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   BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17   

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https://dejure.org/2019,43861
BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17 (https://dejure.org/2019,43861)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2019 - IV ZR 314/17 (https://dejure.org/2019,43861)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2019 - IV ZR 314/17 (https://dejure.org/2019,43861)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 200 VVG, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Rückgewährung von Krankentagegeld; Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung als mögliche Folge des Eintritts in die Freistellungsphase einer in Blöcken wahrgenommenen Altersteilzeit

  • rewis.io

    Krankentagegeld bei altersteilzeitgemäßem Wechsel in Freistellungsphase

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 11 S. 2; MBKT 78 § 15 Buchst. a
    Krankentagegeldanspruch trotz Eintritt eines Arbeitnehmers in die passive Phase der Altersteilzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT § 11 S. 2; § 15 Buchst. a

  • rechtsportal.de

    MB/KT § 11 S. 2; MB/KT § 15 Buchst. a)
    Klage auf Rückgewährung von Krankentagegeld; Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung als mögliche Folge des Eintritts in die Freistellungsphase einer in Blöcken wahrgenommenen Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Altersteilzeit: Krankentagegeld in der Freistellungsphase

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Wegfall der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Eintritt in die Freitstellungsphase einer Altersteilzeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeld auch in der Freistellungsphase eines Altersteilzeit-Blockmodells

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Altersteilzeit: Anspruch auf Krankentagegeld in der Freistellungsphase

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeld auch während der Altersteilzeit bei Privatkrankenversicherten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 999
  • MDR 2020, 101
  • NZA 2020, 323
  • VersR 2020, 154
  • WM 2020, 144
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Versichert ist nicht ein konkreter Verdienstausfall, sondern der abstrakte Bedarf, von dem angenommen wird, dass er bei Arbeitsunfähigkeit entstehen könnte (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 24).

    Aus dieser Ausgestaltung des Versicherungsschutzes wird ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer folgern, dass zwar nicht jede Anknüpfung an einen durch Arbeitsunfähigkeit eintretenden Verdienstausfall fehlen darf (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2008 aaO Rn. 28), dass der Versicherungsschutz aber nicht entfällt, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer arbeits- oder sozialrechtlicher Regelungen trotz Arbeitsunfähigkeit kein Verdienstausfall droht.

    Ebenso wie eine Arbeitssuche nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (dazu Senatsurteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 23) ist auch die Freistellungsphase in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis Teil der auf die Erzielung von Arbeitsverdienst gerichteten Erwerbstätigkeit des Versicherten, auf die sich der in § 1 Abs. 1 MB/KT versprochene Schutz gegen krankheitsbedingten Verdienstausfall bezieht.

    Auf die Frage der Wirksamkeit dieser Klausel kommt es daher vorliegend nicht an (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 19 ff. m.w.N.).

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Dem steht aber die regelmäßige Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung (dazu Senatsurteile vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 18; vom 4. Juli 2001 - IV ZR 307/00, VersR 2001, 1100 unter 2 b, 4 [juris Rn. 25, 30 ff.]) entgegen (ebenso LG Nürnberg-Fürth NJW 2012, 464 [juris Rn. 22 ff.]; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 45 Rn. 31; Grams FD-VersR 2011, 324377).

    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer kann erkennen, dass sich der versprochene Versicherungsschutz nicht unmittelbar an seinem tatsächlichen Einkommensverlust orientiert, er vielmehr im Versicherungsfall eine im Voraus bestimmte, pauschalierte Entschädigung für jeden Tag bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit ohne Rücksicht darauf erhält, welchen Verdienstausfall er tatsächlich erlitten hat (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 2016 aaO; Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 5. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 4 ff.).

