.io

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • VersR (via Owlit)

    VBLS § 38 Abs. 1
    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenrente für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ist verfassungswidrig

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1; VBLS § 38 Abs. 1
    Vereinbarkeit einer Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes mit Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Anspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Anspruch des hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • lto.de (Kurzinformation)

    Homosexuelle Lebenspartner versorgungsrechtlich gleichgestellt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH beendet Benachteiligung homosexueller Lebenspartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1186
  • FamRZ 2010, 1545
  • VersR 2010, 1207
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    "Verstoßen Allgemeine Versicherungsbedingungen - wie hier die Satzung der VBL - gegen Art. 3 Abs. 1 GG, so führt dies nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Unwirksamkeit der betroffenen Klauseln (vgl. BGHZ 174, 127 ).

    Hierdurch entstehende Regelungslücken können im Wege ergänzender Auslegung der Satzung geschlossen werden (vgl. BGHZ 174, 127 ).

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Zwar muss das Feststellungsinteresse einer Feststellungsklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen (BGHZ 18, 98, 106; BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/03 - NJW 2006, 2780 Tz. 24; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 256 Rdn. 7c).

    Die Aufgabe des Bestreitens eines Anspruchs lässt ein einmal gegebenes Feststellungsinteresse aber nur dann entfallen, wenn der Gläubiger endgültig gesichert ist, wozu eine einseitige Erklärung desjenigen, der den Anspruch bisher bestritten hat, in der Regel nicht genügt (BGH, Urteile vom 4. Mai 2006 aaO; vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 - NJW 1993, 2609 unter 2 a; vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 - NJW-RR 1988, 749 unter 1; Zöller/Greger aaO).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007, IV ZR 267/04, VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07, VersR 2009, 1607).

    Mit Beschluss vom 7. Juli 2009 im Verfahren 1 BvR 1164/07 hat das Bundesverfassungsgericht ferner festgestellt, dass das Urteil des Senats sowie die Urteile des Land- und Oberlandesgerichts den Kläger in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, soweit sie die Klage auf Feststellung einer Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Rente, die der Hinterbliebenenrente nach § 38 VBLS entspricht, für unbegründet erachtet haben (VersR 2009, 1607).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007, IV ZR 267/04, VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07, VersR 2009, 1607).

    Der Senat hat die Revision des Klägers mit Urteil vom 14. Februar 2007 zurückgewiesen (VersR 2007, 676).

  • BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht den Teil des Verfahrens, der die Zugrundelegung der Steuerklasse III/0 bei der Berechnung der Startgutschrift betrifft, abgetrennt und führt dieses als eigenständiges Verfahren weiter (1 BvR 280/09).

    Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten, welches vom Ausgang des abgetrennten Verfahrens 1 BvR 280/09 des Bundesverfassungsgerichts abhängig ist.

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87

    Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Die Aufgabe des Bestreitens eines Anspruchs lässt ein einmal gegebenes Feststellungsinteresse aber nur dann entfallen, wenn der Gläubiger endgültig gesichert ist, wozu eine einseitige Erklärung desjenigen, der den Anspruch bisher bestritten hat, in der Regel nicht genügt (BGH, Urteile vom 4. Mai 2006 aaO; vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 - NJW 1993, 2609 unter 2 a; vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 - NJW-RR 1988, 749 unter 1; Zöller/Greger aaO).
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Zwar muss das Feststellungsinteresse einer Feststellungsklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen (BGHZ 18, 98, 106; BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/03 - NJW 2006, 2780 Tz. 24; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 256 Rdn. 7c).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Die Aufgabe des Bestreitens eines Anspruchs lässt ein einmal gegebenes Feststellungsinteresse aber nur dann entfallen, wenn der Gläubiger endgültig gesichert ist, wozu eine einseitige Erklärung desjenigen, der den Anspruch bisher bestritten hat, in der Regel nicht genügt (BGH, Urteile vom 4. Mai 2006 aaO; vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 - NJW 1993, 2609 unter 2 a; vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 - NJW-RR 1988, 749 unter 1; Zöller/Greger aaO).
  • OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16

    Anspruch des Hinterbliebenen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf

    Auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2010 - IV ZR 267/04 (VersR 2010, 1207) -, das entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - (VersR 2009, 1607), durch den die anders lautende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 (VersR 2007, 676) aufgehoben worden war, zulasten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) eine Feststellung getroffen hat, die dem Berufungshilfsantrag des Klägers entspricht, kann der Kläger nicht unmittelbar etwas für sich herleiten.

