Rechtsprechung
BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
KG Berlin
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2174; BGB §§ 275 Abs. 1, 281 Abs. 1 (= § 285 n. F.)
Unmöglichkeit der Erfüllung eines Vermächtnisses über DDR-Grundstück vor der Wiedervereinigung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unmöglichkeit der Erfüllung eines der Bundesrepublik Deutschland zugewandten Vermächtnisses auf ein Grundstück im ehemaligen Ostteil Berlins durch eine in West-Berlin lebende Erbin in der Zeit vor der Einigung Deutschlands; Ersatzanspruch des Eigentümers für die in der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermächtnis; Unmöglichkeit der Erfüllung bez.Ostgrundstück durch Westerbin; Ersatzanspruch des restituierten Eigentümers
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage der Unmöglichkeit einer Erfüllung eines der Bundesrepublik Deutschland zugewandten Vermächtnisses auf ein Grundstück im ehemaligen Ostteil Berlins durch eine in West-Berlin lebende Erbin in der Zeit vor der Einigung Deutschlands
- Judicialis
BGB § 2174; ; BGB 1900 § 275 Abs. 1; ; BGB 1900 § 281 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2174; BGB (1900) § 275 Abs. 1 § 281 Abs. 1
Erfüllung eines der Bundesrepublik Deutschland zugewandten Vermächtnisses auf ein Grundstück im ehemaligen Ostteil Berlins nach Enteignung und Restitution - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 2174; BGB §§ 275 Abs. 1, 281 Abs. 1 (= § 285 n. F.)
Unmöglichkeit der Erfüllung eines Vermächtnisses über DDR-Grundstück vor der Wiedervereinigung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 953
- NJ 2005, 464
- FamRZ 2005, 977
- WM 2005, 1230
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.03.2005 - IV ZR 246/03
Erfüllung eines Vermächtnisses an Hausgrundstücken in der ehemaligen DDR
Damit haben die Miterben in Zusammenhang mit den Umständen, die ihre Verpflichtung zur Erfüllung des Vorausvermächtnisanspruchs des Vaters der Kläger unmöglich gemacht haben, einen Ersatzgegenstand erlangt (näher zur Kausalität vgl. Senatsurteil vom 16. März 2005 - IV ZR 272/03 - unter 3 b). - OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit …
Nach der Rechtsprechung (…BGH DtZ 1996, S. 26 (28); BGH Beschluss vom 9. Juni 1999 - IV ZR 278/98;… KG ZEV 1999, S. 494 ff; BGH Urteil vom 16. März 2005 - IV ZR 272/03 -) kann der Gläubiger eines durch die Enteignung unmöglich gewordenen schuldrechtlichen Anspruch, einen Anspruch aus § 281 BGB auf das enteignete, aber nach dem Vermögensgesetz restituierte Grundstück erheben.