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   BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68   

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https://dejure.org/1969,454
BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68 (https://dejure.org/1969,454)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1969 - IV ZR 532/68 (https://dejure.org/1969,454)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1969 - IV ZR 532/68 (https://dejure.org/1969,454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen einer Fahrerflucht - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht des Unfallverursachers - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht des Verischerungsnehmers - Abbruch der Fahrerflucht in kurzer Entfernung vom Unfallort - Recht zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1385
  • MDR 1969, 742
  • VersR 1969, 651
  • DB 1969, 1237
  • JR 1970, 19
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.04.1963 - II ZR 203/61

    Bestimmung der Anforderungen an die Obliegenheit des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68
    Es ist daran festzuhalten, daß ein Haftpflichtversicherter, der nach einem Verkehrsunfall flüchtet, damit in der Regel auch gegen die ihm nach dem Versicherungsvertrag obliegende Aufklärungspflicht verstößt (BGH LM § 6 VVG Nr. 7 = VersR 1958, 389; BGH VersR 1963, 524; 1963, 1113; 1965, 128u. ständig).

    Die objektive Verletzung der Aufklärungspflicht muß deshalb hier entgegen der Meinung des Berufungsgerichts ebenso bejaht werden wie in dem fast gleichliegenden Fall BGH VersR 1963, 524.

  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 60/62

    Regress einer Versicherung gegen einen Versicherten - Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68
    Er ist unabhängig von seinen tatsächlichen Auswirkungen gegeben, wenn das Verlassen des Unfallorts an sich geeignet war, das Aufklärungsinteresse des Versicherers zu beeinträchtigen (st.Rspr., vgl. BGH VersR 1965, 128).
  • BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68
    Es ist daran festzuhalten, daß ein Haftpflichtversicherter, der nach einem Verkehrsunfall flüchtet, damit in der Regel auch gegen die ihm nach dem Versicherungsvertrag obliegende Aufklärungspflicht verstößt (BGH LM § 6 VVG Nr. 7 = VersR 1958, 389; BGH VersR 1963, 524; 1963, 1113; 1965, 128u. ständig).
  • BGH, 05.07.1965 - II ZR 192/63
    Auszug aus BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68
    Denn § 7 I 2/2 AKB verlangt ein Verhalten des Versicherungsnehmers, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist, nicht aber den Erfolg selbst (BGH VersR 1965, 949).
  • BGH, 24.10.1963 - II ZR 111/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68
    Es ist daran festzuhalten, daß ein Haftpflichtversicherter, der nach einem Verkehrsunfall flüchtet, damit in der Regel auch gegen die ihm nach dem Versicherungsvertrag obliegende Aufklärungspflicht verstößt (BGH LM § 6 VVG Nr. 7 = VersR 1958, 389; BGH VersR 1963, 524; 1963, 1113; 1965, 128u. ständig).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ist davon auszugehen, daß die vertragliche Aufklärungsobliegenheit die strafrechtlich sanktionierte Rechtspflicht mitumfaßt (BGH, Urteile vom 12. November 1975 - IV ZR 5/74 - VersR 1976, 84 unter 1 a und vom 5. Mai 1969 - IV ZR 532/68 - VersR 1969, 651).
  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79

    Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition -

    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht zur Unterstützung seiner Rechtsmeinung, hier liege auf jeden Fall eine Rechtsausübung "im Übermaß" seitens der Klägerin vor, auf die Rechtsprechung, die bestimmte schwerwiegende Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Mietrückständen (RGZ 86, 334, 335; LG Berlin NJW 1972, 1324 [LG Berlin 02.03.1972 - 25 O 64/72]), bei Prämienrückständen (BGHZ 21, 122, 136) oder sonstigen geringfügigen Zahlungsrückständen (RGZ 169, 140, 143; 152, 251, 258), oder bei geringfügigen, die Stellung eines Versicherers nicht beeinflussenden Verletzungen der Obliegenheitspflicht durch den Versicherten (BGH Urteile vom 30. April 1969 - IV ZR 550/68 = NJW 1969, 1384, 1385 und vom 5. Mai 1969 - IV ZR 532/68 = NJW 1969, 1385) nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht eintreten läßt.
  • OLG Köln, 24.11.1998 - 9 U 97/98

