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   BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74   

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BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74 (https://dejure.org/1976,650)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1976 - IV ZR 29/74 (https://dejure.org/1976,650)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 (https://dejure.org/1976,650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls - Anforderungen an Herbeiführung eines Versicherungsfalls - Subjektiver Risikoausschluss von § 61 VVG - Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch Untätigkeit - Grob fahrlässiges ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1507 (Ls.)
  • MDR 1976, 827
  • VersR 1976, 649
  • DB 1976, 1909
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 65/61

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Repräsentanten des

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    In VersR 1964, 475 ist mit Bezug auf § 61 VVG beiläufig ausgesprochen, der VN müsse das zum Versicherungsfall führende Geschehen zumindest gekannt und zugelassen haben.

    Damit andererseits der Versicherungsschutz nicht unangemessen beschränkt wird, ist an dem vom Bundesgerichtshof in VersR 1964, 475 aufgestellten Erfordernis festzuhalten, daß der VN das zum Versicherungsfall führende Geschehen gekannt hat (vgl. auch RG JW 1928, 3181).

  • BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62

    Versicherung gegen Leitungswasserschäden

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    In BGHZ 42, 295, 299 hat er sie ausdrücklich offengelassen.

    § 61 VVG begründet zwar nach ständiger Rechtsprechung keine allgemeine Schadensverhütungspflicht des VN, sondern bildet einen subjektiven Risikoausschluß (BGHZ 42, 295, 299; 43, 88, 94).

  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Das untätige Verhalten der Klägerin war unter den hier vorliegenden Umständen nicht geeignet, einen neuen Gefahrenzustand von solcher Dauer zu schaffen, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs hätte bilden können (vgl. BGHZ 7, 311; 23, 142; 50, 385).
  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Das untätige Verhalten der Klägerin war unter den hier vorliegenden Umständen nicht geeignet, einen neuen Gefahrenzustand von solcher Dauer zu schaffen, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs hätte bilden können (vgl. BGHZ 7, 311; 23, 142; 50, 385).
  • BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62

    Schadenereignis und Rettungspflicht

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    § 61 VVG begründet zwar nach ständiger Rechtsprechung keine allgemeine Schadensverhütungspflicht des VN, sondern bildet einen subjektiven Risikoausschluß (BGHZ 42, 295, 299; 43, 88, 94).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 123/64

    Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Es muß sich um unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1966, 1150).
  • OLG Köln, 05.07.1965 - 10 U 24/65

    Grobe Fahrlässigkeit; Ursächlichkeit; Diebstahlsgefahr

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Das Oberlandesgericht Köln hat ebenfalls dahin entschieden (VersR 1965, 1066), der VN könne den Versicherungsfall auch durch Unterlassung herbeiführen.
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Das untätige Verhalten der Klägerin war unter den hier vorliegenden Umständen nicht geeignet, einen neuen Gefahrenzustand von solcher Dauer zu schaffen, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs hätte bilden können (vgl. BGHZ 7, 311; 23, 142; 50, 385).
  • BGH, 31.10.1973 - IV ZR 125/72

    Begriff der groben Fahrlässigkeit im Hinblick auf einen Kfz-Diebstahl; Benutzung

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Bei der Entscheidung in VersR 1974, 26 hatte der erkennende Senat keinen Anlaß, die Frage zu erörtern.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Kennt dieser aber die Umstände, wegen derer der Eintritt des Versicherungsfalles droht, verfügt er weiter über geeignete Mittel zum vorsorgenden Schutz des versicherten Interesses, dann muß er diese Mittel einsetzen wie jemand, der nicht versichert ist; anderenfalls führt er durch Unterlassen den Versicherungsfall herbei (BGH Urteil vom 14.4.1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Nach der Rechtsprechung ist dafür die dringende Gefahr des Eintrittes des Versicherungsfalles erforderlich (BGH Urteil vom 14.4.1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649 = LM, VVG § 61 Nr. 14 "Überschwemmungsfall").
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Das ergibt sich daraus, daß der Versicherungsnehmer schon "bei" dem Eintritt des Versicherungsfalles "für die Abwendung und Minderung des Schadens" tätig werden soll, also nicht erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649, wonach der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz schon dann wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles verliert, wenn er trotz dringender Gefahr die ihm möglichen, geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz des versicherten Gegenstandes nicht ergriffen hat).
  • OLG Rostock, 01.02.2018 - 3 U 94/15

    Wohngebäudeversicherung: Erstreckung des Regressverzichts des Versicherers auf

    Es muss sich um ein zudem subjektiv vorwerfbares, unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH, Urteil vom 14.04.1976 - IV ZR 29/74 -, zit. n. juris, Rn. 22; OLG Oldenburg, Urteil v. 26.03.2015 - 8 U 32/14 -, zit. n. juris, Rn. 44).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Dabei ist notwendig und ausreichend die Kenntnis von Umständen, aus denen sich ergibt, daß der Eintritt des Versicherungsfalls in den Bereich der praktisch unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeit gerückt ist (BGH, Urteil vom 14.4.1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auch das Unterlassen geeigneter Schutzvorkehrungen kann ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer Kenntnis von Umständen hat, aus denen sich ergibt, daß der Eintritt des Versicherungsfalls in den Bereich der praktisch unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten gerückt ist (BGH, Urteil vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649f.; Urteil vom 14. Juli 1986 - IVa ZR 22/85 - VersR 1986, 962, 963).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

