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   BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74   

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https://dejure.org/1975,1879
BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74 (https://dejure.org/1975,1879)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 (https://dejure.org/1975,1879)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1975 - IV ZR 73/74 (https://dejure.org/1975,1879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertragsverhältnisses - Voraussetzungen für den Erwerb eines eigenen Vergütungsanspruchs - Vertrauenshaftung einer Aktiengesellschaft gegenüber ihrem Geschäftspartner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74
    annimmt, so leitet es diese Bindung aus den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über die sogenannte Anscheinsvollmacht her (vgl. BGHZ 5, 111; LM BGB § 167 Nr. 4, 8, 10, 11, 13).
  • BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63

    Verwendung des Ausdrucks "Alleinauftrag" in einem Mäklervertrag - Ausnutzen der

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74
    Mit seinem Tode geht die Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch auf den Erben über, der bei Eintritt des Erfolgs die Vergütung verlangen kann (vgl. BGH Urteil vom 3. März 1965 - VIII ZR 266/63 = NJW 1965, 964 = LM BGB § 652 Nr. 15).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15

    Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als

    Dies ist indes bei der Vermittlungstätigkeit eines Maklers der Fall, auch wenn nach § 652 BGB der Vergütungsanspruch erst mit Abschluss des Vertrages über das vermittelte Objekt entsteht (vgl. BGH aaO, BGHSt 31, 178; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1975 - IV ZR 73/74, WM 1976, 503; Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 263 StGB, Rn. 361; Sprau in Palandt, BGB, 76. Aufl. 2016, § 652 Rn. 54).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Dieser Entschluß kann jedoch nicht allein durch den seine Vertretungsbefugnis überschreitenden Geschäftsführer gefaßt werden, sondern es muß noch eine entsprechende Willensentschließung des weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers hinzukommen (vgl. Schilling in GroßK. z. GmbHG, 6. Aufl., § 35 Anm. 18; zur Anscheinsvollmacht vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1975 - IV ZR 73/74, NJW 1976, 1402; Soergel/Schulze/v. Lasaulx, BGB, 11. Aufl., § 167 Rdnr. 32).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18

    Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis

    (c) Der hervorgerufene Rechtsschein muss für ein bestimmtes Handeln des Geschäftsgegners ursächlich gewesen sein (BGH 17.12.1975 - IV ZR 73/74, juris Rn. 14 ff.).

    Alleine der Umstand, dass ein Gesamtvertretungsberechtigtes Organ, hier Herr Dr. T., Verhandlungen für längere Zeit mit einem Geschäftspartner selbständig führt, weist nicht darauf hin, dass er insoweit zum Abschluss von Rechtsgeschäften auch alleine vertretungsberechtigt ist (BGH 17.12.1975 a.a.O. Rn. 18).

    Vielmehr gilt, dass dann, wenn Zweifel bestehen, das Handelsregister eingesehen werden muss, aus dem die Vertretungsregelung der Gesellschaft ersichtlich ist (BGH 17.12.1975 a.a.O. Rn. 19 a.E.).

  • OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21

    Knüpfen die Vertragsparteien den Beginn einer festen Vertragslaufzeit eines

    In Fällen des Bestehens einer Gesamtvertretung - wie im vorliegenden Fall bestehend - kann eine Duldungsvollmacht grundsätzlich auch dahingehend wirken, dass einer der Gesamtvertreter als ermächtigt gilt, allein für den Geschäftsherrn zu handeln (BGH Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 -, BeckRS 1975, 31117005; MüKoBGB/Schubert, 8. Aufl. 2018, BGB § 167 Rn. 110).

    Bei einem für eine Agrargenossenschaft nicht alltäglichen Geschäft wie dem Vorliegenden hätten die Rechtsvorgänger der Beklagten das Genossenschaftsregister einsehen müssen, aus dem die Vertretungsregelung der Beklagten klar hervorging (vgl. zum vergleichbaren Fall der Gesamtvertretung einer Aktiengesellschaft BGH, Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 -, BeckRS 1975, 31117005) und können sich aufgrund der Publizitätsfunktion des öffentlichen Registers nicht mit Erfolg darauf berufen, "keine Kenntnis über ein etwaiges Genossenschaftsregister" gehabt zu haben.

  • BGH, 12.10.1983 - IVa ZR 36/82

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision für den Abschluss eines

    Durch den Abschluß des Kaufvertrages mit der Fa. ITG konnte für den Makler Kl. ein Provisionsanspruch nur dann entstehen, wenn dieser Vertragsschluß auf eine vertragsgemäße Maklertätigkeit von Kl. zurückzuführen gewesen wäre; in diesem Falle wäre es unerheblich, daß Kl. bei Abschluß des Kaufvertrages bereits verstorben war (BGH, Urteil vom 3.3.1965 - VIII ZR 266/63 - NJW 1965, 964 = LM BGB § 652 Nr. 15; Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 - WM 76, 503).
  • KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18

    Eingetragene Genossenschaft: Schadensersatz wegen pflichtwidrigem Verkauf von

    Die von der Rechtsprechung dazu entwickelten Voraussetzungen (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 17. Dezember 1975 - IV ZR 73/74 -, Rn. 15-17, juris) lagen hier vor, da die N./L. im Hinblick auf die Satzung darauf vertrauen durfte, dass der Beklagte zu 2) wirksam Einzelvollmacht zugunsten des Beklagten zu 1) erteilen konnte.
  • OLG München, 29.05.1998 - 21 U 6419/96
    Der etwaige Entschluß des Geschäftsführers ... gegen das Handeln des vollmachtlosen Vertreters ... nicht einzuschreiten, wäre rechtlich bedeutungslos, da es jedenfalls an einer entsprechenden Willensentschließung des weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers oder Prokuristen mangelt (vgl. BGH, NJW 1976, 1402).
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