Rechtsprechung
BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leitungswasserversicherer - Rückgriff des Versicherers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 67
Zum Rückgriff des Leitungswasserversicherers des Eigentümers gegen Mieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 67
Rückgriff des Leitungswasserversicherers des Eigentümers gegen den Mieter des versicherten Gebäudes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 527
- MDR 1991, 604
- ZMR 1991, 168
- VersR 1991, 462
- WM 1992, 1079
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89
Die sechsmonatige Verjährung gilt auch in dem Fall, daß der Mieter durch die Verletzung einer Obhutspflicht sowohl die von ihm gemieteten Räumlichkeiten als auch solche Gebäudeteile beschädigt, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind; und zwar auch dann, wenn die Schäden an den nicht vermieteten Gegenständen überwiegen (BGHZ 61, 227, 231 [BGH 19.09.1973 - VIII ZR 175/72] unter e). - BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83
Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89
Hierfür reicht jeder Meinungsaustausch aus, angesichts dessen der Berechtigte davon ausgehen kann, daß sein Begehren von der Gegenseite nicht sofort oder noch nicht endgültig abgelehnt wird (BGH, Urteil vom 28.11.1984 - VIII ZR 240/83 - NJW 1985, 798, 799;… Mertens in MünchKomm, BGB 2. Aufl. § 852 Rdn. 65 m.w.N.). - BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56
Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei …
Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89
Es gehe nicht an, durch Auslegung des Versicherungsvertrages ein Sachersatzinteresse des Mieters oder sonstigen Besitzers des Fahrzeugs, bestehend in seinem Haftpflichtrisiko, in den Versicherungsvertrag einzubeziehen (BGHZ 22, 109, 114; 30, 40, 43; 43, 295, 299).
- BGH, 30.04.1959 - II ZR 126/57
Schadensersatzpflicht des beauftragten Fahrers eines fremden Kfz bei leichter …
Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89
Es gehe nicht an, durch Auslegung des Versicherungsvertrages ein Sachersatzinteresse des Mieters oder sonstigen Besitzers des Fahrzeugs, bestehend in seinem Haftpflichtrisiko, in den Versicherungsvertrag einzubeziehen (BGHZ 22, 109, 114; 30, 40, 43; 43, 295, 299). - BGH, 30.03.1965 - VI ZR 248/63
Haftungsausschluß aufgrund einer Erklärung über Kaskoversicherung bei einem …
Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89
Es gehe nicht an, durch Auslegung des Versicherungsvertrages ein Sachersatzinteresse des Mieters oder sonstigen Besitzers des Fahrzeugs, bestehend in seinem Haftpflichtrisiko, in den Versicherungsvertrag einzubeziehen (BGHZ 22, 109, 114; 30, 40, 43; 43, 295, 299). - BGH, 05.03.1981 - IVa ZR 196/80
Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89
Tritt der Haftpflichtversicherer mit einem Haftpflichtgläubiger in Regulierungsverhandlungen ein und gibt er in deren Verlauf zu erkennen, daß er den Haftpflichtanspruch nur mit materiellen Einwendungen bekämpfen werde, kann die spätere Erhebung der Verjährungseinrede auch dann als unzulässige Rechtsausübung anzusehen sein, wenn der Versicherer im Zeitpunkt der Regulierungsverhandlungen (noch) nicht zur Vertretung des Haftpflichtigen bevollmächtigt war (BGH, Urteil vom 5.3.1981 - IVa ZR 196/80 - NJW 1981, 2243). - BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86
Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede
Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89
a) Unzulässig ist die Verjährungseinrede, wenn ein wirklich grober Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorliegt, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlaßt hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (BGH, Urteile vom 1.10.1987 - IX ZR 202/86 - und vom 21.1.1988 - IX ZR 65/87 - NJW 1988, 265, 266 unter 5a und NJW 1988, 2245, 2247 unter III). - BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87
Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen …
Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89
a) Unzulässig ist die Verjährungseinrede, wenn ein wirklich grober Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorliegt, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlaßt hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (BGH, Urteile vom 1.10.1987 - IX ZR 202/86 - und vom 21.1.1988 - IX ZR 65/87 - NJW 1988, 265, 266 unter 5a und NJW 1988, 2245, 2247 unter III). - BGH, 07.03.1990 - IV ZR 342/88
Rückgriff des Feuerversicherers gegen Mieter oder Pächter des versicherten …
Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89
Im Urteil vom 7. März 1990 - IV ZR 342/88 - VersR 1990, 625 hat der Senat zwar die Frage aufgeworfen, ob nicht in der Feuerversicherung im wesentlichen mit Rücksicht auf die vom Staat mit der Einrichtung öffentlicher Brandkassen verfolgten Zwecke, die Bevölkerung vor den wirtschaftlichen Folgen von Brandschäden zu schützen, Mieter oder Pächter allgemein - also allein auf Grund der in diesem Versicherungszweig bestehend Interessenlage - als in den Versicherungsschutz einbezogen angesehen werden müssen.
