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BGH, 11.10.1951 - IV ZR 90/50 |
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- BGH, 23.04.1951 - IV ZR 158/50
Veräußerung von Frachtgut. Guter Glaube
Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 90/50
Dar Senat hat die Frage der Befugnis der Reichsbahn zur Veräusserung von Frachtgut in dem Urteil vom 13. April 1951 - IV ZR 158/50 - (BGHZ 2, 37) eingehend erörtert, so dass auf dieses Urteil verwiesen werden kann. - RG, 13.03.1936 - V 184/35
Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und …
Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 90/50
Das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung genügt nicht, um die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach § 138 Abs. 1 herbeizuführen (RGZ 150, 1). - RG, 26.04.1932 - VII 3/32
Zur Frage der Anfechtbarkeit von Honorarzahlungen an eine mit der "Sanierung" …
Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 90/50
Die von dem Berufungsgericht vorgenommene Auslegung unterliegt aber, da es sich um die eines behördlichen Aktes handelt, der Nachprüfung in diesem Rechtszug (RGZ 102, 1 [3]; 136, 152 [134]).
- BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe …
Deshalb werden der Beauftragte, der Geschäftsbesorger ebenso wie Werkunternehmer als Besitzmittler angesehen (RGZ 100, 190, 193; 109, 167, 170 für Auftrag; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1010, 1011; OLG Brandenburg, OLGR 2006, 850 für Geschäftsbesorgungsvertrag; RGZ 98, 131, 134 für Geschäftsführung ohne Auftrag; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 90/50, Umdruck Seite 29, insoweit weder in LM Nr. 2 zu Art. 3 AHKG 13 noch in LM Nr. 1 zu § 855 BGB abgedruckt, und OGHZ 2, 157, 160 für Frachtvertrag; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1563, 1564 aE für Werkvertrag), nicht als Besitzdiener. - BGH, 30.10.1952 - IV ZR 48/52
Rechtsmittel
In dem Urteil vom 11. Oktober 1951 IV ZR 90/50 hat der Senat ausgeführt, daß sowohl die Heeresanweisung der britischen 21. Heeresgruppe (Nr. 122) wie die Anweisung des 8. britischen Armeekorps auf schienengebundene Fahrzeuge keine Anwendung finden.Auf die Ausführungen des Urteils vom 11. Oktober 1945 - IV ZR 90/50 - kann Bezug genommen werden.
Die Revision beruft sich dabei zu Unrecht auf das bereits erwähnte Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 90/50 -.
- BGH, 15.02.1955 - I ZR 108/53
Beweislast für Rechtsmängel
Eine solche Beschlagnahme geschah nicht zu Eigentum, sondern lediglich zur Benutzung, da diese Kraftfahrzeuge grundsätzlich bei Friedensschluss an die Eigentümer zurückzugeben waren (BGHZ 5, 124 [126], Urteil des IV. Zivilsenats vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 90/50 - LM Art. 3 AHKG 13 Nr. 2, vgl. auch Rechtsgutachten des Nordbad.-Württ. Justizministeriums NJW 1948, 138; Ernst DÖV 1951, 154 und die dort angeführten Fundstellen, Raiser SJZ 1948 S. 762 ff).
- BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
Rechtsmittel
Voraussetzung hierfür wäre, dass die Maschinen von der Besatzungsmacht bis Kriegsende tatsächlich beschlagnahmt worden und in ihre Verfügungsgewalt gelangt wären (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 90/50 -). - BGH, 07.02.1952 - IV ZR 74/51
Zuteilung eines Fahrzeugs an ein Feuerwehramt - Zuteilung eines Feuerlöschzuges …
bereits in dem Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 90/50 - ausgesprochen, daß auch nach der Kapitulation die HLKO, soweit in ihr die zum Schutze der Person und des Eigentums enthaltenen allgemein geltenden Völkerrechtssätze codifiziert worden sind, auf die Beziehungen zwischen den Siegermächten und der Bevölkerung des besetzten Deutschlands anzuwenden ist, und daß die deutschen Gerichte nicht gehindert sind, diese Rechtssätze anzuwenden, sofern nicht die Besatzungsmächte davon abweichende Anordnungen erlassen haben, die der Nachprüfung der deutschen Gerichte auf ihre Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Völkerrecht oder der HLKO entzogen sind (Art. 3 des AHKG Nr. 13). - BGH, 16.12.1954 - IV ZR 118/54
Rechtsmittel
Die Klägerinnen hatten selbst die Behauptungen, wie sie in dem von der Beklagten angezogenen Brief enthalten sind, bereits in ihrem Rechtsstreit gegen M. & Co (Urteil des Senats vom 4. Oktober 1951 - IV ZR 90/50 -) vorgetragen.