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   BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09   

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https://dejure.org/2010,1656
BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09 (https://dejure.org/2010,1656)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - IV ZR 51/09 (https://dejure.org/2010,1656)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09 (https://dejure.org/2010,1656)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2313 Abs 2 S 1 BGB
    Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung einer dinglichen Belastung eines Nachlassgegenstands bei der Berechnung

  • erbfall.eu

    Pflichtteilsberechnung | Pflichtteilsrecht. Pflichtteil, Wertberechnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2313
    Dingliche Belastungen von Nachlassgegenständen im Rahmen der Nachlassbewertung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Grundschulden als zweifelhafte Verbindlichkeiten i.R.d. Nachlassbewertung für den Pflichtteilsanspruch bei Unsicherheit über die tatsächliche Verwirklichung der dinglichen Belastung; Einbeziehung von Grundschulden als zweifelhafte Verbindlichkeiten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflichtteilsanspruch - Belastung der Nachlassgegenstände

  • rewis.io

    Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung einer dinglichen Belastung eines Nachlassgegenstands bei der Berechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berücksichtigung der Belastung eines Nachlassgegenstands mit einer Grundschuld bei der Berechnung eines Pflichtteilanspruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung einer dinglichen Belastung eines Nachlassgegenstands bei der Berechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Grundschulden als zweifelhafte Verbindlichkeiten i.R.d. Nachlassbewertung für den Pflichtteilsanspruch bei Unsicherheit über die tatsächliche Verwirklichung der dinglichen Belastung; Einbeziehung von Grundschulden als zweifelhafte Verbindlichkeiten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Grundschuld bleibt bei der Pflichtteilsberechnung außer Ansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundschulden auf dem geerbten Grundstück

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zweifelhafte Belastung einer Nachlassimmobilie

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Grundschulden auf Immobilien werden bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs nicht berücksichtigt

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Kurzanmerkung)

    Grundschulden bei Pflichtteilsberechnung nicht ohne Weiteres abziehbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 304
  • NJW 2011, 606
  • MDR 2011, 49
  • DNotZ 2011, 771
  • NJ 2011, 162
  • FamRZ 2011, 105
  • WM 2011, 375
  • JR 2011, 519
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1951 - IV ZR 37/51

    Pflichtteilsberechnung

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09
    Weiter hat der Senat Grundschulden an von Kriegsschäden betroffenen Grundstücken als zweifelhafte Verbindlichkeiten angesehen, weil unklar war, ob und in welcher Höhe diese tatsächlich verwirklicht werden könnten (Urteil vom 22. November 1951 - IV ZR 37/51, BGHZ 3, 394, 397 ff.).

    aa) Als zweifelhaft sind nicht nur Verbindlichkeiten anzusehen, bei denen Zweifel am rechtlichen Bestand oder an der Person des Berechtigten bestehen, sondern auch solche, bei denen die tatsächliche oder wirtschaftliche Verwertbarkeit in Frage steht (BGHZ 3, 394, 397; Senatsurteil vom 2. November 1977 - IV ZR 144/76, WM 1977, 1410 unter III 2; RG SeuffArch 68, 237, 238; MünchKomm-BGB/Lange aaO Rn. 10; Staudinger/Haas aaO Rn. 10, 36).

    Das Risiko, dass ein derartiger Rückforderungsanspruch des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten nicht zu realisieren ist, hat nach der ausdrücklichen gesetzlichen Wertung der Erbe zu tragen (BGHZ 3, 394, 401 f.).

