Rechtsprechung
BGH, 03.07.2019 - IV ZR 293/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, §§ 2, 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.v. Ansprüchen aus einer Gebäudeversicherung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.v. Ansprüchen aus einer Gebäudeversicherung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.v. Ansprüchen aus einer Gebäudeversicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde - und der hierfür maßgebende Zeitpunkt
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 02.09.2015 - 2 O 240/11
- LG Dortmund, 10.09.2015 - 2 O 240/11
- OLG Hamm, 25.09.2017 - 6 U 191/15
- BGH, 03.07.2019 - IV ZR 293/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.06.2017 - VII ZR 41/17
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neue Angaben zur Bemessung der Beschwer …
Auszug aus BGH, 03.07.2019 - IV ZR 293/17
a) Maßgebend für die Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, und zwar nach Maßgabe der dem Parteivorbringen zu diesem Zeitpunkt zugrunde liegenden tatsächlichen Angaben zum Wert (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17, NJW 2017, 3164 Rn. 11 m.w.N.). - BGH, 10.01.2019 - V ZR 130/18
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des …
Auszug aus BGH, 03.07.2019 - IV ZR 293/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - V ZR 130/18, WuM 2019, 286 Rn. 6 m.w.N.).
- BGH, 03.05.2023 - IV ZR 264/22
Feststellung der Nacherbenstellung; Vergleichbarkeit des Interesses an einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei ferner verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - IV ZR 293/17, juris Rn. 4 m.w.N.).