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   BGH, 10.09.2014 - IV ZR 379/13   

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https://dejure.org/2014,27176
BGH, 10.09.2014 - IV ZR 379/13 (https://dejure.org/2014,27176)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2014 - IV ZR 379/13 (https://dejure.org/2014,27176)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2014 - IV ZR 379/13 (https://dejure.org/2014,27176)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr A.2.7.1.a Buchst b AKB 2010, Nr A.2.6.7 AKB 2010, § 15 UStG
    Abrechnung eines Unfallschadens durch die Kfz-Kaskoversicherung bei unterbliebener Reparatur des versicherten Fahrzeuges: Ermittlung des anzurechnenden Restwertes in Fällen bestehender bzw. nicht bestehender Umsatzsteuerpflicht des Versicherungsnehmers; Auslegung eines ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Ermittlung des anzurechnenden Restwertes in Fällen bestehender bzw. nicht bestehender Umsatzsteuerpflicht des Versicherungsnehmers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des anzurechnenden Restwerts eines versicherten Fahrzeuges

  • rewis.io

    Abrechnung eines Unfallschadens durch die Kfz-Kaskoversicherung bei unterbliebener Reparatur des versicherten Fahrzeuges: Ermittlung des anzurechnenden Restwertes in Fällen bestehender bzw. nicht bestehender Umsatzsteuerpflicht des Versicherungsnehmers; Auslegung eines ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 10 Nr. A.2.7.1 a Buchst b; AKB 10 Nr. A.2.6.7
    Restwert nach Nr. A.2.7.1 a Buchst. b AKB 10 ist der dem VN (bei Umsatzsteuerpflicht nach Abzug von Umsatzsteuer) verbleibende Verkaufserlös

  • captain-huk.de

    Zuranzurechnenden Mehrwertsteuer bei den Restwertgeboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des anzurechnenden Restwerts eines versicherten Fahrzeuges

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restwert in der Kaskoversicherung - und das Kaufangebot "(incl. MwSt.)"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Restwertanrechnung und die Umsatzsteuer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung eines Kaufangebots "(incl. MwSt.)" an einen nicht umsatzsteuerpflichtigen Versicherungsnehmer

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Umsatzsteuer beim Restwertabzug

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ermittlung des anzurechnenden Restwerts eines versicherten Fahrzeuges

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kaskoversicherung: Restwertanrechnung mit oder ohne Umsatzsteuer

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Restwert bei Kaskoschaden - brutto oder netto? - BGH sieht Versicherer für die Höhe des erzielbaren Restwerts beweisbelastet

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 160
  • MDR 2014, 1254
  • NZV 2015, 74
  • VersR 2014, 1249
  • WM 2015, 199
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 01.12.2008 - 10 U 622/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Vorliegen eines Unfalls bei Hineinrollen in einen Weiher

    Auszug aus BGH, 10.09.2014 - IV ZR 379/13
    Ist ein Versicherungsnehmer - wie der Kläger - im Falle eines Verkaufs nicht umsatzsteuerpflichtig, erübrigt sich eine Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettoerlös (Krischer, Anm. zu OLG Koblenz VersR 2009, 1613, 1615); der anzurechnende Restwert ist dann allein der Betrag, den der Versicherungsnehmer als Kaufpreis tatsächlich erlösen kann.
  • BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20

    Wird ein kaskoversichertes Fahrzeug, welches bei einem Unfall beschädigt oder

    Maßgebend für die Bestimmung dieses Restwertes ist allein der Betrag, der dem Versicherungsnehmer aus einer solchen Veräußerung am Ende verbleibt (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. September 2014 - IV ZR 379/13, r+s 2014, 546 Rn. 12).

    Bei einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Versicherungsnehmer hingegen ist der Verkaufspreis maßgebend, den er tatsächlich erlösen kann (Senatsurteil vom 10. September 2014 - IV ZR 379/13, r+s 2014, 546 Rn. 13, 14).

  • LG Dortmund, 02.03.2017 - 2 O 155/15

    Umfang der Beweislast des Versicherers hinsichtlich der vorsätzlichen

    Unterliegt der Versicherte beim Fahrzeugverkauf der Umsatzsteuerpflicht, stellt lediglich der ihm nach Abführung der Umsatzsteuer verbleibende Nettoverkaufspreis den anzurechnenden Restwert dar (BGH IV ZR 379/13, Urteil vom 10.09.2014).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2021 - 12 U 155/20

    Klausel über Wiederauffinden eines entwendeten Leasingfahrzeugs in

    Für diese ist anerkannt, dass der Versicherer die Höhe des Restwerts als eine ihm günstige Tatsache dazulegen und zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 10.09.2014 - IV ZR 379/13, r+s 2014, 546 Rn. 18).
  • LG Coburg, 05.05.2015 - 14 O 732/13

    Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Abrechnung auf Totalschadensbasis

    Regulierungsgrundlage ist dementsprechend der Wiederbeschaffungswert unter Anrechnung des Restwerts, den der Geschädigte aus der Veräußerung des beschädigten oder zerstörten Fahrzeuges erlangen und für die Wiederbeschaffung einsetzen könnte (vgl. BGH, NJW 2015, S. 160; Grüneberg, a.a.O., Rn. 15 ff.).

    Der Schädiger trägt die Beweislast dafür, dass ein höherer Restwert erzielbar gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 2015, S. 160 (161); NJW 2005, S. 3134 (3135); Grüneberg, a.a.O.).

  • LG Dortmund, 16.03.2017 - 2 O 175/16

    Vorliegen eines "Unfalls" bei Beschädigung der Außenhaut eines Fahrzeugs

    Unterliegt der Versicherungsnehmer oder Versicherte beim Fahrzeugverkauf der Umsatzsteuerpflicht, was vorliegend unstreitig ist, stellt lediglich der nach Abführung der Umsatzsteuer verbleibende Nettokaufpreis den anzurechnenden Restwert dar (BGH IV ZR 379/13, Urteil vom 10.09.2014).
  • LG Dortmund, 08.09.2016 - 2 S 7/16

    Grundsätze zur Berechung des Wiederbeschaffungswertes eines Porsche Roadster im

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 10.09.2014 (- IV ZR 379/13 -NJW 2015, 160) ergibt sich nichts anderes.
  • LG Berlin, 03.02.2021 - 23 O 310/18

    Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens in der Vollkaskoversicherung:

    Hierzu ist durch die Entscheidung des BGH v. 10.9.2014 - IV ZR 379/13 - VersR 2014, 1249 geklärt, dass als Restwert derjenige Betrag anzusetzen, den der VN tatsächlich als Kaufpreis erlösen kann.
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