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   BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73   

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https://dejure.org/1974,205
BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73 (https://dejure.org/1974,205)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1974 - IV ZR 55/73 (https://dejure.org/1974,205)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1974 - IV ZR 55/73 (https://dejure.org/1974,205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage - Glaubhafte Darlegung eines Nichtigkeitsgrundes vor Erhebung einer Nichtigkeitsklage - Angreifen eines Ehescheidungsurteils mit einer Nichtigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 63, 78
  • NJW 1974, 2283
  • MDR 1975, 44
  • DB 1974, 2398
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 10.04.1958 - 1 U 155/57
    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73
    Da die erhobene Klage aus dem angegebenen Grunde nicht statthaft ist, kommt es nicht darauf an, ob sie möglicherweise auch verspätet erhoben worden ist, weil sie nach § 586 Abs. 1 ZPO von der Klägerin als der Gegnerin der nicht ordnungsgemäß vertretenen Partei, sofern sie zulässig gewesen wäre, nur innerhalb eines Monats, nachdem die Klägerin von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hatte, hätte erhoben werden müssen (OLG Schleswig NJW 1959, 200; Baumbach/Hartmann ZPO 31. Aufl. § 586 Anm. 2; Thomas/Putzo ZPO 6. Aufl. § 586 Anm. 2; a.A. Grunsky in Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 586 Anm. III 2 a. E.).
  • BFH, 07.08.1969 - V K 2/68

    Nichtigkeitsklage - Finanzgerichtliches Verfahren - Ordnungsgemäß vertretene

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH 96, 385, 387) zutreffend entschieden hat, kann dieser Mangel nur von der Partei geltend gemacht werden, die in dem vorangegangenen Rechtsstreit nicht ordnungsgemäß vertreten war, nicht aber auch von dem Gegner.
  • RG, 28.11.1929 - IV 255/29

    1. Kann eine Partei im Ehescheidungsstreit durch einen Abwesenheitspfleger

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73
    Der gegenteiligen, vom Reichsgericht (RGZ 126, 261, 263) vertretenen Meinung kann nicht gefolgt werden (wie hier auch Grunsky in Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 551 II 5 b; § 579 II 4; Rimmelspacher, Zur Prüfung von Amts wegen im Zivilprozeß 1966 S. 216).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Teils wird vertreten, die Wirkung des § 547 Nr. 4 ZPO könne nur auf Rüge der vermeintlich nicht ordnungsgemäß vertretenen Partei eintreten (Hk-ZPO/Kayser-Koch, 5. Aufl., § 547 Rn. 13; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 34. Aufl., § 547 Rn. 8; für die Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO: BGH, Urteil vom 20. September 1974 - IV ZR 55/73, BGHZ 63, 78, 79 f.).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    Das Erfordernis der ordnungsgemäßen Vertretung dient nur dem Schutz der vertretenen Partei (BGH, Urteil vom 20. September 1974 - IV ZR 55/73, BGHZ 63, 78, 79 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348, 350 - Gefäßimplantat; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 83 MarkenG Rn. 38; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 83 MarkenG Rn. 29; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 83 Rn. 84; Knoll in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 83 Rn. 48).
  • BGH, 22.12.2016 - IX ZR 259/15

    Revisionszulassung: Geltendmachung des Zulassungsgrundes der unzureichenden

    a) Für die Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO gilt, dass sie nur von der Partei erhoben werden kann, die in dem vorangegangenen Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten war (BGH, Urteil vom 20. September 1974 - IV ZR 55/73, BGHZ 63, 78, 79; Beschluss vom 11. Mai 1988 - IVb ZB 191/87, FamRZ 1988, 1158, 1159; vom 17. Dezember 2015 - IX ZA 37/15, Rn. 3; vgl. BFH/NV 1991, 747; BFH/NV 1993, 314, 315; BVerwG, Buchholz 303 § 579 ZPO Nr. 1).
  • BGH, 15.05.2018 - XI ZA 5/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Nichtigkeitsklage

    Zur Geltendmachung dieses Nichtigkeitsgrundes ist nur die Partei berechtigt, die in dem vorangegangenen Rechtsstreit nicht ordnungsgemäß vertreten war, nicht aber ihr Gegner (BGH, Urteil vom 20. September 1974 - IV ZR 55/73, BGHZ 63, 78, 79 sowie Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - IVb ZB 191/87, juris Rn. 6, vom 17. Dezember 2015 - IX ZA 37/15, juris Rn. 3 und vom 22. Dezember 2016 - IX ZR 259/15, WM 2017, 925 Rn. 6) und damit auch nicht der Nebenintervenient dieses Gegners.

