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   BGH, 25.09.2002 - IV ZR 286/01   

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https://dejure.org/2002,55328
BGH, 25.09.2002 - IV ZR 286/01 (https://dejure.org/2002,55328)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2002 - IV ZR 286/01 (https://dejure.org/2002,55328)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2002 - IV ZR 286/01 (https://dejure.org/2002,55328)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 06.07.2017 - 5 U 95/16

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden durch Windabdrift

    Die gegen die Verneinung der Einstandspflicht des Kfz-Versicherers gerichtete Revision des Versicherungsnehmers hat der Bundesgerichtshof u. a. mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 25. September 2002 - IV ZR 286/01, juris).
  • KG, 02.12.2011 - 6 U 13/11

    Privathaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei falscher Betankung eines

    Gleiches gilt, wenn nur ein falsches Sprühmittel in den Tank eingefüllt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 25.9. 2002 - IV ZR 286/01 - zitiert nach juris: Rdnr. 35), weil in diesem Fall sogar die Spritze fehlerfrei gearbeitet hat.
  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 50/04

    Versäumung einer Notfrist infolge Büroversehens

    Grundsätzlich muss der Prozessbevollmächtigte ungeachtet der Möglichkeit, die Berechnung der Fristen zuverlässigen und sorgfältig überwachten Bürokräften zu überlassen, den Fristablauf nämlich dann eigenverantwortlich nachprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird, und zwar spätestens bis zum nächsten Tag nach Vorlage (BGH Beschluss vom 5. März 2002 - IV ZR 286/01 - BGH NJW 2000, 365; NJW 1992, 1632; VersR 1981, 551; VersR 1977, 255; Zöller/Greger, a.a.O., "Fristenbehandlung", dort Fristensicherung).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2019 - 5 U 95/16
    Die gegen die Verneinung der Einstandspflicht des Kfz-Versicherers gerichtete Revision des Versicherungsnehmers hat der Bundesgerichtshof u. a. mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 25. September 2002 - IV ZR 286/01, juris).
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