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   BGH, 11.06.1976 - IV ZR 84/75   

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https://dejure.org/1976,1926
BGH, 11.06.1976 - IV ZR 84/75 (https://dejure.org/1976,1926)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1976 - IV ZR 84/75 (https://dejure.org/1976,1926)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1976 - IV ZR 84/75 (https://dejure.org/1976,1926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Auskunftspflicht eines Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer - Erforderlichkeit eines Auskunftsverlangens seitens des Versicherers - Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Auskunft gegenüber einer Sachverständigenkommission

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB f. Feuervers. (AFB) § 13

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 1008
  • VersR 1976, 821
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus BGH, 11.06.1976 - IV ZR 84/75
    Eine ernsthafte Gefährdung der Belange der Beklagten (BGHZ 44, 1) konnte durch die unrichtigen Gesamtschadensangaben in der Aufstellung vom 12. Oktober 1967 nicht eintreten, da die Beklagte von vornherein diese Liste nicht zur Grundlage der Schadensregulierung machen wollte, sondern auf der Vorlage einer neuen Aufstellung bestand.
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Zwar braucht der Versicherungsnehmer zu Höhe und Umfang des Schadens nicht unaufgefordert Erklärungen abzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1976 - IV ZR 84/75 - VersR 1976, 821 unter III 1).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Er darf abwarten, bis der Versicherer an ihn herantritt und die Informationen anfordert, die er zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs seiner Leistungspflicht benötigt (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1976 - IV ZR 84/75 - VersR 1976, 821 unter III 1 zu § 13 AFB).
  • BGH, 11.01.1989 - IVa ZR 245/87

    Anforderungen an die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers bei behaupteten

    (Nur wenn das letztere der Fall wäre, könnte nach dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 11. Juni 1976 - IV ZR 84/75 - (VersR 1976, 821) eine Auskunftsverlangen i.S. des § 13 Nr. 1c AFB oder des § 13 Nr. 1e AERB angenommen werden.) Ebenso braucht nicht entschieden zu werden, ob die Ansicht des Berufungsgerichts zutrifft, die Bilanzen seien Belege im Sinne der genannten AVB-Bestimmungen (vgl. dazu das Urteil vom 11. Juni 1976 a.a.O. Ziffer III 4c).

    Die Vorlage der Jahresabschlüsse 1980 und 1981 hat die Beklagte von der Klägerin nicht verlangt; ungefragt brauchte die Klägerin über sie nicht Auskunft zu geben (Urteil vom 11. Juni 1976 a.a.O. Leitsatz a, ferner Entscheidungsgründe Ziffer III 1).

    Im Urteil vom 11. Juni 1976 (aaO) hat der IV. Zivilsenat deshalb geprüft, ob dem Versicherungsnehmer die Vorlage der Umsatzsteuererklärung zuzumuten war.

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages -

    Daher braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob überhaupt eine Schadensberechnung des Versicherungsnehmers, zu der ihn der Versicherer aufgefordert hat, ohne damit schon die Nachfrage nach konkreten für die Schadensermittlung bedeutsamen Einzelumstände zu verbinden, insgesamt oder hinsichtlich einzelner tatsächlicher Angaben unter den Begriff der "Auskunft" (vgl. hierzu Senatsurteil VersR 1976, 821, 823 zur wortgleichen Klausel in der Feuerversicherung, § 13 Abs. 1 c Satz 1 AFB) fällt.

    § 15 Abs. 4 AEB bestimmt ausdrücklich, daß die Pflichten des Versicherungsnehmers nach § 13 Abs. 1 c AEB durch das Sachverständigenverfahren nicht berührt werden; die Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfalle und das Sachverständigenverfahren laufen rechtlich selbständig nebeneinander her (vgl. Senatsurteil VersR 1976, 821, 823 f).

    Die Mitglieder einer Sachverständigenkommission nach §§ 64 VVG, 15 AEB haben die rechtliche Stellung eines Schiedsgutachters (BGH VersR 1976, 821, 823 mit weiteren Nachweisen).

  • LG Bochum, 30.04.2004 - 10 S 1/04

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten in einem Sachverständigenverfahren nach § 14

    Vielmehr handelt es sich um einen Ausschuss von Schiedsgutachtern, auf deren Tätigkeit die Vorschriften der §§ 317 ff. BGB unmittelbar Anwendung finden, also eine Bestimmung der geschuldeten Leistung durch Dritte verbindlich vereinbart wird (Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl. [2001], § 14 AKB Rdnr. 1; Prölss/Martin, § 14 AKB Rdnr. 1; vgl. BGH, LM AVB f. FeuerVers. Nr. 13 = VersR 1976, 821; NJW 1978, 826 L = LM § 6 VVG Nr. 51 = VersR 1978, 121).
  • BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78

    Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung

    Unterläßt er dies, so rechtfertigt das die Annahme, daß er auf eine Erklärung über den mit der Frage angesprochenen Punkt keinen Wert mehr legt (vgl. BGH VersR 1976, 821 a.E.).
  • BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 213/82

    Anspruch aus einer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung - Ermittlung der

    Da die Klägerin dem (von ihr wegen Befangenheit abgelehnten) Obmann den jederzeitigen Zutritt zu ihren Werksanlagen für etwa von ihm erforderlich gehaltene Untersuchungen ausdrücklich eingeräumt hat, kann die Beklagte ihre Leistungsfreiheit schon deshalb nicht aus § 13 Abs. 1 c AFB herleiten (vgl. im übrigen BGH Urteil v. 11.6.1976 - IV ZR 84/75 - VersR 1976, 821).
  • OLG Köln, 17.06.1997 - 9 U 78/96

    Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zur Kilometerleistung gegenüber dem

    Es unterliegt auch, wie das Landgericht bereits zutreffend erwähnt hat, keinem Zweifel, daß auch Falschangaben gegenüber einem vom Versicherer mit der Schadensermittlung beauftragten Sachverständigen den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung erfüllen (vgl. auch BGH Versicherungsrecht 1976, 821).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 39/84

    Anspruch aus einer Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung - Voraussetzungen für

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob bei der Anwendung des § 14 FBUB die arglistige Täuschung von Mitgliedern der Sachverständigenkommission der arglistigen Täuschung des Versicherers gleichgesetzt werden kann (vgl. für den Fall der Verletzung der Auskunftsobliegenheit BGH, Urteil vom 11. Juni 1976 - IV ZR 84/75 - VersR 1976, 821).
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