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   BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02   

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https://dejure.org/2003,1786
BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02 (https://dejure.org/2003,1786)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2003 - IV ZR 56/02 (https://dejure.org/2003,1786)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 (https://dejure.org/2003,1786)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufstockung der gesetzlichen Altersversorgung; Ausgleich durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ; Kürzung der gesetzlichen Rente von Fremdrentenberechtigten ; Erhöhung der Zusatzrente; Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen

  • Judicialis

    VBL § 40 Abs. 2 Buchst. a ee

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 40 Abs. 2 a ee
    VBL muss Kürzung der gesetzlichen Rente von Fremdrentenberechtigten nicht durch Erhöhung der Zusatzrente ausgleichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rentenrecht - Kürzung der gesetzlichen Rente von Fremdrentenberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1176
  • MDR 2003, 872
  • FamRZ 2003, 1003
  • VersR 2003, 719
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02
    b) Für die Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an; für die Satzung der Beklagten als einer Gruppenversicherung zugunsten der betroffenen Versicherten ist nach deren Verständnis zu fragen (BGH, Urteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530 unter II 2; BGHZ 103, 370, 383).

    Der hier zu beurteilende Fall unterscheidet sich wesentlich von dem Senatsurteil vom 27. September 2000 (aaO), in dem es um eine für den Versicherten nachteilige Satzungsänderung des von der Beklagten selbst zunächst zugesagten Umfangs der gesamtversorgungsfähigen Zeit ging.

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02
    Sie finden auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern (als Versicherungsnehmern) mit der Beklagten (als Versicherer) zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 106 f.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02
    Sie finden auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern (als Versicherungsnehmern) mit der Beklagten (als Versicherer) zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 106 f.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02
    b) Für die Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an; für die Satzung der Beklagten als einer Gruppenversicherung zugunsten der betroffenen Versicherten ist nach deren Verständnis zu fragen (BGH, Urteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530 unter II 2; BGHZ 103, 370, 383).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Dabei ist auch zu prüfen, ob Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt ist (vgl. BGHZ 155, 132, 137, 140; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 3).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Bei der Auslegung der Satzungsbestimmungen der Beklagten kommt es auf das Verständnis des durchschnittlichen Versicherten an (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 2 b).
  • BGH, 08.10.2014 - IV ZR 16/13

    Vollkaskoversicherung für ein Leasingfahrzeug: Voraussetzungen für die Berechnung

    Wird eine Versicherung - wie hier - typischerweise als Fremdversicherung genommen, ist zudem auf die Verständnismöglichkeiten der versicherten Person Rücksicht zu nehmen (vgl. Reiff in MünchKomm-VVG, AVB Rn. 81; Prölss/Klimke in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 45 Rn. 2; zur Gruppenversicherung vgl. Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02, VersR 2003, 719 unter 2 b m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11

    Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der

    Dabei ist auch zu prüfen, ob Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt ist (vgl. Senatsurteile vom 11. Juni 2003 - IV ZR 158/02, BGHZ 155, 132, 137, 140; vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02, VersR 2003, 719 unter 3).
  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 45/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen der Zusatzversorgungseinrichtung der

    Dass es sich bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes und ihrem Versicherten bzw. Versorgungsempfänger um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 13 GVG handelt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 35, 40 ff.; 142, 103; BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 2 a, jeweils für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Nachweise zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bei Stürmer, NJW 2004, 2480, 2481).
  • BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04

    Wirksamkeit einer Anrechnungsklausel in der Satzung einer kirchlichen

    Dieser Charakter der Satzung steht einer gesetzesähnlichen Auslegung entgegen (vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2a; vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 2 b; vom 21. Mai 2003 - IV ZR 327/02 - NJW 2003, 2384 unter 2 a).
  • OLG Dresden, 19.02.2009 - 4 U 1721/08

    Kommunaler Schadensausgleich; Einmalzahlung; Transparenzgebot; Satzungsautonomie

    Vielmehr bleibt es bei den allgemeinen Grundsätzen zur AGB-rechtlichen Vereinbarkeit von Satzungen, die nicht gesetzesähnlich auszulegen, sondern anhand eines generalisierenden Maßstabes zu überprüfen sind (BGH VersR 2005, 1270; VersR 2003, 719; VersR 2000, 1090; VersR 1994, 549).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verfassungsgemäßheit der

    Dabei ist auch zu prüfen, ob Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt ist (vgl. BGHZ 155, 132, 137, 140; BGH VersR 2003, 719 unter 3).
  • LG Karlsruhe, 25.09.2009 - 6 O 190/08

    VBL-Satzung: Anspruch auf zukünftige Gewährung einer fehlerhaft berechneten

    Die Kürzung rechtfertige sich aus der Anrechnungsregelung des § 40 Abs. 2 lit. a) ee) VBLS a.F.; diese sei rechtmäßig (vgl. BGH v. 12. März 2003 - IV ZR 56/02) und in der Vergangenheit seit Einführung mit der 25./30. Satzungsänderung von der Beklagten auch umgesetzt worden, so dass von einer willkürlichen Verfahrensweise der Beklagten keine Rede sein könne.

    Die Beklagte muss nämlich die Kürzung der gesetzlichen Rente Fremdrentenberechtigter nicht durch eine entsprechende Erhöhung ihrer Zusatzrente ausgleichen; sie verspricht in ihrer Satzung nicht generell eine Aufstockung der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Gesamtversorgung, sondern lediglich eine durch zahlreiche Einzelheiten - hier § 40 Abs. 2 a) ee) VBLS a.F. - näher bestimmte Zusatzversorgung (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 und IV ZR 57/02 -, VersR 2003, 719-722, im Anschluss an LG Karlsruhe, Urteile vom 18. August 2000 - 6 O 203/00 und vom 13. Oktober 2000 - 6 O 200/00).

  • LG Karlsruhe, 17.07.2009 - 6 O 186/08

    VBL: Änderung einer Betriebsrente in der Zusatzversorgung des Öffentlichen

    Die Kürzung rechtfertige sich aus der Anrechnungsregelung des § 40 Abs. 2 lit. a) ee) VBLS a.F.; diese sei rechtmäßig (BGH v. 12. März 2003 - IV ZR 56/02) und in der Vergangenheit seit Einführung mit der 25./30. Satzungsänderung von der Beklagten auch umgesetzt worden.

    Die Beklagte muss nämlich die Kürzung der gesetzlichen Rente Fremdrentenberechtigter nicht durch eine entsprechende Erhöhung ihrer Zusatzrente ausgleichen; sie verspricht in ihrer Satzung nicht generell eine Aufstockung der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Gesamtversorgung, sondern lediglich eine durch zahlreiche Einzelheiten - hier § 40 Abs. 2 a) ee) VBLS a.F. - näher bestimmte Zusatzversorgung (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 und IV ZR 57/02 -, VersR 2003, 719-722, im Anschluss an LG Karlsruhe, Urteile vom 18. August 2000 und vom 13. Oktober 2000 - 6 O 203/00 und 6 O 200/00).

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des

  • LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Einfluss eines langen

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Pflichtversicherungsverhältnis als

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 154/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für die

  • LG Karlsruhe, 02.10.2009 - 6 O 215/08

    Anrechnung berufsständischer Versorgungsleistungen bei der Berechnung der

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