    Versicherungsrechtliche Qualifizierung einer begangenen Unfallflucht als

    Nach dieser Rechtsprechung ist die "Unfallflucht" mit der Obliegenheit nach § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann, unvereinbar, denn die Bestimmung verpflichtet den Versicherungsnehmer zu aktiven Bemühungen um eine schnelle, zuverlässige und erschöpfende Feststellung aller für die Beurteilung des Versicherungsfalles wesentlichen Tatsachen und Beweismittel (so Bundesgerichtshof, VersR 1969, 651).

    Maßgebend ist insoweit auch nicht, ob zeitnahe Ermittlungen zu einem anderen Ergebnis geführt hätten als die späteren Ermittlungen; die Aufklärungspflicht nach § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB verlangt ein Verhalten des Versicherungsnehmers, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist, nicht aber den Erfolg selbst, so daß er durch die Verwirklichung des Tatbestandes des § 142 StGB seiner versicherungsrechtlichen Pflicht auch dann zuwider handelt, wenn die Aufklärung des Unfalls auch ohne seine Mitwirkung möglich gewesen ist (gleichfalls ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. Bundesgerichtshof, VersR 1969, 651 sowie weitere Nachweise bei Prölss/Martin, a. a. O., Rn. 18 zu § 7 AKB).

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 247/80

    Verstoß gegen Treu und Glauben - Verschulden - Vergleichssumme - Berufung auf

    Zu Unrecht bezieht sich das BerGer. zur Unterstützung seiner Rechtsmeinung, hier liege eine Rechtsausübung "im Übermaß" vor, auf die Rechtsprechung, die bestimmte, schwerwiegende Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Mietrückständen (RGZ 86, 334 (335); LG Berlin, NJW 1972, 1324), bei Prämienrückständen (BGHZ 21, 122 (136) = NJW 1956, 1634) oder sonstigen geringfügigen Zahlungsrückständen (RGZ 169, 140 (143); 152, 251 (258)), oder bei geringfügigen, die Stellung eines Versicherers nicht beeinflussenden Verletzungen der Obliegenheitspflicht durch den Versicherten (BGH, NJW 1969, 1384 (1385); NJW 1969, 1385) nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht eintreten läßt.
  • OLG Naumburg, 14.01.2011 - 10 U 21/10

    Fahrzeugvermietung: Schadenersatzanspruch gegen Mieter und Fahrer wegen eines

    2.1.2 Letztlich kann die Frage der Wirksamkeit der AGB-Bestimmung in Lit. I Nr. 2 Satz 2, dritter Spiegelstrich AVB offen bleiben, dies zum einen deshalb, weil die Aufklärungsobliegenheit im Falle eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort - insofern ist der Berufungsbegründung zuzustimmen - keiner expliziten mietvertraglichen Regelung bedarf, sondern eine elementare, selbstverständliche Obliegenheit ist, die jedem Kraftfahrer und Versicherungsnehmer bzw. Mieter (einschließlich des berechtigten Fahrers) aufgrund der strafgesetzlichen Regelung in § 142 StGB bekannt ist (st. Rspr. des BGH; vgl. nur: BGH, NJW-RR 2000, 553; VersR 1987, 657; VersR 1976, 84; VersR 1969, 651).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2003 - 5 U 300/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche

    Demnach kann sich der Versicherer in Fällen, in denen der Obliegenheitsverstoß folgenlos geblieben ist, auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nur dann berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß objektiv geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, der Obliegenheitsverstoß subjektiv von einigem Gewicht war und der Versicherungsnehmer vor Auskunftserteilung über den möglichen Verlust eines Anspruchs belehrt wurde (seit BGH, Urt. v. 5.5.1969 - IV ZR 532/68, VersR 1969, 651, 652 st. Rspr., Römer/Langheid, VVG, § 6 Rdn. 39).
  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Der erkennende Senat hat dies im Grundsatz bereits in seiner Entscheidung vom 5. Mai 1969 (IV ZR 532/68 = NJW 1969, 1385 = VersR 1969, 651) ausgesprochen.
  • KG, 27.01.2003 - 22 U 333/01

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Unfallflucht im "Schockzustand"

    Indem er sich nach einem von ihm allein verschuldeten Fremdschaden auch unter Zurücklassung von Fahrzeug und Papieren von der Unfallstelle entfernt hat und für die Polizei unauffindbar blieb, hat er nach ganz überwiegender Auffassung damit auch eine Obliegenheit i.S.d. § 7 AKB verletzt (Stiefel/Hofmann, AKB-Kommentar, 17. Auflage, § 7 AKB Rdnr. 35; ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH VersR 1969, 651; OLG Köln, VersR 1999, 963).

    Die Unfallflucht ist mit der Obliegenheit nach § 7 Abs. 1 S. 3 AKB, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schaden dienlich sein kann, unvereinbar, denn die Bestimmung verpflichtet den Versicherungsnehmer zu aktiven Bemühungen um eine schnelle, zuverlässige und erschöpfende Feststellung aller für die Beurteilung des Versicherungsfalls wesentlichen Tatsachen und Beweismittel (BGH VersR 1969, 651).

  • OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 30/03

    Ausnahme von der Leistungsfreiheit eines Hausratversicherers trotz Vorlage eines

    Für folgenlose, nach dem Versicherungsfall begangene Obliegenheitsverletzungen tritt Leistungsfreiheit des Versicherers nach der Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 1998, 447; BGH VersR 1969, 651) nur ein, wenn der Obliegenheitsverstoß objektiv - d. h. generell - geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und subjektiv von einigem Gewicht war, d. h. den Versicherungsnehmer muß ein erhebliches Verschulden treffen.
  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 1/76

    Vereitelung der objektiven Aufklärung einer tatsächlichen Alkoholbeeinflussung

    Vielmehr ist anerkannt, daß die in den AKB enthaltene Drohung mit dem Anspruchsverlust nur der Sicherung der Obliegenheit selbst dient, den Versicherungsnehmer also motivieren soll, die Verhaltensregel zu erfüllen, weil der Versicherer hierauf in aller Regel zur sachgemäßen Abwicklung des Versicherungsfalls angewiesen ist (BGH VersR 1969, 651, 652; 1974, 689, 690; OLG Düsseldorf a.a.O. S. 1158; Bauer a.a.O. S. 21; Ehrenzweig a.a.O. S. 166; Lindacher a.a.O. S. 290).
  • OLG Köln, 16.03.2004 - 9 U 67/03

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen der Verletzung der Meldepflicht des

  • OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 137/02

    Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung; Recht auf Leistungsfreiheit des

  • OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 27/03

    Umfang einer Betriebshaftpflichtversicherung; Eintrittspflicht für

  • AG Köln, 19.11.2008 - 269 C 339/08

    Verletzung dert Aufklärungsobliegenheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch

  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 647/68

    Verursachung eines Verkehrsunfalls durch den Halter eines PKW - Voraussetzungen

  • LG Bielefeld, 14.09.2007 - 2 O 485/06

    Befreiung des Vollkaskoversicherers von der Leistungspflicht wegen Einreichung

  • BGH, 22.04.1970 - IV ZR 87/69

    Versicherungsschutz - Versicherungsfall - Aufklärungspflicht

  • BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1089/68

    Unfall - Aufklärungsinteresse - Unfallstelle - Leistungsfreiheit -

  • AG Bonn, 18.06.2013 - 109 C 21/13

    Steinschlag, Obliegenheitsverletzung

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