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   BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76   

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https://dejure.org/1977,5865
BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76 (https://dejure.org/1977,5865)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1977 - IV ZR 35/76 (https://dejure.org/1977,5865)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1977 - IV ZR 35/76 (https://dejure.org/1977,5865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungsbefreiung von Versicherungsgeber - Rechtspflicht zur Befestigung von Transportgütern aus Beförderungsvertrag - Anforderungen an Frachtführer bei Verladearbeiten - Anforderungen an Übergabe von Gütern an Frachtführer - Zurechnung des Verschuldens ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADB 1963 § 10 Abs. 1; AGNB § 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 826
  • VersR 1977, 517
  • DB 1977, 1500
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 28/69

    Beeinträchtigung der Betriebssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung -

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76
    Hiernach hat der Absender für die beförderungssichere Verladung zu sorgen, während der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich ist; diese Pflichten können sich im Einzelfall überschneiden (BGHZ 32, 194; BGH VersR 1962, 465; 1970, 459 = MDR 1962, 548; 1970, 567).

    § 17 Abs. 1 Satz 1 KVO begründet ausdrücklich die Pflicht des Absenders, die Güter zu verladen; nach Satz 3 der Vorschrift ist der Frachtführer lediglich für die betriebssichere Verladung, d.h. für die Betriebssicherheit der dem Absender obliegenden Verladung (vgl. auch BGH VersR 1970, 459 = MDR 1970, 567) verantwortlich.

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76
    Der Senat hat zwar zu § 61 VVG entschieden, der VN habe den eingetretenen Versicherungsfall durch Unterlassen herbeigrführt, wenn er trotz dringender Gefahr die ihm möglichen, geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz des versicherten Gegenstands nicht ergriffen habe (VersR 1976, 649).

    Auch dadurch unterscheidet sich der Fall wesentlich von den Fällen der in VersR 1976, 649 behandelten Art.

  • BGH, 22.05.1967 - II ZR 96/65

    Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers nach Durchsicht des Kfz durch einen Fachmann;

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76
    Die technischen Verrichtungen, die sie bei der Verladung der Tafelschere mit dem Kran ausführten, erfüllen diese Merkmale noch nicht (vgl. BGH VersR 1957, 386; 1967, 745).
  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76
    Hiernach hat der Absender für die beförderungssichere Verladung zu sorgen, während der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich ist; diese Pflichten können sich im Einzelfall überschneiden (BGHZ 32, 194; BGH VersR 1962, 465; 1970, 459 = MDR 1962, 548; 1970, 567).
  • BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62

    Versicherung gegen Leitungswasserschäden

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76
    Aus § 10 Abs. 1 ADB, der wie § 61 VVG (vgl. BGHZ 42, 295, 299; 43, 88, 94) und § 131 Abs. 1 VVG einen subjektiven Risikoausschluß entnhält, kann eine allgemeine Schadensverhütungspflicht ebensowenig hergeleitet werden wie aus den genannten Gesetzesbestimmungen.
  • BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62

    Schadenereignis und Rettungspflicht

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76
    Aus § 10 Abs. 1 ADB, der wie § 61 VVG (vgl. BGHZ 42, 295, 299; 43, 88, 94) und § 131 Abs. 1 VVG einen subjektiven Risikoausschluß entnhält, kann eine allgemeine Schadensverhütungspflicht ebensowenig hergeleitet werden wie aus den genannten Gesetzesbestimmungen.
  • BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76
    Dies hat bereits der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den Fall ausgesprochen, daß der Käufer die Sache durch einen von ihm beauftragten Frachtführer beim Verkäufer abholen läßt, also kein Versendungskauf nach § 447 BGB vorliegt (NJW 1968, 1929, 1930 zu c aa m.w.N.; auch in jenem Fall war, was sich aus der Veröffentlichung nicht ergibt, Schadensursache die mangelnde Befestigung der Kaufsache auf dem Fahrzeug).
  • BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80

    Leistungsfreiheit der privaten Unfallversicherung bei Führen eines Kfz ohne die

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76
    Hiernach hat der Absender für die beförderungssichere Verladung zu sorgen, während der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich ist; diese Pflichten können sich im Einzelfall überschneiden (BGHZ 32, 194; BGH VersR 1962, 465; 1970, 459 = MDR 1962, 548; 1970, 567).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 12 U 812/15

    Schadenersatzansprüche bei unterlassener oder unzureichender Ladungssicherung und

    aa) Zwar kann sich eine Rechtspflicht, für die notwendige Ladungssicherung des Transportgutes zu sorgen, nicht nur aus einem Beförderungsvertrag mit dem Frachtführer, sondern auch aus dem Kaufvertrag mit dem Empfänger der Ware ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.1977 - IV ZR 35/76, DB 1977, 1500).

    Nach der Rechtsprechung scheint grundsätzlich - vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen - wohl auch eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers zur "sachgerechten" bzw. "sachgemäßen" Verladung und in deren Rahmen auch zur notwendigen Befestigung der Ware auf dem Fahrzeug des Käufers (oder dessen Frachtführers) zu bestehen (BGH, Urteil vom 18.06.1968 - VI ZR 120/67, NJW 1968, 1929; Urteil vom 23.03.1977 - IV ZR 35/76, DB 1977, 1500).

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