    Entgegen der Auffassung der Revision führen Klauseln, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes an den Zeitraum der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ermöglichen sollen, nicht dazu, dass eine Mischung von Schaden- und Summenversicherungselementen anzunehmen wäre (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 2016 aaO).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Während der Freistellungsphase hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (BAGE 118, 1 [juris Rn. 50]; 116, 86 [juris Rn. 16]; 106, 353 [juris Rn. 32 f.]).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Während der Freistellungsphase hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (BAGE 118, 1 [juris Rn. 50]; 116, 86 [juris Rn. 16]; 106, 353 [juris Rn. 32 f.]).
  • BGH, 06.03.2019 - IV ZR 72/18

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen des Risikoausschlusses für die

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (Senatsurteil vom 6. März 2019 - IV ZR 72/18, VersR 2019, 542 Rn. 15; st. Rspr.).
  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 54/14

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Insoweit dient die Versicherung auch der sozialen Absicherung erwerbstätiger Personen (Senatsurteil vom 11. März 2015 - IV ZR 54/14, VersR 2015, 570 Rn. 18 m.w.N.).
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Es endet erst zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG NZA 2013, 575 Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Entgegen der Auffassung der Revision kommt eine entsprechende ergänzende Auslegung (dazu Senatsurteil vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92 [juris Rn. 24 ff.]) des 1985 abgeschlossenen Versicherungsvertrages mit Blick auf das 1996 in Kraft getretene Altersteilzeitgesetz (BGBl. I 1078) nicht in Betracht.
  • BGH, 04.07.2001 - IV ZR 307/00

    Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Dem steht aber die regelmäßige Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung (dazu Senatsurteile vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 18; vom 4. Juli 2001 - IV ZR 307/00, VersR 2001, 1100 unter 2 b, 4 [juris Rn. 25, 30 ff.]) entgegen (ebenso LG Nürnberg-Fürth NJW 2012, 464 [juris Rn. 22 ff.]; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 45 Rn. 31; Grams FD-VersR 2011, 324377).
  • BGH, 27.03.2013 - IV ZR 256/12

    Krankentagegeldversicherung: Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17
    Vielmehr kann auf den bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausprägung abgestellt werden, wie dies der Senat auch für Versicherte angenommen hat, die im Zeitpunkt der geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit arbeitslos waren (Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - IV ZR 256/12, VersR 2013, 848 Rn. 6 ff.).
  • BFH, 12.01.2011 - I R 49/10

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2011 - 11 S 554/11

    Krankentagegeldversicherung: Anspruch auf Krankentagegeld in der

  • LG Oldenburg, 06.12.2013 - 13 O 1391/13

    Krankentagegeld - Leistungen in Freistellungsphase Altersteilzeit

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

  • OLG Brandenburg, 12.02.2020 - 11 U 150/17

    Rückzahlung von Krankentagegeld

    ee) Das von der Beklagten zitierte Urteil des BGH vom 27.11.2019, IV ZR 314/17 ist nicht einschlägig und stützt deren Rechtsstandpunkt nicht.

    Der allgemeine Zweck des Krankentagegelds ist nicht die Kompensation von Betriebskosten, sondern die Kompensation von Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheiten oder Unfällen (BGH, Urteil vom 27.11.2019, IV ZR 314/17, Rn. 15).

  • OLG Celle, 28.12.2023 - 8 U 146/23

    Anspruch eines Tierarztes auf einen Wechsel aus einen bestehenden

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der infrage stehenden Regelung sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (std. Rspr., vgl. zum Beispiel BGH, Urteil vom 27. November 2019, IV ZR 314/17 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - 5 U 82/21

    Anrechnung von Entgeltersatzleistungen auf den Krankentagegeldanspruch der

    In Anwendung dieser Bestimmung, die sich ersichtlich im Rahmen des Vertragszwecks hält, den erwerbstätigen Versicherungsnehmer vor einem Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2015 - IV ZR 54/14, VersR 2015, 570; Urteil vom 27. November 2019 - IV ZR 314/17, VersR 2020, 154) und gegen deren Wirksamkeit insoweit auch von der Klägerin keine Bedenken geltend gemacht wurden, hat die Beklagte von dem vertragsgemäß auszubezahlenden Krankentagegeld in Höhe von 130,- Euro pro Kalendertag zu Recht den von der Klägerin im maßgeblichen Zeitraum zu beanspruchenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Abzug gebracht und daraus einen kalendertäglichen Auszahlungsbetrag von 13,- Euro errechnet.
  • OLG München, 05.05.2022 - 25 U 875/22

    Unfallversicherung: Deckungsausschluss für Unfall bei Begehung eines

    Für einen durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer erschließt sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (beachte zu diesem Maßstab nur BGH, VersR 2020, 154) ohne Weiteres der Bedeutungsgehalt der Klausel.
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