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   BGH, 26.04.1978 - IV ZR 66/77   

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https://dejure.org/1978,8896
BGH, 26.04.1978 - IV ZR 66/77 (https://dejure.org/1978,8896)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1978 - IV ZR 66/77 (https://dejure.org/1978,8896)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1978 - IV ZR 66/77 (https://dejure.org/1978,8896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Abschluss eines Maklervertrages - Stillschweigende Vereinbarung einer Provision - Feststellung der Ursächlichkeit der maklerischen Tätigkeit für den Vertragsschluss

Papierfundstellen

  • WM 1978, 885
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 26.04.1978 - IV ZR 66/77
    Er hat zwar in seinem in NJW 1971, 1133 = LM Nr. 40 zu § 652 BGB veröffentlichten Urteil vom 10. Februar 1971 - IV ZR 85/69 - ausgesprochen, daß bei Nachweis der Vorkenntnis des Auftraggebers dem Makler die Beweislast dafür obliegt, daß gleichwohl sein Angebot mitursächlich für den Vertragsschluß war.
  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 151/74

    Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages - Anforderungen an die Höhe

    Auszug aus BGH, 26.04.1978 - IV ZR 66/77
    Sie ergibt sich jedenfalls daraus, daß der Beklagten das Grundstück vorher von der Fa. R. für 1, 2 Mio. DM angeboten worden war, der Kläger das Grundstück jedoch für 780.000,- DM angeboten hatte, die Beklagte das Grundstück zwei Tage nach der Mitteilung des Klägers zu dem von ihm genannten Preis gekauft hat und sich dabei nach ihrem eigenen Vorbringen den von dem Kläger offenbarten Preis zunutze machen konnte (vgl. die Entscheidung des Senats vom 5. Mai 1976 - IV ZR 151/74).
  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 530/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Jedoch steht, da Mitursächlichkeit ausreicht, eine Vorkenntnis einem Vergütungsanspruch des Maklers nicht entgegen, falls dieser - über die Mitteilung der bereits bekannten Umstände hinaus - dem Kunden eine wesentliche Maklerleistung erbringt (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 28/78, WM 1979, 439, 440; vom 9. November 1983 - IVa ZR 60/82, WM 1984, 62, 63 und vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 163/94, NJW-RR 1996, 114, 115; Senat, Urteil vom 20. November 1997 - III ZR 57/96, NJW-RR 1998, 411, 412; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Februar 1971 - IV ZR 85/69, NJW 1971, 1133, 1134 f und MüKoBGB/Roth aaO § 652 Rn. 182); auch insoweit kann im Übrigen für die Kausalität je nach den Umständen des Einzelfalls eine tatsächliche Vermutung sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1978 - IV ZR 66/77, WM 1978, 885, 886; Schwerdtner/Hamm aaO Rn. 264; MüKoBGB/Roth aaO § 652 Rn. 190).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei

    Hierbei kann die Frage offen bleiben, ob die von der Rechtsprechung anerkannte Vermutungswirkung (Beweislastumkehr) für die Kausalität der Maklerleistung bei angemessenem zeitlichen Abstand zwischen Nachweis und Kaufvertragsabschluss auch die Frage der Mitursächlichkeit trotz Vorkenntnis umfasst (so möglicherweise OLG Köln OLGR 1991, 35, 36; unklar Schwerdtner, 4. Aufl., Rn. 538; von BGH WM 1978, 885 wurde die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob sich diese Vermutung allein aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen Informationserteilung und Abschluss des Kaufvertrags herleiten lässt).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2017 - 19 U 218/16

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismarklers

    Jedoch steht, da Mitursächlichkeit ausreicht, eine Vorkenntnis einem Vergütungsanspruch des Maklers nicht entgegen, falls dieser - über die Mitteilung der bereits bekannten Umstände hinaus - dem Kunden eine wesentliche Maklerleistung erbringt (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 28/78, WM 1979, 439, 440; vom 9. November 1983 - IVa ZR 60/82, WM 1984, 62, 63 und vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 163/94, NJW-RR 1996, 114, 115; vom 20. November 1997 - III ZR 57/96, NJW-RR 1998, 411, 412; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Februar 1971 - IV ZR 85/69, NJW 1971, 1133, 1134 f); auch insoweit kann im Übrigen für die Kausalität je nach den Umständen des Einzelfalls eine tatsächliche Vermutung sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1978 - IV ZR 66/77, WM 1978, 885, 886).
  • OLG Köln, 02.05.1994 - 10 U 12/93

    Bestehen eines Anspruchs auf eine Verkäuferprovision für die Mitwirkung am

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es auch bei Kenntnis des Maklerkunden von der Vertragsgelegenheit durchaus Fälle geben, in denen der Nachweis des Maklers für den Abschluß des Hauptvertrages gleichwohl mitursächlich geworden ist, was der Makler beweisen muß, wofür aber unter Umständen eine Vermutung sprechen kann (BGH WM 1978, 885/6).
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