  • BGH, 02.11.1977 - IV ZR 144/76

    Berechnung eines Pflichtteils - Bemessung des kapitalisierten Werts eines ins

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09
    aa) Als zweifelhaft sind nicht nur Verbindlichkeiten anzusehen, bei denen Zweifel am rechtlichen Bestand oder an der Person des Berechtigten bestehen, sondern auch solche, bei denen die tatsächliche oder wirtschaftliche Verwertbarkeit in Frage steht (BGHZ 3, 394, 397; Senatsurteil vom 2. November 1977 - IV ZR 144/76, WM 1977, 1410 unter III 2; RG SeuffArch 68, 237, 238; MünchKomm-BGB/Lange aaO Rn. 10; Staudinger/Haas aaO Rn. 10, 36).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 108/94

    Grundschuld als zweifelhafte Verbindlichkeit im Sinne des § 2313 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09
    Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Düsseldorf der Ansicht, dingliche Belastungen seien unmittelbar vom Nachlasswert abzusetzen, weil sie einer auflösend bedingten Verbindlichkeit gleichstünden (FamRZ 1995, 1525, 1526).
  • OLG Köln, 02.10.2003 - 2 W 95/03

    Berücksichtigung von Bürgschaftsverbindlichkeiten bei der Berechnung des

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09
    cc) Auch für Bürgschaftsverpflichtungen ist allgemein anerkannt, dass diese bei der Berechnung des Nachlasswertes so lange außer Betracht zu lassen sind, solange offen ist, ob und in welcher Höhe der Bürge in Anspruch genommen werden wird (RG JW 1906, 114; OLG Köln ZEV 2004, 155, 156; Staudinger/Haas aaO Rn. 11; Soergel/Dieckmann aaO Rn. 8; Bamberger/Roth/Mayer aaO Rn. 4).
  • BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14

    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen

    Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (Senatsurteile vom 30. September 1954 - IV ZR 43/54, BGHZ 14, 368, 376; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900, 901; vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter 2 a; vom 10. November 2010 - IV ZR 51/09, WM 2011, 375 Rn. 6 und Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - IV ZR 124/09, NJW 2011, 1004 Rn. 5).
  • LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11

    Niederstwertprinzip, Pflichtteilsrecht

    Gemäß § 2313 Abs. 2 S. 1 BGB bleiben bei der Nachlassbewertung dingliche Belastungen von Nachlassgegenständen wie Grundschulden als zweifelhafte Verbindlichkeiten außer Ansatz, auch dann, wenn die dingliche Belastung zur Absicherung der gegenüber einem Dritten bestehenden Verbindlichkeit bestellt wurde (BGH NJW 2011, 606).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2021 - 15 UF 211/19

    Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt Berechnung von Anfangsvermögen und

    Solange allerdings zweifelhaft ist, ob eine Inanspruchnahme von Grundschulden durch die Gläubiger droht, handelt es sich hierbei um zweifelhafte Verbindlichkeiten i.S.d. § 2313 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, NJW 2011, 606; LG Bonn, Urteil vom 13.4.2018 - 1 O 218/11, BeckRS 2018, 31392 Rn. 63;Horn, in: Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 5. Auflage 2018, § 46 Rn. 124).
  • OLG Koblenz, 14.08.2020 - 12 W 173/20

    Höhe des Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei Geltendmachung

    Das Risiko, dass sich dieser Rückzahlungsanspruch nicht mehr realisieren lässt, hätte dabei die Beklagte zu tragen gehabt (vgl. BGH, NJW 2011, 606 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2020 - 7 W 32/20

    Umfang der Auskunftspflicht des Erben bei Grundstücken

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, solange ungewiss ist, ob und inwieweit es zu einer Inanspruchnahme des Grundpfandrechts kommt (BGH NJW 2011, 606).
  • FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 2476/08

    Erfassung einer Bürgschaftsverpflichtung und Bewertungsabschlag

    Zivilrechtlich handelt es sich bei einer vom Erblasser eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung um eine im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) auf den Erben übergegangene Nachlassverbindlichkeit, die wertmäßig so lange nicht berücksichtigt werden kann, als ihre tatsächliche Verwirklichung unsicher ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.10.2003 2 W 95/03, ZEV 2004, 155 mit weiteren Nachweisen zu Literatur und Rechtsprechung; BGH - Urteil vom 10.11.2010 IV ZR 51/09, zitiert nach juris).
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