Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2591
BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01 (https://dejure.org/2002,2591)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01 (https://dejure.org/2002,2591)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01 (https://dejure.org/2002,2591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente - Befreiung von der Beitragspflicht zu einer Kapitallebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Verweisung des Versicherten auf eine andere Tätigkeit - Feststellungen zur beruflichen ...

  • Judicialis

    B-BUZ § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    B-BUZ § 2 Abs. 1
    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
    Eine Vergleichstätigkeit ist mithin dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinkt (st. Rspr. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II, 3 b).

    Allerdings verhält sich das Vorbringen der für den Wegfall der Berufsunfähigkeit im Rahmen des § 7 B-BUZ beweispflichtigen Beklagten (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 aaO unter II 1 a) zur Ausgestaltung der vom Kläger zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Gärtner nicht.

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
    Soweit das Berufungsgericht eine Vergleichbarkeit der Lebensstellung schon deshalb verneint, weil der Kläger seine Selbständigkeit eingebüßt habe, hat es nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, daß auch einem früher Selbständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 unter 4; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 2 b).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
    Will der Versicherte geltend machen, die von ihm neu ausgeübte Tätigkeit entspreche nicht seiner bisherigen Lebensstellung, ist es an ihm, die konkreten Umstände darzulegen, aus der sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/99 - VersR 2000, 171 unter III); das gilt auch und gerade, wenn er sich auf solche Umstände stützen will, die sich aus Art und Ausgestaltung seiner früheren Tätigkeit ergeben.
  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
    Soweit das Berufungsgericht eine Vergleichbarkeit der Lebensstellung schon deshalb verneint, weil der Kläger seine Selbständigkeit eingebüßt habe, hat es nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, daß auch einem früher Selbständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 unter 4; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 2 b).
  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, r+s 2003, 164 unter II 1; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b m.w.N.).

    Da die Berufsausübung in gesunden Tagen vor Eintritt des Versicherungsfalles die Vergleichsmaßstäbe dafür liefert, ob die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht, muss bekannt sein, wie sie konkret ausgestaltet war, welche Anforderungen sie an den Versicherten stellte, welche Fähigkeiten sie voraussetzte, welches Einkommen sie ihm sicherte und wie sich seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten real darstellten (Senatsurteile vom 21. April 2010 aaO; vom 11. Dezember 2002 aaO).

    aa) Es ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass es Sache des Versicherers ist, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr erfüllt sind (Senatsurteile vom 21. April 2010 aaO Rn. 13; vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619 Rn. 10; vom 11. Dezember 2002 aaO unter II 3; vom 3. November 1999 aaO unter I 3 b).

    Will der Versicherungsnehmer - wie hier die Klägerin - geltend machen, die von der versicherten Person neu ausgeübte Tätigkeit entspreche nicht ihrer bisherigen Lebensstellung, so obliegt es ihm, die konkreten Umstände darzulegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll (Senatsurteile vom 21. April 2010 aaO; vom 11. Dezember 2002 aaO m.w.N.).

  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01 - NJW-RR 2003, 383 unter II 1; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 3 b m.w.N.).

    Da die Berufsausübung vor Eintritt des Versicherungsfalles die Vergleichsmaßstäbe dafür liefert, ob die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht, muss bekannt sein, wie sie konkret ausgestaltet war, welche Anforderungen sie an den Versicherten stellte, welche Fähigkeiten sie voraussetzte, welches Einkommen sie ihm sicherte und wie sich seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten real darstellten (Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 aaO).

    a) Zwar ist es Sache des Versicherers, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr erfüllt sind (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09 - juris Tz. 10; vom 11. Dezember 2002 aaO unter II 3).

    Das gilt auch und gerade dann, wenn er sich auf solche Umstände stützen will, die sich aus der Art und Ausgestaltung der früheren Tätigkeit ergeben (Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 aaO m.w.N.).

  • BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines

    Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 unter II 1 [juris Rn. 13]; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b [juris Rn. 29]).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines früher selbständig

    Auch einem früher Selbständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (BGH RuS 2003, 164).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08

    Zulässigkeit der mehrfachen Befristung des Anerkenntnisses des Versicherers in

    Der Umstand, dass ihr Arbeitsvertrag befristet ist, steht einer Verweisung nicht entgegen, weil sich darin nicht das versicherte Risiko sondern das allgemeine Arbeitsplatzrisiko widerspiegelt (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

    Unabhängig von dem ursprünglichen Berufsbild und den hierfür erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist es dem Versicherer nach Maßgabe der "Umschulungsklausel" im Rahmen der Nachprüfung gestattet, auch andere Tätigkeiten zu berücksichtigen, die der Versicherte aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten, so zum Beispiel durch Umschulung, ausübt (BGH, aaO.; BGH, NJW-RR 2003, 383 ).

