Rechtsprechung
BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 343 (Ls.)
- FamRZ 1958, 58
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.07.1951 - IV ZR 78/50
Begriff der Ehezerrüttung. Verschulden
Auszug aus BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57
Unter diesen Umständen braucht nicht entschieden zu werden ob der Rechtsstreit wenn es in ihm zu einer sachlichen Entscheidung kommen würde, nicht auch deshalb grundsätzliche Bedeutung hätte, weil das Berufungsgericht das zwischen den §§ 44, 45 und 47 EheG einerseits und § 48 EheG andererseits bestehende rechtliche Verhältnis zum Nachteil der Beklagten anders beurteilt hat, als es nach den in der Rechtsprechung des erkennenden Senats entwickelten Grundsätzen geschehen muß (BGHZ 3, 70, 75) [BGH 09.07.1951 - IV ZR 78/50]. - BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51
Rechtskraft eines Breslauer Ehescheidungsurteils
Auszug aus BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57
Anders könnte es sein, wenn etwa die Akten und Urteilsausfertigungen des Vorprozesses verloren gegangen sind und das Gericht, bei dem das Verfahren geschwebt hat, nicht mehr besteht; aber auch dann wäre die Klage nicht auf eine Wiederholung des Scheidungsausspruchs, sondern darauf zu richten, daß die, seinerzeit erfolgte Scheidung der Ehe festgestellt werde (Urteil des erkennenden Senats BGHZ 4, 314, 321) [BGH 17.01.1952 - IV ZR 106/51]. - BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
Prozeßfähigkeit
Auszug aus BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57
Nach dem überzeugend begründeten Gutachten des Oberarztes Dr. W., das dieser unter dem 10. Dezember 1954 auf Grund einer persönlichen Untersuchung der Beklagten erstattet hat, muß angenommen werden, daß die Beklagte seit dem Jahre 1929 an einer Psychose leichter Verlaufsform, die zum Formenkreis der Schizophrenie gehört, leidet, und daß auf Grund dieses Zustandes bei ihr zwar nicht generell, aber doch in den mit ihrem Eheprozeß zusammenhängenden Angelegenheiten, in denen sie weitgehend von krankhaften Vorstellungen abhängig ist, ein die freie Willensbestimmung ausschließender Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit vorliegt, der sie in diesen Angelegenheiten geschäfts- und prozeßunfähig macht (§ 104 Nr. 2 BGB, §§ 52, 612 ZPO; BGHZ 18, 184, 186) [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54].
- BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55
Scheidungsprozeß aus Breslau
Auszug aus BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57
Ein Zeugnis über die Rechtskraft des Urteils vom 4. Juli 1947 liegt nicht vor, und dieses Urteil kann deshalb als rechtskräftig nur dann gelten, wenn die dafür maßgebenden Tatsachen erwiesen sind (Urteile des Senats BGHZ 20, 198, 201 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 336/55], LM ZPO § 706 Nr. 1). - BGH, 29.05.1957 - V ZR 17/57
Kenntnis der Berggefahr
Auszug aus BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57
Einer solchen bedarf es jedoch, wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 29. Mai 1957 - V ZR 17/57 und vom 9. Oktober 1957 - V ZR 45/57 - überzeugend dargelegt hat, dann nicht, wenn sich ohne sie das Vorhandensein der erwähnten Zulässigkeitsvoraussetzungen mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesamtinhalt des Revisionsvorbringens ergibt. - BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57
Einer solchen bedarf es jedoch, wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 29. Mai 1957 - V ZR 17/57 und vom 9. Oktober 1957 - V ZR 45/57 - überzeugend dargelegt hat, dann nicht, wenn sich ohne sie das Vorhandensein der erwähnten Zulässigkeitsvoraussetzungen mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesamtinhalt des Revisionsvorbringens ergibt. - RG, 18.04.1928 - I 309/27
Prozessunfähigkeit; Rechtskraft
Auszug aus BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57
Das wäre mit den Bedürfnissen des Rechtsverkehrs und der Rechtssicherheit unvereinbar (RGZ 110, 228, 230; vgl. RG Warn 1917 Nr. 258 und RGZ 121, 63, 64). - RG, 23.02.1925 - IV 495/24
Prozessunfähigkeit
Auszug aus BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57
Das wäre mit den Bedürfnissen des Rechtsverkehrs und der Rechtssicherheit unvereinbar (RGZ 110, 228, 230; vgl. RG Warn 1917 Nr. 258 und RGZ 121, 63, 64).
- BGH, 25.03.1988 - V ZR 1/87
Zustellung des Vollstreckungsbescheides an die prozeßunfähige Partei
Der Hinweis im Urteil vom 19. Juni 1970 (IV ZR 83/69, NJW 1970, 1680, 1681 li. Sp. oben), welches die Frage selbst ausdrücklich offen läßt, der Bundesgerichtshof habe im Urteil vom 27. November 1957, IV ZR 28/57, LM Nr. 3 zu § 52 ZPO = FamRZ 1958, 58, 59 li. - BGH, 30.11.1962 - IV ZR 194/62
Rechtsmittel
Sowohl der von ihr ausgesprochene Verzicht auf ein Rechtsmittel als auch dessen Zurücknahme sind in einem solchen Rechtsstreit ebenso wirksam, wie wenn sie von einem Prozeßfähigen erklärt worden wären (Urteil des Senats vom 27. November 1957 - IV ZR 28/57 -, FamRZ 1958, 58 f; vgl. dazu Rosenberg, FamRZ 1958, 95, 96).Dies kommt auch in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 9. November 1955 - IV ZA 104/55 - (BGHZ 19, 20, 21) [BGH 09.11.1955 - IV ZA 104/55] und vom 27. November 1957 (a.a.O.) zum Ausdruck.
Hier soll nämlich der Partei, die in dem früheren Verfahren nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten war, der außerordentliche Rechtsbehelf der Nichtigkeitsklage gewährt werden, weil der Mangel der Vertretung es nicht gehindert hat, daß das frühere Urteil in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. RGZ 121, 63, 64; Urteil des erkennenden Senats von 27. November 1957, a.a.O.).
- BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61
Umfang der Rechtskraft
Die Rechtskraft des in einem Vorprozeß ergangenen Urteils ist daher von Amts wegen zu beachten (Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1957 - IV ZR 28/57 -, FamRZ 1958, 58 Nr. 22).
- BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Der hierin liegende Mangel ist von Amts wegen zu beachten (BGH LM VAG § 21 Nr. 2; BGH FamRZ 1958, 58; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO. § 322 Anm. IX 4). - OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und …
Diese kann nur dann teilweise rechtskräftig werden, wenn die Rechtsmittelschrift insoweit eine Beschränkung im Sinne eines teilweisen Rechtsmittelverzichts enthält (vgl., zum Zivilprozess BGHZ 7, 143, 144; BGH NJW 1958, 343; 1989, 170), was hier nicht der Fall ist. - BGH, 10.07.1996 - XII ZR 49/95
Behandlung einer Eheaufhebungsklage
Ist eine Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil aufgelöst, so fehlt ein Rechtsschutzinteresse für ein erneutes Begehren auf (nochmalige) Herbeiführung derselben, bereits eingetretenen Gestaltungswirkung (…Rosenberg/Schwab/Gottwald aaO. § 165 V 6 S. 1011; § 95 IV S. 530; BGH Urteil vom 27. November 1957 - IV ZR 28/57 = FamRZ 1958 S. 58), auch wenn der Partei, etwa aus ethischen Gründen oder im Hinblick auf das Ansehen in der Gesellschaft, daran gelegen sein könnte, das Ehescheidungsurteil durch ein Eheaufhebungsurteil "ersetzt" zu erhalten. - BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 657/81
Folgen der Einlegung der Beschwerde in Familiensachen für das Rechtsmittel - …
Soweit hinsichtlich der übrigen Teile nicht ein wirksamer Rechtsmittelverzicht vorliegt, ist er durch eine solche Beschränkung nicht gehindert, sein Rechtsmittel mit der Begründung auf andere Teile der angefochtenen Entscheidung zu erstrecken, durch die er beschwert ist (BGHZ 7, 143, 144 f.; BGH Urteil vom 19. November 1957 - VI ZR 249/56 - LM ZPO § 553 Nr. 5 = NJW 1958, 343; s. auch BGH Urteil vom 13. Dezember 1962 - III ZR 89/62 - LM ZPO § 536 Nr. 9 und Beschluß vom 3. Juli 1968 - VIII ZB 26/68 - NJW 1968, 2106). - BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73
Anspruch auf Verletztengeld - Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die Folgen …
Haueisen hat zu einem solchen Sachverhalt an sich zu Recht die Frage gestellt, "warum denn eigentlich der Verletzte nicht auch Ansprüche gegenmehrere Versicherungsträger haben kann ..." (JZ 1958, 130), und auch Krebs meint aaO S. 181, es sei nicht angängig, die Tätigkeit willkürlich dem einen oder anderen Betrieb zuzurechnen, vielmehr hätten "beide Berufsgenossenschaften einzutreten". - BVerwG, 14.07.1964 - III CB 151.62
Wirksame Rücknahme eines gegen ein Urteil eingelegtes Rechtsmittel durch eine …
Eine prozeßunfähige Partei, die - wie es hier dann der Fall wäre - keinen gesetzlichen Vertreter hat, kann ein Rechtsmittel gegen ein Urteil zurücknehmen, das in einem Rechtsstreit ergangen ist, in dem sie für prozeßfähig gehalten worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1957 - IV ZR 28/57 -, veröffentlicht in Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 52 ZPO Nr. 3).