    Der in dem Rechtsstreit unterlegene Gegner und ebenso sein Nebenintervenient sind nicht dadurch beschwert, dass die andere Partei nicht ordnungsgemäß vertreten war (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1974, aaO und Beschluss vom 11. Mai 1988, aaO; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2016 - XI ZA 4/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 18.10.2016 - XI ZA 4/16

    Voraussetzungen für eine Rubrumsberichtigung in einem Zivilurteil

    Zur Geltendmachung dieses Nichtigkeitsgrundes ist nur die Partei berechtigt, die in dem vorangegangenen Rechtsstreit nicht ordnungsgemäß vertreten war, nicht aber ihr Gegner (BGH, Urteil vom 20. September 1974 - IV ZR 55/73, BGHZ 63, 78, 79 sowie Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - IVb ZB 191/87, juris Rn. 6 und vom 17. Dezember 2015 - IX ZA 37/15, juris Rn. 3) und damit auch nicht der Nebenintervenient dieses Gegners.
  • OLG Zweibrücken, 30.04.2004 - 2 UF 187/03

    Wiederaufnahme eines Scheidungsurteils

    Die Gefahr einer jeder Zeit möglichen Nichtigkeitsklage - wie vom Reichsgericht angenommen - stelle sich nicht, da der Gegner dafür Sorge tragen könne, dass das Urteil ordnungsgemäß zugestellt und damit die Frist des § 586 Abs. 1 ZPO in Lauf gesetzt werde (BGHZ 63, 78, 79f.).

    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob die Klage nicht auch gemäß § 586 Abs. 1 ZPO verfristet ist, weil der vom Regelfall des § 586 Abs. 2 ZPO abweichende Fristlauf gemäß § 586 Abs. 3 ZPO nicht für den Kläger, sondern nur für die nicht vorschriftsmäßig vertretene Partei gilt (vgl. OLG Schleswig NJW 1959, 200; Stein/Jonas/Grunsky aaO § 586 Rdnr. 12; offen gelassen BGHZ 63, 78, 80 m.w.N.).

  • BGH, 06.11.2006 - AnwZ (B) 87/05

    Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Widerrufs der

    Der geltend gemachte Wiederaufnahmegrund nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO scheidet schon deshalb aus, da sich auf ihn nur die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei, nicht aber ihr Gegner, stützen kann (BGHZ 63, 78).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne

    Das Fehlen der Vertretungsmacht eines für einen von ihm Vertretenen Handelnden berührt und beschwert nur den Vertretenen, falls dieser die Erklärungen und Handlungen des Vertreters nicht gegen sich gelten lassen will; nur dieser - nicht nach Vorschrift der Gesetze - Vertretene kann eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde auf die Vorschrift des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG stützen (im Anschluß an BGHZ 63, 78, 79 f. zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

    Für diesen Fall tritt der beschließende Senat der oben (unter II. 3. b) aa)) erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei, wonach der Mangel der gesetzlichen Vertretung nur von der Partei geltend gemacht werden kann, die in dem vorangegangenen Rechtsstreit nicht ordnungsgemäß vertreten war, nicht aber auch von ihrem Prozeßgegner; denn das Erfordernis der ordnungsmäßigen Vertretung dient nur dem Schutz der zu vertretenden Partei (BGHZ 63, 78, 79 f.; so auch Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 8. Aufl., § 100 PatG Rdn. 22 c).

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZA 37/15

    Fehlende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung bei der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die hierauf gestützte Nichtigkeitsklage nur von der Partei erhoben werden, die in dem Ausgangsverfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten war (BGH, Urteil vom 20. September 1974 - IV ZR 55/73, BGHZ 63, 78, 79 f; Beschluss vom 11. Mai 1988 - IVb ZB 191/87, nv).
  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06

    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

    Denn es entspricht für das Verfahren der ZPO gefestigter Rechtsprechung, dass die Rüge dieses Beschwerdegrundes derjenigen Partei vorbehalten ist, die dadurch betroffen ist, dass sie in dem gerichtlichen Verfahren nicht ordnungsgemäß vertreten worden ist, und deren Schutz die gesetzliche Vorschrift ausschließlich dient (BGHZ 63, 78 = NJW 1974, 2283), während der Verfahrensgegner dadurch in seinen Rechten nicht berührt wird.
  • BAG, 09.09.2010 - 4 AZN 354/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge der gesetzwidrigen Vertretung

  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03

    Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum

  • BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96

    Ausländerrecht - Verhältnis der Fiktion erlaubten Aufenthalts und dem Besitz

  • BSG, 15.05.2019 - B 8 SO 67/18 B

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

  • BVerwG, 24.05.2006 - 6 PB 16.05
  • OLG Köln, 29.01.2009 - 18 U 7/05

    Einhaltung der Frist für die Einlegung einer Nichtigkeitsklage

  • BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87

    Bezugnahme auf Aktenbestandteile in der Entscheidungsformel

  • OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 5 U 64/02

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Restitutionsklage ; Vorliegen eines

  • BVerwG, 06.06.1989 - 7 NB 4.88

    Prozessvertretung - Übertragung - Normenkontrollantrag

  • VG Ansbach, 17.01.2012 - AN 1 K 10.01128

    Feststellung der Nichtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung,

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 71/92

    Rechtliche Wirkungen der prozessualen Einordnung des Wiederaufnahmeverfahrens als

  • BVerwG, 13.07.2005 - 6 PB 4.05

    Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fehlern im Verfahren - Personeller

  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln im Rahmen eines

  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZB 191/87

    Wiederaufnahme - Rechtsmittelverzicht - Widerruf - Nichtigkeitsgrund - Vertretung

  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Befangenheit von

  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 6.89

    Verletzung des Anspruchs des Klägers auf vorschriftsmäßige Besetzung des

  • BFH, 11.01.1990 - IV R 36/88

    Fehlende ordnugnsgemäße Vertretung als wesentlicher Verfahrensmangel

  • BVerwG, 17.02.1989 - 9 CB 2.89

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten bei der

  • BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79

    Anwaltliche Vertretung vor dem Bundespatentgericht (Postulationsfähigkeit) -

  • BVerwG, 21.08.1992 - 8 B 118.92

    Herausnahme der "Wasserversorgung" aus dem Negativkatalog des § 121 Abs. 2 der

  • BVerwG, 05.12.1991 - 7 B 137.91

    Verweigerung einer uneingeschränkten Zulassung zur Durchführung gewerblicher

  • BVerwG, 13.05.1994 - 8 B 63.94

    Rüge gesetzeswidriger Vertretung - Vertretung durch den Hessischen Städtebund und

  • BVerwG, 17.02.1989 - 9 CB 3.89

    Erhebung einer Aufklärungsrüge wegen Unterlassung weiterer Ermittlungen des

  • BVerwG, 08.10.1986 - 1 C 74.86

    Absehen von der Wahrnehmung eigener Rechte als Vertretungsmangel

  • BVerwG, 23.02.1983 - 8 CB 60.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.02.1983 - 8 B 34.82

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 28.09.1981 - 4 CB 41.81

    Nichtzulassung einer Revision - Abweichung eines Bauvorhabens von einer

  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 CB 20.82

    Überzahlung einer Steuerschuld - Ausschluss der Festsetzung der Gewerbesteuer

  • BVerwG, 17.02.1976 - 4 CB 4.76

    Verlust der Privilegierung eines Altenteilerhauses - Wochenendhaus als

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.12.1978 - L 4 V 54/78
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