    Sache des Versicherers ist es dann, diesen Vortrag zu widerlegen (BGH, aaO.; BGH, Urteil vom 11.122002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

    Auch einem früher Selbständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

  • OLG Jena, 21.12.2017 - 4 U 699/13

    Beufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kriterien zur Festestellung der

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01 - NJW-RR 2003, 383 unter II 1; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 3 b m.w.N.).

    Da die Berufsausübung vor Eintritt des Versicherungsfalles die Vergleichsmaßstäbe dafür liefert, ob die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht, muss bekannt sein, wie sie konkret ausgestaltet war, welche Anforderungen sie an den Versicherten stellte, welche Fähigkeiten sie voraussetzte, welches Einkommen sie ihm sicherte und wie sich seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten real darstellten (Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 aaO); BGH, Urteil vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08 -, a.a.O.

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 7 U 124/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung und Erwerb neuer Fähigkeiten bei

    Denn auch einem früher Selbstständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, r+s 2003, 164 unter II 2).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines Lokomotivführers auf

    Die Wertschätzung einer Tätigkeit hängt außerdem ganz entscheidend von den Kenntnissen und Fähigkeiten ab, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind (BGH NJW-RR 2003, 383, 383 f.; BGH NJW-RR 1994, 150, 151; OLG Köln NJW-RR 1999, 1479, 1480; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 25, 30).
  • KG, 10.01.2017 - 6 U 89/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urteil vom 07. Dezember 2016 - IV ZR 434/15 -, juris: Rdnr. 15 unter Hinweis auf die Urteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, r+s 2003, 164 unter II 1; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b m.w.N.).

    Da die Berufsausübung in gesunden Tagen vor Eintritt des Versicherungsfalles die Vergleichsmaßstäbe dafür liefert, ob die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht, muss bekannt sein, wie sie konkret ausgestaltet war, welche Anforderungen sie an den Versicherten stellte, welche Fähigkeiten sie voraussetzte, welches Einkommen sie ihm sicherte und wie sich seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten real darstellten (BGH, Urteil vom 07. Dezember 2016 - IV ZR 434/15 -, zitiert nach juris: Rdnr. 16 unter Hinweis auf die Urteile vom 21. April 2010 aaO; vom 11. Dezember 2002 aaO).

  • LG Kiel, 28.05.2014 - 17 O 169/13

    Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Dabei ist es Sache des Klägers, vorzutragen und ggfs. zu beweisen, dass und warum die nunmehr ausgeübte Tätigkeit den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit nicht genügen soll (BGH r+s 2003, 164; OLG Hamm aaO. m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist einem früher beruflich Selbstständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (BGH NJW-RR 2003, 383 m.w.N.) Dies wäre nur dann der Fall, wenn mit dem Wechsel in eine abhängige Stellung ein sozialer Abstieg verbunden wäre.

  • OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Selbstbindung durch Leistungsanerkenntnis

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 194/02

    Zu den Rechten und Pflichten eines Versicherers nach § 7 BB-BUZ gegenüber dem

  • OLG Köln, 22.07.2011 - 20 U 127/10

    Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 U 51/10

    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung auf eine

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 437/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auf Erzielung von Einkommen gerichtete

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11

    Invaliditäts-Zusatzversicherung: Auslegung einer die Verweisung auf eine andere

  • OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06

    Möglichkeit der Berufung auf den Wegfall einer Leistungspflicht zur Zahlung einer

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 437/02

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollständigen Berufsunfähigkeit; Umfang

  • LG Aurich, 31.05.2011 - 3 O 724/10

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung auf eine vergleichbare

  • LG Arnsberg, 22.12.2005 - 4 O 261/05

    Ein Berufsunfähigkeitszusatzversicherer ist zur Kündigung der Leistungen aus der

  • KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11

    Keine Verweisbarkeit des Kraftfahrers im Müllgedinge auf Recyclinghofarbeiter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2003 - IV ZR 302/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,41604
BGH, 31.03.2003 - IV ZR 302/01 (https://dejure.org/2003,41604)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2003 - IV ZR 302/01 (https://dejure.org/2003,41604)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2003 - IV ZR 302/01 (https://dejure.org/2003,41604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,41604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht