Rechtsprechung
BGH, 11.08.2016 - IV ZR 491/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 ZPO, § 321a ZPO
Prozesskostenhilfe: Bewilligung für einen Wiedereinsetzungsantrag; Hinweispflicht für mangelnde Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei Ablehnung der Bewilligung für eine Nichtzulassungsbeschwerde - IWW
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Verfahrensantrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rewis.io
Prozesskostenhilfe: Bewilligung für einen Wiedereinsetzungsantrag; Hinweispflicht für mangelnde Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei Ablehnung der Bewilligung für eine Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; ZPO § 119 S. 1
Unzulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Verfahrensantrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - datenbank.nwb.de
Prozesskostenhilfe: Bewilligung für einen Wiedereinsetzungsantrag; Hinweispflicht für mangelnde Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei Ablehnung der Bewilligung für eine Nichtzulassungsbeschwerde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
PKH für einen Wiedereinsetzungsantrag
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 29.02.1988 - 2 U 101/87
Auszug aus BGH, 11.08.2016 - IV ZR 491/15
Darunter ist, wie sich aus § 119 Satz 1 ZPO ergibt, der "Rechtszug" zu verstehen (…Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl. § 114 Rn. 4; OLG Köln, MDR 1988, 588). - BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im …
Auszug aus BGH, 11.08.2016 - IV ZR 491/15
Der Begriff Rechtszug ist kostenrechtlich gemeint, nämlich jeder Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht und für den noch nicht geprüft werden konnte, ob die Rechtsverfolgung oder -verteidigung genügend aussichtsreich und nicht mutwillig ist (…vgl. Zöller/, ZPO 31. Aufl. § 119 Rn. 1; BGH FamRZ 2004, 1707 unter II 4). - BGH, 05.12.2012 - XII ZB 18/12
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs
Auszug aus BGH, 11.08.2016 - IV ZR 491/15
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 XII ZB 18/12 m.w.N., juris).
Rechtsprechung
BGH, 22.06.2016 - IV ZR 491/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Bestellung eines Notanwalts bei späterer Mandatsniederlegung
- ra.de
- rechtsportal.de
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Bestellung eines Notanwalts bei späterer Mandatsniederlegung
- rechtsportal.de
ZPO § 78b Abs. 1
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Bestellung eines Notanwalts bei späterer Mandatsniederlegung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beiordnung eines Notanwalt - nach Mandatsniederlegung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.04.2015 - IV ZB 3/15
Anspruch des Versicherernehmers auf Zahlungen aus einer …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - IV ZR 491/15
Das hat die Partei ebenfalls darzulegen (Senatsbeschluss vom 20. April 2015 - IV ZB 3/15, juris Rn. 6 m.w.N.). - BGH, 16.02.2004 - IV ZR 290/03
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - IV ZR 491/15
Die zuerst genannte Voraussetzung des § 78b Abs. 1 ZPO ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864 unter 2a; BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, VersR 2014, 1150 Rn. 2 jeweils m.w.N.). - BGH, 24.06.2014 - VI ZR 226/13
Beiordnung eines Notanwalts: Darlegungslast bei Mandatsniederlegung durch …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - IV ZR 491/15
Die zuerst genannte Voraussetzung des § 78b Abs. 1 ZPO ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864 unter 2a; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, VersR 2014, 1150 Rn. 2 jeweils m.w.N.).
- BGH, 17.05.2017 - IV ZR 391/16
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts im Fall der späteren Mandatsniederlegung; …
Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen, einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden, dem Gericht substantiiert dargelegt sowie gegebenenfalls nachgewiesen hat (…Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2016 - IV ZB 23/16, juris Rn. 4;… vom 20. September 2016 - IV ZB 14/16, juris Rn. 4; vom 22. Juni 2016 - IV ZR 491/15, juris Rn. 2;… vom 25. Mai 2016 - IV ZB 6/16, juris Rn. 4;… vom 20. April 2015 - IV ZB 3/15, juris Rn. 6).Das hat die Partei ebenfalls darzulegen (Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2016 - IV ZR 491/15, juris Rn. 2;… vom 20. April 2015 - IV ZB 3/15, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, VersR 2014, 1150 Rn. 2).
- BGH, 15.11.2017 - IV ZR 131/17
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für das …
Das hat die Partei ebenfalls darzulegen (…Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - IV ZR 391/16, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2016 - IV ZR 491/15, juris Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZR 11/17, MDR 2017, 1070 Rn. 7).
Rechtsprechung
BGH, 22.07.2016 - IV ZR 491/15 |