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   BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10   

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https://dejure.org/2011,17387
BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10 (https://dejure.org/2011,17387)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - IV ZR 5/10 (https://dejure.org/2011,17387)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - IV ZR 5/10 (https://dejure.org/2011,17387)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 Abs 1 BGB, § 284 ZPO
    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung über Schneeballsystem

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Arglistanfechtung in allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Versicherung; Revision im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Versicherungsleistungen aus einer von Unternehmen der HEROS-Gruppe abgeschlossenen "Valorenversicherung"; ...

  • rewis.io

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung über Schneeballsystem

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; ZPO § 284
    Voraussetzungen und Wirkung der Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen Täuschung über Schneeballsystem (HEROS)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Arglistanfechtung in allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Versicherung; Revision im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Versicherungsleistungen aus einer von Unternehmen der HEROS-Gruppe abgeschlossenen "Valorenversicherung"; ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Arglistanfechtung in allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Versicherung; Revision im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Versicherungsleistungen aus einer von Unternehmen der HEROS-Gruppe abgeschlossenen "Valorenversicherung"; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistanfechtung eines Versicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1429
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    Die HEROS-Gruppe hatte mit mehreren Versicherungsunternehmen unter Führung der Beklagten eine "Valorenversicherung" abgeschlossen, deren Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) im Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (Geldtransporte HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918) und im Senatsbeschluss vom 21. September 2011 (Geldtransporte HEROS II - IV ZR 38/09, juris) auszugsweise wiedergegeben sind.

    Von all dem habe die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 jedoch noch keine konkrete Kenntnis gehabt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 911).

    Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W.   ) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i.S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 1518).

    bb) Unter Beachtung dieser Maßstäbe und Heranziehung der den Einzelfall prägenden Umstände ist das Berufungsgericht ohne durchgreifenden Rechtsfehler zu dem Ergebnis gelangt, die Police Nr. 7509 sei als neuer, zum 1. Dezember 2001 in Kraft getretener Vertrag anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 20 ff.).

    aa) Wie der Senat mit Beschluss vom 21. September 2011 (aaO Rn. 2630) entschieden hat, ist ein vertraglicher, im Voraus erklärter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt worden ist, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist.

    Eine gesonderte Begründung, Stärkung und Sicherung von Rechten der Versicherten folgt daraus nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 30).

    Damit verlagerte die HEROS-Gruppe ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis zum Teil auf die Versicherer und belastete diese bewusst mit einem Risiko, das über die mit dem Abschluss einer Valoren-Transport-Versicherung normalerweise verbundenen Gefahren erheblich hinausging (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 38).

    Insbesondere erwächst aus dem strafprozessualen Privileg, sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen, kein Anspruch darauf, ungeachtet des Verschweigens solcher Umstände dennoch private Rechte voll durchzusetzen oder sich gar versicherungsvertragliche Vorteile zu erschleichen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 39 f.).

    Deshalb durfte das Berufungsgericht die gesamte HEROS-Gruppe - einschließlich der W.   GmbH - als Verbund von Unternehmen ansehen, bei dem es entbehrlich war, das Maß der gebotenen Sachaufklärung nach den einzelnen Unternehmen zu differenzieren (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011, Geldtransporte HEROS III - IV ZR 38/09, juris Rn. 37).

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    Die HEROS-Gruppe hatte mit mehreren Versicherungsunternehmen unter Führung der Beklagten eine "Valorenversicherung" abgeschlossen, deren Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) im Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (Geldtransporte HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918) und im Senatsbeschluss vom 21. September 2011 (Geldtransporte HEROS II - IV ZR 38/09, juris) auszugsweise wiedergegeben sind.

    Ebenso wenig ist die vertragliche Haftung für den gesamten Transportbetrieb der Versicherungsnehmerin im Sinne einer Haftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz umfasst (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 31 ff., 35 ff.).

    Soweit er die Auffassung vertritt, der Versicherungsvertrag erfasse auch den Verlust von Buch- oder Giralgeld, sind die damit in Zusammenhang stehenden Fragen der Auslegung des Versicherungsvertrages ebenso wie die von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Feststellung des Versicherungsfalles mittlerweile durch das Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (aaO) geklärt und rechtfertigen insoweit mangels Erfolgsaussichten der beabsichtigten Revision nicht mehr deren Zulassung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 386/02, VersR 2005, 809 unter II 2 m.w.N.).

  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    aa) Die tatsächlichen Grundlagen, aus denen das Berufungsgericht dies herleitet, hat es unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar dargelegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1).

    Die W.   GmbH trat infolgedessen nicht "gutgläubig" in den Versicherungsvertrag ein, sondern muss sich die Kenntnisse ihres Geschäftsführers W.   , der zugleich im operativen Geschäft der HEROS-Gruppe gegenüber anderen Verantwortungsträgern Weisungen durchsetzen konnte und eine dominierende Stellung einnahm (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427 unter II 2 a bb), zurechnen lassen.

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    Das ist dann anzunehmen, wenn die geschuldete Übergabe bei Ablieferung des Transportgutes nicht nach den Weisungen des Auftraggebers ausgeführt worden ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08 unter II 3 b).