    Nur dann setzt sich der Versicherungsnehmer, der es durch Untätigkeit zum Eintritt des Versicherungsfalles hat kommen lassen, mit der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung regelmäßig ebenso treuwidrig mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch wie derjenige, der den Versicherungsfall durch positives Tun herbeigeführt hat (Senatsurteile vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 - MDR 1976, 827; vom 14. Juli 1986 - IVa ZR 22/85 - VersR 1986, 962 unter III 1).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05

    Zur Wirksamkeit einer Einfriedungsklausel

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig auch durch ein Unterlassen möglichst geeignet und zumutbarer Maßnahmen zum Schutz des versicherten Objekts herbeigeführt werden kann (BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 219/03 - VersR 2005, 218; VersR 76, 649).
  • KG, 25.09.1984 - 6 U 6362/83

    Herbeiführung; Versicherungsfall; Aufbewahren; Schlüssel; Fahrzeug; Verschlossen;

    Während der BGH (VersR 76, 649 [650]; ebenso OLG Oldenburg VersR 80, 230) klar zwischen der "Herbeiführung" (im dortigen Fall durch Unterlassung) und "Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit" getrennt hat, wird sonst regelmäßig nur geprüft, ob ein bestimmtes Verhalten des VersNehmers als grob fahrlässig zu bezeichnen ist, wogegen die Frage der Herbeiführung des VersFalls nicht untersucht wird [folgen Hinw.].

    In ähnlicher Weise hat sich der BGH (VersR 76, 649 [650]) dahin geäußert, daß unter Herbeiführung das Verhalten desjenigen zu verstehen ist, der die drohende Verwirklichung der versicherten Gefahr zuläßt, obwohl er die geeigneten Mittel zum Schutz des versicherten Interesses in der Hand hat und bei zumutbarer Wahrnehmung seiner Belange davon ebenso Gebrauch machen könnte und sollte wie eine nicht versicherte Person, sofern er nur Kenntnis von Umständen hat, aus denen sich ergibt, daß der Eintritt des VersFalls in den Bereich der unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten gerückt ist.

    Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 61 VVG ist aber darüber hinausgehend, daß das zur Gefahrverwirklichung drängende Verhalten des VersNehmers als Fehlverhalten zu qualifizieren ist; denn der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 61 VVG besteht darin, daß der Versicherer nicht einstehen müssen soll, wenn der entstandene Schaden einem groben Fehlverhalten des VersNehmers selbst zuzuschreiben ist (BGH VersR 76, 649).

  • OLG Oldenburg, 18.10.1995 - 2 U 135/95

    Wohngebäudeversicherung; Wasserschaden; Geschirrspülmaschinenschlauch

    Es muß sich um ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1976, 649, 650; 1977, 465).
  • OLG Oldenburg, 26.03.2015 - 8 U 32/14

    Keine Beweiserleichterung, wenn die Haftung eines Beteiligten feststeht!

  • OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Entstehen eines Brandes durch unbeaufsichtigten

  • BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76

    Anspruch auf Leistungsbefreiung von Versicherungsgeber - Rechtspflicht zur

  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75

    Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober

  • OLG Hamm, 06.10.2000 - 20 U 87/00

    Leitungswasserschaden - Entschädigung durch die Hausratsversicherung

  • OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 109/97

    Erforderlichkeit der hinreichenden Konkretisierung von

  • OLG Oldenburg, 25.01.1995 - 2 U 209/94

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Hochraumbully; Einfahrt in

  • BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 121/80

    Anspruch auf Versicherungsleistung aus einer

  • OLG Oldenburg, 08.03.1995 - 2 U 3/95

    Abstellen; Kfz; Autobahnrastplatz; Grobe Fahrlässigkeit

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 210/81

    Leerstehen eines Hauses als gefahrerheblicher Umstand - Rücktrittsrecht einer

  • OLG Hamburg, 18.08.1983 - 6 U 25/82

    Versicherungsleistungen aus einer Seeversicherungspolice; Volle Deckung der

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 216/80

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung -

  • OLG Saarbrücken, 20.04.1988 - 5 U 97/87
  • OLG Oldenburg, 22.06.1994 - 2 U 162/92

    Versicherungsfall; Valorenversicherung; Uhr; Geländefahrt; Motorradfahrt;

  • OLG Bremen, 03.01.1980 - 2 U 96/79

    Grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalles; Verlust des

  • KG, 08.11.1982 - 22 U 515/82

    Grob; Grobe; Fahrlässigkeit; Fahrlässig; Zigarette; Fahrzeug; Fahren

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