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   BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06   

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https://dejure.org/2008,3041
BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06 (https://dejure.org/2008,3041)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2008 - IV ZR 330/06 (https://dejure.org/2008,3041)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2008 - IV ZR 330/06 (https://dejure.org/2008,3041)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung einer Stellung als Agent mit der Folge einer Wissenszurechnung nach den Grundsätzen der sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung; Fehlende Stellung als Versicherungsagent beim Auftritt des Vermittlers gegenüber dem Versicherer als rechtsgeschäftlicher Vertreter des ...

  • Judicialis

    ZPO § 539 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB § 123; ; BGB § 123 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 242; ; VVG § 43 Nr. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; BGB § 166
    Arglistige Täuschung des Versicherers bei Einschaltung eines Maklers durch den VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 43 Nr. 1; BGB § 123 § 164
    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden gegenüber einem Versicherungsagenten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Gerichtliche Hinweispflicht - Rettungsanker für den Rechtsanwalt

  • vergleich-reiseruecktritt.de (Kurzinformation)

    Reiserücktritt: Arglistige Täuschung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung des Versicherers bei Einschaltung eines Maklers durch den Versicherungsnehmer

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Gerichtliche Hinweispflicht - Rettungsanker für den Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1649
  • VersR 2008, 809
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Vermittler dem Versicherer als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Versicherungsinteressenten gegenübertritt, also im Lager des Antragstellers und nicht in dem des Versicherers steht (Senatsurteil vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498 unter II 2).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06
    Solche Umstände ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass die Beschäftigten der GmbH Antragsformulare des Versicherers zur Verfügung hatten und von ihnen bei der Vermittlung des Vertrages Gebrauch machten (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. September 1999 - IV ZR 15/99 - VersR 1999, 1481 unter 2 c).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06
    Voraussetzung einer Stellung als Agent mit der Folge einer Wissenszurechnung nach den Grundsätzen der vom Senat entwickelten sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung ist, dass der Vermittler vom Versicherer zur Entgegennahme von Erklärungen bevollmächtigt, zumindest aber von ihm im Sinne von § 43 Nr. 1 VVG betraut ist (BGHZ 102, 194, 197 f. und ständig).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06
    Will der Versicherer den ihm nach § 123 BGB obliegenden Nachweis führen, der Versicherungsnehmer habe bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig falsche Angaben gemacht, so trifft, wenn objektiv falsche Angaben vorliegen, den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast (Senatsurteil vom 7. November 2007 - IV ZR 103/06 - VersR 2008, 242 Tz. 1 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06
    Die Annahme von Arglist setzt in subjektiver Hinsicht vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05 - VersR 2007, 785 unter II 1 a m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 34/04

    Aufnahme von Hinweisen in das Verhandlungsprotokoll; Haftung einer kommunalen

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06
    Die Erteilung eines solchen rechtlichen Hinweises (§ 139 Abs. 2 ZPO), die sich aus dem Protokoll über die mündliche Verhandlung nicht ergibt (vgl. dazu BGHZ 164, 166, 172 f.) vermisst die Beschwerde zu Recht.
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    a) Dieses hat zunächst zutreffend angenommen, dass sich der Versicherungsnehmer das Handeln eines von ihm eingeschalteten Maklers über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss (Senatsbeschluss vom 12. März 2008 - IV ZR 330/06, VersR 2008, 809 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Arglist setzt deshalb zusätzlich voraus, dass dem Täuschenden bewußt ist, dass der Versicherer möglicherweise (bedingter VoStz genügt) den Antrag gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (zum Ganzen BGH VersR 2007, 785, 786; BGH VersR 2008, 809).

    Der Versicherungsnehmer muss substantiiert und plausibel darlegen, wie und weshalb es zu der Nicht- oder Falschmitteilung gekommen ist (BGH VersR 2008, 809; BGH VersR 2008, 242).

  • LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21

    Leistungen aus einem Cyber-Versicherungsvertrag wegen eines

    Eine Vermögensschädigung braucht aber nicht geplant zu sein (RGZ 96, 345, 346; BGH VersR 1957, 351, 352; 2007, 785 Rn. 8; 2008, 809 Rn. 8; OGH VersR 1978, 954).
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