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   BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15   

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https://dejure.org/2017,6971
BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15 (https://dejure.org/2017,6971)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2017 - IV ZR 543/15 (https://dejure.org/2017,6971)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - IV ZR 543/15 (https://dejure.org/2017,6971)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c Abs 2 BGB
    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Selbstbehaltsklausel eines privaten Krankenversicherungsvertrages; Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts in der Krankenversicherung; Beteiligung des Versicherungsnehmers an den anfallenden Kosten zur Kalkulation einer niedrigeren Prämie

  • rewis.io

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 552a S. 1; BGB § 305c Abs. 2
    Auslegung einer Selbstbehaltsklausel eines privaten Krankenversicherungsvertrages; Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts in der Krankenversicherung; Beteiligung des Versicherungsnehmers an den anfallenden Kosten zur Kalkulation einer niedrigeren Prämie

  • datenbank.nwb.de

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Selbstbehaltsklausel ist eindeutig und bezieht sich auf das Behandlungsjahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 64/11

    Umwandlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung in eine beitragsfreie

    Auszug aus BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
    Erforderlich ist vielmehr, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 64/11, VersR 2013, 300 Rn. 6 m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht (Senatsurteile vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, VersR 2016, 1184 Rn. 22; vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 unter III 1 b; st. Rspr.).
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht (Senatsurteile vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, VersR 2016, 1184 Rn. 22; vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 unter III 1 b; st. Rspr.).
  • LG Wuppertal, 16.07.2020 - 9 S 18/20

    Kräftige Latexfarben an den Wänden: Mieter muss Mehrkosten tragen - auch ohne

    Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris).
  • LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19

    Vorwerk muss die Kunden nicht vorab über Thermomix-Modellwechsel informieren

    Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris).
  • LG Wuppertal, 11.10.2018 - 9 S 72/18

    Erstreckung der von einer Rechtsschutzversicherung zugesagten Deckung für einen

    Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordern Belange der Rechtsfortbildung oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris).
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