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   BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07   

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https://dejure.org/2009,4782
BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07 (https://dejure.org/2009,4782)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - IV ZR 279/07 (https://dejure.org/2009,4782)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - IV ZR 279/07 (https://dejure.org/2009,4782)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der rückwirkenden Systemumstellung des Zusatzversorgungssystems der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durch Neufassung ihrer Satzung; Aufgabe des früheren auf dem Versorgungstarifvertrag vom 4. November 1966 (Versorgungs-TV) beruhenden, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 242; VBLS § 78 Abs. 2
    Zulässigkeit der rückwirkenden Systemumstellung des Zusatzversorgungssystems der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durch Neufassung ihrer Satzung; Aufgabe des früheren auf dem Versorgungstarifvertrag vom 4. November 1966 (Versorgungs-TV) beruhenden, ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebliche Rentenversicherung: Berechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 487
  • FamRZ 2010, 458
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07
    Die Anwartschaften der rentennahen Versicherten werden nach der in den §§ 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 VBLS (im Wesentlichen übereinstimmend mit den §§ 32 Abs. 1 und 4 Satz 1, 33 Abs. 2, 4 ff. ATV) getroffenen Übergangsregelung weitgehend nach dem alten Satzungsrecht ermittelt und übertragen (vgl. zu dieser Übergangsregelung Senatsurteil vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 - BGHZ 178, 101), wohingegen sich die Anwartschaften der rentenfernen Versicherten nach den §§ 32 Abs. 1 und 4, 33 Abs. 1 Satz 1 ATV, 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V. mit § 18 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) berechnen (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127).

    Mit Urteil vom 24. September 2008 (IV ZR 134/07 - BGHZ 178, 101) hat er dies bestätigt und die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung von den rentennahen Versicherten erworbenen Rentenanwartschaften sowie deren Übertragung in das neu geschaffene Betriebsrentensystem gebilligt.

    Das gilt insbesondere auch für die Festschreibung der Rechengrößen, wie etwa des Entgelts, des Familienstandes und der Steuerklasse, zum Umstellungsstichtag (BGHZ 178, 101 Tz. 46 ff.).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07
    Die Anwartschaften der rentennahen Versicherten werden nach der in den §§ 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 VBLS (im Wesentlichen übereinstimmend mit den §§ 32 Abs. 1 und 4 Satz 1, 33 Abs. 2, 4 ff. ATV) getroffenen Übergangsregelung weitgehend nach dem alten Satzungsrecht ermittelt und übertragen (vgl. zu dieser Übergangsregelung Senatsurteil vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 - BGHZ 178, 101), wohingegen sich die Anwartschaften der rentenfernen Versicherten nach den §§ 32 Abs. 1 und 4, 33 Abs. 1 Satz 1 ATV, 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V. mit § 18 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) berechnen (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127 Tz. 25 ff.) entschieden, dass die Satzung der Beklagten auch ohne Zustimmung der Versicherten und im Wege einer umfassenden Systemumstellung geändert werden konnte.

    Dieser Schutz sichert den Versicherten nämlich lediglich den nach der alten Satzung ermittelten Anwartschaftsbetrag, der ihnen selbst dann nicht mehr hätte entzogen werden können, wenn sie zum Umstellungsstichtag, dem 31. Dezember 2001, aus ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden wären (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO Tz. 54 ff., 57).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07
    Voraussetzung ist allerdings, dass sich - wie hier - die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 117, 272 Tz. 73; 101, 239, 270; 80, 297, 311; 44, 1, 21 f.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07
    Voraussetzung ist allerdings, dass sich - wie hier - die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 117, 272 Tz. 73; 101, 239, 270; 80, 297, 311; 44, 1, 21 f.; st. Rspr.).
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07
    In Ermangelung einer besonderen Härtefallregelung in der neuen Satzung der Beklagten (vgl. dazu BAG DB 2002, 1459 unter III) müsse eine am Sinn und Zweck der Versorgungsanordnung orientierte Reduktion der den Anspruch einschränkenden Voraussetzungen der Übergangsregelung erfolgen.
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07
    Voraussetzung ist allerdings, dass sich - wie hier - die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 117, 272 Tz. 73; 101, 239, 270; 80, 297, 311; 44, 1, 21 f.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07
    Voraussetzung ist allerdings, dass sich - wie hier - die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 117, 272 Tz. 73; 101, 239, 270; 80, 297, 311; 44, 1, 21 f.; st. Rspr.).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 697/13

    Versorgungsausgleichssache: Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung der

    Gegen die Satzungsregelungen betreffend die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den rentennahen Versicherten erworbenen Anwartschaften und deren Übertragung in das neu geschaffene Versorgungspunktesystem lassen sich keine Wirksamkeitsbedenken erheben (BGHZ 178, 101 = VersR 2008, 1677 Rn. 38 ff.; BGH Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07 - NVwZ-RR 2010, 487 Rn. 15; BVerfG ZTR 2013, 668 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2019 - 12 U 418/14

    Abweichen von einer betriebsrentenrechtlichen Stichtagsregelung aus

    Voraussetzung ist allerdings, dass sich - wie hier - die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 117, 272 Tz. 73; 101, 239, 270 Tz. 113; st. Rspr.; BGH, Urteil vom 02. Dezember 2009 - IV ZR 279/07 -, Rn. 18, juris; Senat, Urteil vom 05. Juni 2007 - 12 U 121/06 -, Rn. 34, juris).

    Zwar kann geschütztes Vertrauen nur hinsichtlich derjenigen Berechnungsgrößen entstanden sein, die bis zur Systemumstellung sicher feststanden (BGH, Urteil vom 02. Dezember 2009 - IV ZR 279/07 -, Rn. 20, juris; Beschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 106/10 -, juris).

  • LG Karlsruhe, 12.10.2012 - 6 O 143/12

    Versorgungsausgleich: Anpassungsanspruch hinsichtlich einer Zusatzversorgung nach

    Geschütztes Vertrauen hätte nur hinsichtlich derjenigen Berechnungsgrößen entstanden sein können, die bis zur Umstellung sicher feststanden (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07, Tz 20 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. November 2007 aaO. Tz. 54 ff, 57; LG Karlsruhe, Urteil v. 10.06.2011 - 6 O 12/11).

    Unabhängig davon trägt die Höhe der Einbuße allein jedenfalls eine korrigierende Einzelfallentscheidung gemäß § 242 BGB nicht (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07).

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 12 U 104/14

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Weitere Unverbindlichkeit der für so

    Grundsätzlich bringt jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich, die unter den Voraussetzungen für eine am Maßstab des § 242 BGB orientierte, korrigierende Einzelfallentscheidung auszugleichen sind (BGH NVwZ-RR 2010, 487 Tz. 18-21).
  • BGH, 15.07.2014 - IV ZR 261/14

    Versorgungsausgleich: Wegfall der Kürzung einer Betriebsrente nach dem Tod des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats rechtfertigt allein die Höhe der Einbußen eine korrigierende Einzelfallentscheidung gemäß § 242 BGB nicht (Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07, juris Rn. 21; Beschlüsse vom 25. November 2010 - IV ZR 106/10, juris; vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, NVwZ-RR 2010, 572 Rn. 16).
  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Solche Umstände - etwa aus Besonderheiten in der Erwerbsbiografie des Versicherten - festzustellen, obliegt dem Tatrichter im jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07 -, NVwZ-RR 2010, 487, Rn. 18/21; Beschlüsse vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07 -, NVwZ-RR 2010, 572, Rn. 16; vom 27. September 2012 - IV ZR 176/10 -, juris, Rn. 20; vom 15. Juli 2014 - IV ZR 261/14 -, juris, Rn. 8, mwN.; vom 11. Februar 2015 - IV ZR 276/14 -, juris, Rn. 8; so auch ständige Rechtsprechung der Kammer).
  • LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 S 15/12

    Versorgungsausgleich: Rückübertragung von Rentenanteilen aus der Zusatzversorgung

    Geschütztes Vertrauen hätte nur hinsichtlich derjenigen Berechnungsgrößen entstanden sein können, die bis zur Umstellung sicher feststanden (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07, Tz 20 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. November 2007 aaO. Tz. 54 ff, 57; LG Karlsruhe, Urteil v. 10.06.2011 - 6 O 12/11).

    Unabhängig davon trägt die Höhe der Einbuße allein jedenfalls eine korrigierende Einzelfallentscheidung gemäß § 242 BGB nicht (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07).

  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 106/10

    Erstreckung des Schutzes eines erdienten Besitzstandes auf das Vertrauen eines

    Der Senat hat die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in der Satzung der Beklagten getroffenen Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte (§§ 78 Abs. 1 und 2 Satz 1, 79 Abs. 2, 4 ff. VBLS) für wirksam erachtet (Urteile vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07, BGHZ 178, 101; vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07, NVwZ-RR 2010, 487; vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 17/06, NVwZ-RR 2010, 325).

    Der Senat hat aber bereits in seinem Urteil vom 2. Dezember 2009 ausgeführt, dass ein früheres, vor dem Umstellungsstichtag gefasstes Vertrauen des Versicherten darauf, dass sich seine Betriebsrente einst nach dem seinerzeit noch unbekannten, außerordentlich erhöhten gesamtversorgungsfähigen Entgelt der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn errechnen werde (§§ 4043 VBLS a. F.), nicht den besonderen Schutz eines erdienten Besitzstandes genieße (IV ZR 279/07, NVwZ-RR 2010, 487 Rn. 20).

    Darüber hinaus rechtfertigt allein die Höhe der Einbußen eine korrigierende Einzelfallentscheidung nach § 242 BGB jedenfalls nicht (Senatsurteile vom 2. Dezember 2009 aaO Rn. 21 bei juris; vom 16. Dezember 2009 aaO Rn. 13; vom 10. März 2001 - IV ZR 333/07, Rn. 16 bei juris).

  • LG Karlsruhe, 23.12.2011 - 6 O 382/10

    Versorgungsausgleich: Anspruch auf Rückübertragung von Rentenanteilen aus einer

    Geschütztes Vertrauen hätte nur hinsichtlich derjenigen Berechnungsgrößen entstanden sein können, die bis zur Umstellung sicher feststanden (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07, Tz 20 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. November 2007 aaO. Tz. 54 ff, 57; LG Karlsruhe, Urteil v. 10.06.2011 - 6 O 12/11).

    Die Höhe der der Einbuße allein trägt jedoch eine korrigierende Einzelfallentscheidung gemäß § 242 BGB nicht (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07).

  • LG Karlsruhe, 13.07.2012 - 6 S 3/12

    Versorgungsausgleich: Anspruch auf Rückübertragung von Anrechten aus einer

    Geschütztes Vertrauen hätte nur hinsichtlich derjenigen Berechnungsgrößen entstanden sein können, die bis zur Umstellung sicher feststanden (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07, Tz 20 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. November 2007 aaO. Tz. 54 ff, 57; LG Karlsruhe, Urteil v. 10.06.2011 - 6 O 12/11).

    Selbst wenn dies der Fall wäre, trägt jedenfalls die Höhe der Einbuße allein eine korrigierende Einzelfallentscheidung gemäß § 242 BGB nicht (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07).

  • LG Karlsruhe, 23.12.2011 - 6 O 133/11

    Versorgungsausgleich: Wiederanpassung gekürzter Anrechte der Zusatzversorgung im

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • BGH, 27.09.2012 - IV ZR 176/10

    Rentensteigernde Berücksichtigung nach der Umstellung der Zusatzversorgung auf

  • BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Rechtmäßigkeit der Übergangsregelung

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • OLG Hamm, 16.09.2016 - 20 U 245/15

    Zusatzversorgungskasse; Satzung unwirksam; kein Anspruch auf - vorläufige -

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 165/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung der Übergangsregelung zur

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 20/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung der Übergangsregelung zur

  • OLG Köln, 07.04.2014 - 7 U 8/14

    Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des Bundes und der

  • LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nach Satzungsumstellung: Besondere Härte

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