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von dem, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007- IV ZR 267/04 (VersR 2007, 676) - zugrunde lag.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Vor diesem Hintergrund lässt sich im Bereich der Hinterbliebenenversorgung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt (01.01.2005) - und damit für den gesamten hier streitgegenständlichen Zeitraum - kein wesentlicher Unterschied zwischen hinterbliebenen Ehegatten und hinterbliebenen Lebenspartnern (mehr) feststellen (vgl. hierzu für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung: BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105; für die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, a.a.O.; BGH, Urteile vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09 und IV ZR 267/04 -, MDR 2010, 1185 f.).
  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf

    Der Senat hat mit Teilurteil vom 7. Juli 2010 festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, bei Fortbestehen der Lebenspartnerschaft des Klägers mit Werner D. diesem bei Ableben des Klägers eine satzungsgemäße Hinterbliebenenrente wie eine Witwen-/Witwerrente zu gewähren sowie die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten (VersR 2010, 1207).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier:

    Auch war die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung in anderen Berufsgruppen schon vor dem Verpartnerungstermin der Klägerin und Frau W. wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung: BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105; für die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 -, BVerfGE 126, 400; BGH, Urteile vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09 und IV ZR 267/04 -, MDR 2010, 1185 f.).
  • OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft -

    Vor diesem Hintergrund lässt sich im Bereich der Hinterbliebenenversorgung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt (01.01.2005) - und damit für den gesamten hier streitgegenständlichen Zeitraum - kein wesentlicher Unterschied zwischen hinterbliebenen Ehegatten und hinterbliebenen Lebenspartnern (mehr) feststellen (vgl. hierzu für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung: BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105; für die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, a. a. O.; BGH, Urteile vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09 und IV ZR 267/04 -, MDR 2010, 1185 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29311
BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2011,29311)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2011 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2011,29311)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2011,29311)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf Feststellung eines Anspruchs des Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente im Falle seines Todes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf Feststellung eines Anspruchs des Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente im Falle seines Todes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Sozialrecht - Betriebsrenten im öffentlichen Dienst und Lebenspartnerschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04
    Auf der Grundlage eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. Mai 2011 (NJW 2011, 2187) hat die Beklagte die Startgutschrift des Klägers neu unter Zugrundelegung der Steuerklasse III/0 berechnet.

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Beklagte sich nunmehr auf der Grundlage des Urteils des EuGH vom 10. Mai 2011 (aaO) bereit erklärt hat, die Startgutschrift des Klägers neu unter Zugrundelegung der Steuerklasse III/0 zu berechnen.

  • BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04
    Das Verfahren betreffend die Zugrundelegung der Steuerklasse III/0 bei der Berechnung der Startgutschriften hat das Bundesverfassungsgericht abgetrennt und als eigenständiges Verfahren behandelt (1 BvR 280/09).
  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04
    Der Senat hat mit Teilurteil vom 7. Juli 2010 festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, bei Fortbestehen der Lebenspartnerschaft des Klägers mit Werner D. diesem bei Ableben des Klägers eine satzungsgemäße Hinterbliebenenrente wie eine Witwen-/Witwerrente zu gewähren sowie die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten (VersR 2010, 1207).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) festgestellt, dass das Urteil des Senats sowie die Urteile des Land- und Oberlandesgerichts den Kläger in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, soweit sie die Klage auf Feststellung einer Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Rente, die der Hinterbliebenenrente nach § 38 VBLS entspricht, für unbegründet erachtet haben (VersR 2009, 1607).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04
    Der Senat hat die Revision des Klägers mit Urteil vom 14. Februar 2007 zurückgewiesen (VersR 2007, 676).
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