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   BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09   

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BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09 (https://dejure.org/2009,2611)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2009 - IV ZR 35/09 (https://dejure.org/2009,2611)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2009 - IV ZR 35/09 (https://dejure.org/2009,2611)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im Zusammenhang mit einem Erstattungsanspruch aus einer Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug; Voraussetzungen für die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im zivilgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis

    AKB § 13 Abs. 6; ; BGB § 305c; ; BGB § 307

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13 Abs. 6; BGB § 305 c; BGB § 307
    Wirksame Klausel über Beschränkung des Ersatzes auf tatsächlich angefallene Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im Zusammenhang mit einem Erstattungsanspruch aus einer Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug; Voraussetzungen für die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im zivilgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Regelung in den AKB über die Erstattung nur tatsächlich angefallener Umsatzsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 455
  • NZV 2010, 197
  • VersR 2010, 208
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05

    Kfz-Versicherung - Kein Ersatz von Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung:

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    In seinem Urteil vom 24. Mai 2006 (IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066) hat der Senat - insbesondere gemessen an § 307 BGB - inhaltlich keinerlei Bedenken an der Wirksamkeit vergleichbarer Regelungen gehabt, sondern lediglich der damals streitgegenständlichen Fassung der Klausel hinreichende Transparenz abgesprochen, weil dem Versicherungsnehmer nicht deutlich genug vor Augen geführt wurde, dass bei einer Ersatzbeschaffung die Erstattung der dafür gezahlten Mehrwertsteuer ausgeschlossen sein sollte.
  • OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08

    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09

    Versicherungsbedingungen - Einbeziehung - Darlegungslast

    Was das in Buchst. A.2.9 S. 1 Halbs. 2 AKB 2008 statuierte Erfordernis eines Nachweises angefallener Mehrwertsteuer durch Vorlage der Reparaturrechnung anbelangt, führt diese Formulierung mit Blick auf die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nicht zur Intransparenz, denn dieses Erfordernis ist aus der für die Auslegung maßgeblichen Sicht eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers naturgemäß nur von Bedeutung, falls die Schadensbeseitigung im Wege der Reparaturkostenerstattung erfolgen soll (zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit des Ausschlusses fiktiver Mehrwertsteuererstattung - mit ausführlicher Begründung - Senat, Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 278/09 - VersR 2009, 924; zustimmend BGH, Hinweisbeschluss v. 4.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208).
  • LG Arnsberg, 12.02.2013 - 3 S 139/12

    Regulierung eines Kaskoschadens auf Basis des Bruttowiederbeschaffungswerts trotz

    Dieser ist - anders als das Schadensrecht - nicht auf vollen Ersatz des Vermögensschadens nach den Maßstäben des §§ 249 ff. BGB gerichtet, vielmehr sind bereits nach dem Inhalt des Vertrages Einschränkungen z. B. durch die Selbstbeteiligung und den Ausschluss des Ersatzes einer Wertminderung üblich (BGH, aaO; Beschluss vom 04.11.2009, VersR 2010, 208).

    Soweit der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24.05.2006 (VersR 2006, 1066-1068) noch eine Intransparenz der dem damaligen Fall zugrunde liegenden Klausel angenommen hat, weil nicht ohne weiteres erkennbar war, ob nur bei einer Reparatur des beschädigten Fahrzeugs die angefallene Mehrwertsteuer erstattet werde oder auch bei einer Neuanschaffung eines Ersatzfahrzeugs, hat er in dem Beschluss vom 04.11.2009 (VersR 2010, 208) die Neufassung der Klausel für ausreichend transparent erachtet.

  • OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16

    Umfang der Ersatzpflicht in der Kfz-Kaskoversicherung

    Demgegenüber ist die Mehrwertsteuer nach der Regelung in A.2.5.5 der Bedingungen, an deren Wirksamkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 278/08 - VersR 2009, 924), nur dann erstattungsfähig, "wenn und soweit" sie tatsächlich angefallen ist, was der Versicherungsnehmer nachzuweisen hat (vgl. Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, A.2.6 ff. AKB 2008, Rdn. 26).
  • KG, 01.06.2010 - 6 U 25/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Wirksamkeit der Klausel über den Ersatz nur tatsächlich

    (Anschluss an BGH, Beschl. v. 4.11.09 - IV ZR 35/09; Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 24.5.06 - IV ZR 263/03).

    a) Der Bundesgerichtshof hält eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, für wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - zitiert nach juris: Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 -zitiert nach juris: Rn. 20).

  • OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18

    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, auch wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 3, juris ).
  • OLG Naumburg, 07.02.2013 - 4 U 16/12

    Vollkaskoversicherung: Nachweis eines Unfalls

    Daher ist eine Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis - wie hier - ausgeschlossen (vgl. BGH , Beschluss vom 04. November 2009, Az.: IV ZR 35/09, zitiert nach juris ).
  • LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16

    Zahlungsanspruch einer Kindertagesstätte einer auf Grundlage eines

    Erforderlich ist vielmehr weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10.12.2003, IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191; BGH, Beschluss vom 04.11.2009, IV ZR 35/09, Rn. 6).
  • KG, 11.08.2010 - 12 U 179/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Mitverschuldensquote eines Fahrradfahrers bei

    Dementsprechend hätte er seine Geschwindigkeit aber auch soweit reduzieren müssen, dass er gefahrlos bremsen kann (vgl. OLG München - 10 U 2809/09 - NJW-Spezial 2010, 10).
  • OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09

    Eintrittspflicht der Kfz-Vollkaskoversicherung für Vandalismusschäden;

    Die entsprechende Regelung in § 13 Abs. 3 a) AKB ist wirksam (so ausdrücklich für die hier in Rede stehende Klausel: BGH, VersR 2010, 208).
  • LG Karlsruhe, 25.10.2019 - 6 O 5/19

    Beitragserstattung in gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrente

    Nur die auf Beitragsleistungen gründenden Elemente oder Faktoren der Anspruchskonstituierung sind in den besonderen Eigentumsschutz einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07, VersR 2010, 208-210; Urteil vom 14.01.2004 - IV ZR 56/03, VersR 2004, 453 unter II 1 d).
  • AG Hamburg-St. Georg, 12.01.2012 - 915 C 292/11

    Kaskoversicherung - Erstattung der Mehrwertsteuer bei Ersatzfahrzeugkauf

  • AG Bitterfeld-Wolfen, 12.08.2013 - 7 C 133/13

    Kaskoversicherung: Abrechnung eines Hagelschadens; Wirksamkeit von

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