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 129/09
Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des …
Der Senat hatte es früher abgelehnt, in eine sogenannte reine Sachversicherung ein Haftpflichtinteresse einzubeziehen (Urteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - VersR 1991, 462 unter I). - BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99
Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung
Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil (BGHZ 131, 288, 291) über den stillschweigenden Haftungsverzicht des Wohnungseigentümers auf die versicherungsrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug genommen, wonach der Mieter in der Gebäudefeuerversicherung des Vermieters nicht mitversichert ist (BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 259/91 - VersR 1992, 311, zustimmend Lorenz, VersR 1992, 399, der aber das Bedürfnis für einen Regreßschutz bejaht, S. 402; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - VersR 1991, 462 zur Leitungswasserversicherung). - BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen …
Denn die Norm gilt auch für den Fall, dass der Mieter eines Hausgrundstücks sowohl die von ihm gemieteten Grundstücks- und Gebäudeteile, als auch solche beschädigt, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind (BGH BGHZ 61, 227, 229 f.; 98, 59, 64; Urteile vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - VersR 1991, 462, 463; vom 6. November 1991 - XII ZR 216/90 - NJW 1992, 687; vom 10. Mai 2000 - XII ZR 149/98 - NJW 2000, 3203, 3205;… vom 28. Juli 2004 - XII ZR 153/03 - aaO; RGZ 75, 116;… Bub/Treier/Gramlich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., VI Rn. 12;… MünchKommBGB/Schilling, aaO Rn. 8;… Staudinger/Emmerich, aaO Rn. 11).
- BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95
Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der …
Nach der vom Berufungsgericht zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 259/91 = VersR 1992, 311; noch offengelassen im Urteil vom 7. März 1990 - IV ZR 342/88 = VersR 1990, 625 unter II 1) deckt die Gebäudefeuerversicherung - wie die Leitungswasserversicherung (Urteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 = VersR 1991, 462 = ZMR 1991, 168 unter I 1) und die Fahrzeugversicherung (BGHZ 22, 109, 114; Urteil vom 27. Oktober 1993 - IV ZR 33/93 = VersR 1994, 85 unter II 2 a m.w.Nachw.) - als reine Sachversicherung regelmäßig nur das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung der Sache, hingegen nicht das in dem Haftpflichtrisiko bestehende Sachersatzinteresse des Mieters, weil sie sonst in eine Haftpflichtversicherung umfunktioniert würde.Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 (= VersR 1991, 462 = ZMR 1991, 168) stützt sich das Berufungsgericht zu Unrecht.
- BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90
Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude
Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Klägerin als Mieterin des versicherten Geschäftsgebäudes, etwa aufgrund der in der Feuerversicherung bestehenden Interessenlage, mit ihrem - durch ihr Haftpflichtrisiko bedingten - Sachersatzinteresse in den Schutz des Versicherungsvertrages einbezogen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. März 1990 - IV ZR 342/88 - VersR 1990, 625; aber auch Urteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 27.01.2010 - IV ZR 50/09
Ausgleichsanspruch der Gebäudeversicherung gegen die Haftpflichtversicherung …
Der Senat hatte es früher abgelehnt, in eine sogenannte reine Sachversicherung ein Haftpflichtinteresse einzubeziehen (Urteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - VersR 1991, 462 unter I). - BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht …
Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist auch im Urteil des BGH vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - VersR 1991, 462, 463 der Haftpflichtversicherer des Beklagten trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung an einem Schreiben festgehalten worden, mit dem er den Anschein erweckt hatte, er werde nach Erhalt der gewünschten Informationen in die Sachprüfung eintreten und je nach Sachlage nur noch materiellrechtliche Einwendungen, nicht aber die Einrede der Verjährung erheben. - BGH, 27.10.1993 - IV ZR 33/93
Umfang der Deckung der Fahrzeugversicherung
Denn bei Einbeziehung dieses Haftpflichtrisikos würde die Fahrzeugversicherung zu einer Haftpflichtversicherung (BGHZ 22, 109, 114; 30, 40, 43; 43, 295, 297; 116, 278, 283 f.; Senatsurteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - VersR 1991, 462).Sowohl für die Leitungswasserversicherung (Urteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - a. a. O.) als auch für die Gebäudefeuerversicherung (Beschluss vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 259/91 - VersR 1992, 311) hat er entschieden, in eine reine Sachversicherung könne ein Sachersatzinteresse des Mieters, bestehend in seinem Haftpflichtrisiko, nicht einbezogen werden.
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 5/09
Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des …
Der Senat hatte es früher abgelehnt, in eine sogenannte reine Sachversicherung ein Haftpflichtinteresse einzubeziehen (Urteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - VersR 1991, 462 unter I). - LG Berlin, 22.08.2018 - 65 S 83/18
Mieter darf sich wegen überhöhter Miete direkt an Rechtsanwalt oder …
Der Haftungsmaßstab im Außenverhältnis ändert sich nicht, wenn der Dritte - hier die Klägerin - auf den Regress gegenüber der Zedentin verzichtet; es ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass damit die von der Zedentin im maßgeblichen Zeitpunkt der Abtretung bestehende rechtliche Position bzw. Forderung gegenüber der Beklagten (im Außenverhältnis) aufgegeben werden sollte (vgl. auch BGH, Urt. v. 23.01.1991 - IV ZR 284/89, ZMR 1991, 168). - OLG Hamm, 14.09.2000 - 6 U 87/00
Deliktische Haftung eines Besuchers gegenüber dem Schadensversicherer des …
- BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90
Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der …
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 127/08
Ausgleichsanspruch des Feuerversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des …
- OLG Köln, 23.06.1999 - 11 U 251/98
Kein Rückgriff des Gebäudeversicherers gegen schädigenden Wohnungseigentümer
- BGH, 18.12.1991 - IV ZR 259/91
Zur Frage einer Mitversicherung der Mieter und Pächter in einer …
- OLG Nürnberg, 18.06.1993 - 8 U 569/91
Beschwer des Klägers nach Änderung der Rechtsprechung zur Schmerzensgeldhöhe - …
- LG Bonn, 05.03.2008 - 5 S 135/07
Schadensersatz wegen Fahrzeugbeschädigung in einer Waschstraße; Anwendbarkeit des …
- OLG Bremen, 16.02.2001 - 5 U 21/00
Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Pächters auf Ausgleich des …
- AG Rheine, 09.02.1995 - 14 C 621/94