    Abgesehen davon hätte eine - hier nicht festgestellte - bloße Duldung von Verstößen des Werttransportunternehmens gegen das vereinbarte Nicht-Konto-Verfahren im Übrigen weder zu einer Änderung seiner entsprechenden Verpflichtung aus dem Transportvertrag geführt (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08 unter II 3 d) noch läge - wie die Beklagte meint - darin eine Herbeiführung des Versicherungsfalles durch die versicherte Person.

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    aa) Die tatsächlichen Grundlagen, aus denen das Berufungsgericht dies herleitet, hat es unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar dargelegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1).
  • BGH, 05.12.1975 - V ZR 34/74

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung - Nichtbestehen der Grundforderung -

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    Liegen derartige Voraussetzungen vor, kann - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - ein Beweis des ersten Anscheins dafür gegeben sein, dass die Täuschung einen Einfluss auf die Entschließung des Getäuschten ausgeübt hat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 23. April 1997 - VIII ZR 212/96, NJW 1997, 1845 unter II 2 b bb; Urteile vom 12. Mai 1995 - V ZR 34/94, NJW 1995, 2361 unter II 3 b und vom 5. Dezember 1975 - V ZR 34/74, WM 1976, 111 unter F; Hefermehl in Soergel, BGB 13. Aufl. § 123 Rn. 20, 22).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 173/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    Der oben dargelegte Gehörsverstoß erweist sich insoweit als nicht entscheidungserheblich, denn das Berufungsgericht hat hier mangels stofflichen Zugriffs auf allein versichertes Bargeld einen Versicherungsfall ohne Rechtsfehler verneint (vgl. auch den Sachverhalt im Senatsurteil vom 9. November 2011 - IV ZR 173/10 unter II 2 f).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    Liegen derartige Voraussetzungen vor, kann - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - ein Beweis des ersten Anscheins dafür gegeben sein, dass die Täuschung einen Einfluss auf die Entschließung des Getäuschten ausgeübt hat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 23. April 1997 - VIII ZR 212/96, NJW 1997, 1845 unter II 2 b bb; Urteile vom 12. Mai 1995 - V ZR 34/94, NJW 1995, 2361 unter II 3 b und vom 5. Dezember 1975 - V ZR 34/74, WM 1976, 111 unter F; Hefermehl in Soergel, BGB 13. Aufl. § 123 Rn. 20, 22).
  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    Die Kostenentscheidung folgt den Grundsätzen des Beschlusses des V. Zivilsenats vom 17. Dezember 2003 (V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 386/02

    Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
    Soweit er die Auffassung vertritt, der Versicherungsvertrag erfasse auch den Verlust von Buch- oder Giralgeld, sind die damit in Zusammenhang stehenden Fragen der Auslegung des Versicherungsvertrages ebenso wie die von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Feststellung des Versicherungsfalles mittlerweile durch das Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (aaO) geklärt und rechtfertigen insoweit mangels Erfolgsaussichten der beabsichtigten Revision nicht mehr deren Zulassung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 386/02, VersR 2005, 809 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 97/73

    Gewillkürte Gesamtgläubigerschaft

  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 145/06

    Rechtsfolgen des Beitritts eines weiteren Mieters zu einem unverändert

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

  • BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58

    Betriebsübernahme - § 415, §§ 123 Abs. 2, 143 BGB, 'Dritter', Verfügungs-,

  • BGH, 14.03.1990 - VIII ZR 18/89

    Verkauf eines Pfandrechts ohne die zugrundeliegende Forderung

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04

    Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der

  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04

    Eintritt eines Ehegatten in den mit dem Ehepartner geschlossenen Mietvertrag

  • RG, 28.03.1930 - VII 436/29

    1. Liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht durch Verschweigen oder unrichtige

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

  • BGH, 19.12.2007 - IV ZR 298/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 276/98

    Bürgschaft für Schuld des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner; Aufschub des

  • BGH, 19.10.1988 - IVa ZR 111/87

    Gesetzlicher Übergang einer Versicherung auf den Rechtsnachfolger - Rechte und

  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 89/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

  • OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 48/01

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17

    Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei

    Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Partei Tatsachen, deren Vorliegen sie lediglich vermutet, als feststehend behaupten und unter Beweis stellen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - IV ZR 5/10, juris Rn. 16; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 40; vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13, BKR 2015, 339 Rn. 20), kommt es deswegen nicht an.
  • OLG Köln, 06.09.2019 - 19 U 51/19

    Schadensersatz nach Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs

    Insoweit reicht für das Eingreifen eines Beweis des ersten Anscheins, dass der Geschädigte Umstände dartut, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein können, und die vorsätzliche Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung auszuüben pflegt (BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - IV ZR 5/10 -, juris Rn. 40 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 27.09.2019 - 7 U 24/19

    Abgasskandal: Käufer eines Gebrauchtwagens Schadenersatz gegenüber VW zugebilligt

    Liegen derartige Voraussetzungen vor, kann ein Beweis des ersten Anscheins dafür gegeben sein, dass die Täuschung Einfluss auf die Entschließung des Getäuschten genommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - IV ZR 5/10, VersR 2012, 1129 Rn. 40 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Juli 2018, 27 U 10/18, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 01. Juli 2019 - 27 U 7/19, Rdn. 28 zitiert nach juris; LG Osnabrück, Urteil vom 28. Juni 2017, 1 O 29/17 zitiert nach juris).
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