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   BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13   

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https://dejure.org/2016,31756
BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13 (https://dejure.org/2016,31756)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2016 - IV ZR 370/13 (https://dejure.org/2016,31756)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2016 - IV ZR 370/13 (https://dejure.org/2016,31756)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 VVG vom 23.11.2007, § 280 Abs 1 BGB
    Zusatzversorgungskasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes in Thüringen: Aufklärungspflichten einer Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der Beantragung der Zusatzrente nach Kenntnis vom Bezug einer gesetzlichen Rente

  • IWW

    § 552a ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 552a Satz 1 ZPO, § 6 VVG, § 280 Abs. 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers als Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages; Nachzahlungbegehren monatlicher Zusatzrente wegen Erwerbsminderung

  • rewis.io

    Zusatzversorgungskasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes in Thüringen: Aufklärungspflichten einer Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der Beantragung der Zusatzrente nach Kenntnis vom Bezug einer gesetzlichen Rente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers als Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages; Nachzahlungbegehren monatlicher Zusatzrente wegen Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 552a; BGB § 280 Abs. 1
    Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers als Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages; Nachzahlungbegehren monatlicher Zusatzrente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de

    Zusatzversorgungskasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes in Thüringen: Aufklärungspflichten einer Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der Beantragung der Zusatzrente nach Kenntnis vom Bezug einer gesetzlichen Rente

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusatzversorgungskasse Thüringen - Ausschlussfrist und Beratungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 99
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Einfluss eines langen

    Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
    Soweit die Klägerin weiter vorbringt, ihr sei erklärt worden, Erwerbsunfähigkeit sei vom Versicherungsschutz nicht erfasst, hat die Beklagte auch dem nicht widersprochen, sondern ihre Verteidigung darauf beschränkt, unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 25. August 2008 (6 T 12/08, juris Rn. 12) ihre Hinweispflicht aus Rechtsgründen in Abrede zu stellen.
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
    Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages kann ein Schadensersatzanspruch des falsch beratenen Versicherungsnehmers oder  bei Versicherung für fremde Rechnung  auch des Versicherten aus positiver Vertragsverletzung sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Juli 1989  VI ZR 217/88, BGHZ 108, 200 unter II 2 b, bb [juris Rn. 17]), der darauf gerichtet ist, den Versicherungsnehmer so zu stellen, wie er stünde, wenn er ordnungsgemäß beraten worden wäre, wobei in diesem Fall für den Versicherungsnehmer im Weiteren die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens streitet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Mai 2012  IX ZR 125/10, BGHZ 193, 193 Rn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88

    Verkehrsunfall in Nord-Zypern

    Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
    Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages kann ein Schadensersatzanspruch des falsch beratenen Versicherungsnehmers oder  bei Versicherung für fremde Rechnung  auch des Versicherten aus positiver Vertragsverletzung sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Juli 1989  VI ZR 217/88, BGHZ 108, 200 unter II 2 b, bb [juris Rn. 17]), der darauf gerichtet ist, den Versicherungsnehmer so zu stellen, wie er stünde, wenn er ordnungsgemäß beraten worden wäre, wobei in diesem Fall für den Versicherungsnehmer im Weiteren die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens streitet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Mai 2012  IX ZR 125/10, BGHZ 193, 193 Rn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04

    Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
    Einem sich daraus ergebenden Aufklärungsbedürfnis durfte sich der Versicherer auch nach der früheren Rechtslage nicht verschließen (Senatsurteil vom 13. April 2005  IV ZR 86/04, r+s 2005, 455 unter II 3 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 30.01.2018 - 9 UF 53/17

    Abänderung einer Altentscheidung über den Versorgungsausgleich: Überprüfung der

    Diese Erwägungen sind auf Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis aber gerade nicht übertragbar (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Rdnr. 13 f.).

    Anders als bei berufsständischen Anwartschaften oder der gesetzlichen Rentenversicherung ist in solchen Fällen der auf einem nach Ehezeitende gefassten Entschluss beruhende Eintritt in den vorzeitige Ruhestand deshalb zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - XII ZB 132/94 -, juris, Rdnr. 9 ff.; OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Rdnr. 13 f.; Krenzler/Borth-Stieghorst, Anwaltshandbuch Familienrecht, Kapitel 11, Rdnr. 112, m.w.N.).

    Denn die Eheleute sind durch die Veränderung gleichermaßen betroffen - der veränderte Ehezeitanteil wird hälftig geteilt (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 100).

    Zudem kann bei einer unbilligen Sachlage, so beispielsweise in Fällen eines dolosen Einwirkens des Ausgleichspflichtigen auf das Anrecht bzw. des Vorliegens einer Schädigungsabsicht, eine Billigkeitskorrektur nach § 27 VersAusglG erfolgen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 100).

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 11/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Ein Anlass für eine Beratung bzw. einen Hinweis kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt - etwa die Reichweite des bestehenden Versicherungsschutzes - irrige Vorstellungen hat (BGH, Beschluss vom 07.09.2016 - IV ZR 370/13, juris Rn. 13; Urteil vom 13.04.2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 13.06.2018 - 9 UF 164/18

    Versorgungsausgleich: Rückwirkende Veränderung des Ehezeitanteils in der

    Diese Regelung dient der Prozessökonomie, indem Umstände, die zu einer Abänderung des Versorgungsausgleichs nach §§ 225, 226 FamFG führen würden, bis zur letzten Tatsachenentscheidung bereits im Erstverfahren berücksichtigt werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 99).

    Diese Erwägungen sind auf Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis aber gerade nicht übertragbar (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 9 UF 53/17 - OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Rdnr. 13 f.).

    Anders als bei berufsständischen Anwartschaften oder der gesetzlichen Rentenversicherung ist deshalb beispielsweise auch der auf einem nach Ehezeitende gefassten Entschluss beruhende Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - XII ZB 132/94 -, juris, Rdnr. 9 ff.; Senat, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 9 UF 53/17 - OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 10 UF 144/13 -, juris, Rdnr. 13 f.; Krenzler/Borth-Stieghorst, Anwaltshandbuch Familienrecht, Kapitel 11, Rdnr. 112, m.w.N.).

    Denn die Eheleute sind durch die Veränderung gleichermaßen betroffen - der veränderte Ehezeitanteil wird hälftig geteilt (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 100).

    Zudem kann bei einer - hier indes nicht erkennbaren - unbilligen Sachlage, insbesondere in Fällen eines dolosen Einwirkens des Ausgleichspflichtigen auf das Anrecht bzw. des Vorliegens einer Schädigungsabsicht, eine Billigkeitskorrektur nach § 27 VersAusglG erfolgen (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2017, 99, 100).

  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 11 U 34/22

    Rechtsfolgen einer unterlassenen Beratung des Versicherers zu Lücken in der

    Die wohl herrschende Meinung, die insbesondere in der Judikatur vertreten wird und der sich der Senat anschließt, geht in Konstellationen der vorliegenden Art davon aus, dass der Versicherer erst dann tätig werden muss, wenn er allein aufgrund der Informationen, die er besitzt, erkennen kann, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt irrige Vorstellungen hat, speziell sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes im Unklaren ist, und sein Bedarf nicht mehr gedeckt wird (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 03.03.2022 - 9 U 184/21, VersR 2022, 1227; OLG Schleswig, Urt. v. 07.02.2019 - 16 U 82/18, juris Rdn. 38 = BeckRS 2019, 4471 Rdn. 27; ferner BGH, Urt. v. 13.04.2005 - IV ZR 86/04, juris Rdn. 13 = BeckRS 2005, 5663; Beschl. v. 07.09.2016 - IV ZR 370/13, Rdn. 13, juris = BeckRS 2016, 17447).
  • OLG Köln, 03.03.2022 - 9 U 184/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen

    Ein Anlass für eine Beratung bzw. einen Hinweis kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt - etwa die Reichweite des bestehenden Versicherungsschutzes - irrige Vorstellungen hat (BGH, Beschluss vom 07.09.2016 - IV ZR 370/13, juris Rn. 13; Urteil vom 13.04.2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2023 - 12 U 268/22

    Versicherungsmakler: Beratungspflichten bei Versicherungswechsel

    (1) Nach der sogenannten Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2018 - I ZR 274/16, juris Rn. 29; Urteil vom 07.04.2016 - IV ZR 370/13, juris Rn. 14) ist davon auszugehen, dass die Klägerin bei einer pflichtgemäßen Information über die fehlende Absicherung durch ein Krankenhaus- und ein Krankentagegeld in der angebotenen Versicherung bei der - ihrem Vortrag entsprechend - ihren bestehenden Vertrag bei der - nicht gekündigt und den neuen Vertrag bei der - nicht abgeschlossen hätte.
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2021 - 9 U 30/18

    Schadensersatz nach unzutreffender Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse

    Im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes beruht diese Schadensersatzpflicht auf § 280 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, RuS 2016, 552).
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