Rechtsprechung
BGH, 13.01.1999 - IV ZR 7/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Deckungsprozeß gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines auch im Wintergartenvertrieb tätigen Dachdeckers - Hinweispflichten des Gerichts bei der Parteianhörung zur
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente aus einer Zusatzversicherung; Grad der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit; Richterliche Hinweispflicht "zur Aufklärung des Sachverhalts" i.S.d §§ 139 und 278 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 139, 278 Abs. 3
Würdigung von Parteierklärungen bei Anordnung des persönlichen Erscheinens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 605
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
Schadensersatzklage nach Abbruch einer Internet-Auktion für einen Gebrauchtwagen …
Durch die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien (§ 141 ZPO), die ausdrücklich "zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts" erfolgte (vgl. Verfügung vom 17.04.2014, GA 127/III), hatte der Kläger zusätzlich Gelegenheit sich auf eine Auseinandersetzung in der mündlichen Verhandlung mit den von der Beklagten erhobenen Vorwürfen einzustellen und seine schriftsätzlichen Angaben zu einer von ihm ausgeübten gewerblichen Tätigkeit im Zusammenhang mit den Internet-Aktivitäten über die eBay-Handelsbörse zu ergänzen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 13.01.1999 - IV ZR 7/98 -, NJW-RR 1999, 605, Tz. 14, zitiert nach juris). - OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 448/18
Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der …
Wenn eine Partei persönlich "zur Aufklärung des Sachverhalts" geladen und angehört wurde, kann und darf sie nämlich davon ausgehen, das Gericht werde ihr die zur gebotenen Sachaufklärung notwendigen Hinweise geben, und ihr Gelegenheit einräumen, ihren bislang (aus der Sicht des Gerichts) noch unzureichenden Tatsachenvortrag zu vervollständigen (BGH, Urteil vom 13. Januar 1999 - IV ZR 7/98 -, juris). - BGH, 21.01.2016 - V ZR 183/15
Berufungsverfahren: Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Abweichung von der …
Eine Partei darf nämlich darauf vertrauen, dass das Gericht sie darauf hinweist, wenn es ihren bisherigen Vortrag als nicht ausreichend substantiiert erachtet, und dass sie sodann Gelegenheit zur Ergänzung ihres Vortrags erhält (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1999 - IV ZR 7/98, NJW-RR 1999, 605, 606;… Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 59/07, NJW 2008, 1742 Rn. 13 f.;… MüKoZPO/Wagner, 4. Aufl., § 139 Rn. 23 mwN). - OLG Dresden, 19.02.2019 - 4 U 1515/18
Anforderungen an die Darlegung des zuletzt ausgeübten Berufsbildes i.S. von § 2 …
Wenn eine Partei persönlich "zur Aufklärung des Sachverhalts" geladen und angehört wurde, kann und darf sie davon ausgehen, das Gericht werde ihr die zur gebotenen Sachaufklärung notwendigen Hinweise geben, und ihr Gelegenheit einräumen, ihren bislang (aus der Sicht des Gerichts) noch unzureichenden Tatsachenvortrag zu vervollständigen (BGH, Urteil vom 13. Januar 1999 - IV ZR 7/98 -, juris).