Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2010 - IV ZR 92/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17789
BGH, 16.06.2010 - IV ZR 92/09 (https://dejure.org/2010,17789)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09 (https://dejure.org/2010,17789)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - IV ZR 92/09 (https://dejure.org/2010,17789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Nr 3 AHB 1995, § 4 Abs 1 Nr 6 S 3 AHB 1995, § 1 Abs 1 S 1 VVG, § 149 VVG
    Deckungsklage gegen die Betriebshaftpflichtversicherung: Ersatzpflicht für Freilegungskosten anlässlich der Mängelbeseitigung an einem Gewerk; ersatzfähige Kosten eines Haftpflichtprozesses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deckung der Kosten des Versicherungsnehmers für die Beseitigung eines Mangels an der Werkleistung selbst

  • rewis.io

    Deckungsklage gegen die Betriebshaftpflichtversicherung: Ersatzpflicht für Freilegungskosten anlässlich der Mängelbeseitigung an einem Gewerk; ersatzfähige Kosten eines Haftpflichtprozesses

  • ra.de
  • rewis.io

    Deckungsklage gegen die Betriebshaftpflichtversicherung: Ersatzpflicht für Freilegungskosten anlässlich der Mängelbeseitigung an einem Gewerk; ersatzfähige Kosten eines Haftpflichtprozesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; ZPO § 561
    Deckung der Kosten des Versicherungsnehmers für die Beseitigung eines Mangels an der Werkleistung selbst

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegen versicherte Mängelbeseitigungsnebenkosten vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegen versicherte Mängelbeseitigungsnebenkosten vor? (IBR 2012, 1223)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89

    Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung im Hinblick auf Mängelfolgeschäden

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - IV ZR 92/09
    Zu dieser auch hier einschlägigen Klausel wird auf das Senatsurteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89 - VersR 1991, 293 unter 2 verwiesen.
  • OLG Karlsruhe, 31.10.2013 - 9 U 84/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Ausschluss von Erfüllungsschäden und

    (Beispiel: Wasserschaden an einem Gebäude nach Verlegung einer mangelhaften Wasserleitung, vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, zitiert nach Juris.) Einen Sachschaden als Folgeschaden der mangelhaft verlegten Fliesen hat die Klägerin jedoch nicht verursacht.

    (Vgl. zum Nutzungsausfall und zu sogenannten "Freilegungskosten" als Erfüllungsschaden im versicherungsrechtlichen Sinn beispielsweise BGH, VersR 1978, 219; BGH, VersR 1985, 1153; BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, zitiert nach Juris).

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2020 - 12 U 22/20

    Betriebshaftpflichtversicherung mit "Bauunternehmerpolice": Auslegung der

    Derartige Folgeschäden werden nach dem Wortlaut der Klausel von dem Versicherungsschutz umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89 -, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, juris; OLG Karlsruhe Urteil vom 01.07.2004 - 12 U 117/04 -, juris Rn. 42; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2013 - 9 U 84/12 -, juris Rn. 17; OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2013 - 7 U 548/13 -, Rn. 18, juris; v. Rintelen, in Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung, 2. Aufl. 2015, Ziffer 1 AHB, Rn. 528; Schimikowski, in Rüffer/Halbach/ders., Versicherungsvertragsgesetz, 4. Aufl. 2020, § 1 AHB Rn. 44).
  • LG Berlin, 13.12.2011 - 7 O 446/10

    Betriebshaftpflichtversicherung eines Gewerbebetriebs u.a. für

    Zu den versicherten Mangelbeseitigungskosten im Sinne des Abschnitt III Ziff. 7 der Risikobeschreibungen, Besonderen Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von betrieblichen und beruflichen Haftpflicht-Risiken (RBE-Betrieb, Fassung 2003) gehören auch die Kosten zur Beseitigung von Folgeschäden einer von dem Versicherungsnehmer mangelhaft durchgeführten Kellerabdichtung, wie zum Beispiel Trockungs- und Gutachterkosten und Kosten für die Wiederherstellung von Außenanlagen (Anschluss BGH, 16. Juni 2010, IV ZR 92/09, RuS 2011, 284 und BGH, 20. November 1990, IV ZR 229/89, VersR 1991, 293).(Rn.50).

    So hat der BGH bei einem auf Rohrinstallation beschränkten Auftrag einen Folgeschaden im Sinne der hiesigen Klausel in der durch Rohrbrüche verursachten Durchfeuchtung der Wände gesehen, die auf unzureichender Rohrverbindung beruhte (vgl. BGH, Beschl. v. 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, RuS 2011, 284, zitiert nach juris; Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 229/89 - VersR 1991, 293).

    Insofern hat auch der BGH - wie bereits dargestellt (aa) - zu der hier einschlägigen Klausel ausgeführt, dass bedingungsgemäßer Folgeschaden auch die durch die Rohrbrüche bei fehlerhafter Leistungsverlegung verursachte Durchfeuchtung der Wände sein kann (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2010 - IV ZR 92/09 - RuS 2011, 284, zitiert nach juris; Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 229/89).

    Zwar stellt die mangelhafte Herstellung einer Sache einen Vermögensschaden dar, den der Eigentümer erlitten hat (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2010 - IV ZR 92/09 - RuS 2011, 284, zitiert nach juris).

  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Der durch sie erweiterte Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten, und erfasst insoweit zusätzlich die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadensbeseitigung zugänglich zu machen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen (BGH, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89, juris Rn. 12; bestätigend: BGH, Beschluss vom 16. Juni 2010 - IV ZR 92/09, juris; vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 258/12, zit. n.: Harsdorf-Gebhardt, Die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Haftpflichtversicherung, r + s 2014, 439 [440f.]).
  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

    Eine Einschränkung erfährt § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB außerdem durch die in § 6.4 BB-Betriebshaftpflicht vereinbarte "Mangelbeseitigungsnebenkosten-Klausel" (dazu BGH, Beschl. v. 16. Juni 2010 - IV ZR 92/09, RuS 2011, 284; von Rintelen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 26 Rn. 177).

    Damit handelt es sich um sog. Mängelbeseitigungsnebenkosten, die nicht das Erfüllungsinteresse im Sinne von § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB betreffen, sondern vielmehr nach § 6.4 BB-Betriebshaftpflicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2010 - IV ZR 92/09, RuS 2011, 284;LG Berlin, Urt. v. 13. Dezember 2011 - 7 O 446/10, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht