Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,242
BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74 (https://dejure.org/1975,242)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1975 - IV ZR 3/74 (https://dejure.org/1975,242)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1975 - IV ZR 3/74 (https://dejure.org/1975,242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs - Ansetzung des Ertragswerks bei der Berechnung des Pflichtteils - Einstufung eines landwirtschaftlichen Anwesens als Landgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 75
  • NJW 1975, 1831
  • NJW 1975, 2292 (Ls.)
  • MDR 1975, 916
  • DNotZ 1975, 721
  • DB 1975, 1646
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74
    Bei der Ausgleichung von Zuwendungen unter Abkömmlingen und der Anrechnung empfangener Zuwendungen auf den Pflichtteil ist der Kaufkraftschwund des Geldes entsprechend den sich aus BGHZ 61, 385 ergebenden Grundsätzen zu berücksichtigen.

    Soweit Vorempfänge zu berücksichtigen sind, ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche der Kaufkraftschwund des Geldes entsprechend den in BGHZ 61, 385 enthaltenen Rechtsgedanken zu berücksichtigen.

    Entsprechend den in BGHZ 61, 385 dargelegten Verfahren müssen daher hier die Geldzuwendungen, die die Klägerinnen erhalten haben, mit der für das Jahr des Todes des Erblassers geltenden Preisindexzahl für die Lebenshaltung in langjähriger Übersicht, veröffentlicht im statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, multipliziert und durch die Preisindexzahl für das Jahr, in dem die Zuwendung erfolgte, dividiert werden.

  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 85/73

    Voraussetzungen für die Erfüllung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs -

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74
    Die Revision kann sich für ihre Meinung nicht auf das in NJW 1974, 2319 veröffentlichte Urteil des Senats berufen.
  • BGH, 28.09.2016 - IV ZR 513/15

    Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers: Vorliegen einer Schenkung einerseits

    Falls auf dieser Grundlage ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte aus § 2287 Abs. 1 BGB in Betracht kommt, wird das Berufungsgericht weiter zu beachten haben, dass es hinsichtlich der Wertberechnung des Grundstücks entgegen der von ihm geäußerten Auffassung nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalles, sondern auf die Wertverhältnisse zur Zeit der Zuwendung unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes ankommt (Senatsurteile vom 23. September 1981 - IVa ZR 185/80, BGHZ 82, 274, 278 f.; vom 4. Juli 1975 - IV ZR 3/74, BGHZ 65, 75, 77).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Unter diesen Umständen kommt für § 2287 BGB von vorneherein nur der Mehrbetrag in Betracht, um den der Wert der dem Beklagten übereigneten Grundstücke (berechnet nach den Wertverhältnissen zur Zeit der Zuwendung unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes, vgl. BGHZ 65, 75, 77) den ihm zukommenden Anteil am Vermögen des Erblassers und also den für den Kläger verbleibenden Nachlaß übersteigt.
  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Dabei ist auf die für die begehrte Pflichtteilsergänzung maßgebenden Stichtage (§ 2325 II 2 BGB) abzustellen, nämlich auf die Werte beim Erbfall (9.3. 1983) und zur Zeit der Schenkung (genauer: Eigentumsübergang, d. h. hier: Umschreibung im Grundbuch, vgl. BGHZ 65, 75 (76) = NJW 1975, 1831 m. Anm. v. Löbbecke, S. 2293; BGHZ 102, 289 (292) = NJW 1988, 821 = LM § 2325 BGB Nr. 20 und nicht - wie das BerGer. meint - Besitübergabe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht