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   BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87   

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https://dejure.org/1988,391
BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87 (https://dejure.org/1988,391)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1988 - IVa ZR 209/87 (https://dejure.org/1988,391)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87 (https://dejure.org/1988,391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Darlehensrückzahlung aus abgetretenem Recht - Forderungsübergang kraft Gesetzes auf Verpfänder - Voraussetzungen für die Entstehung eines Provisionsanspruchs - Aufhebung eines Hilfsanspruchs wegen Zurückverweisung des Rechtsstreits hinsichtlich des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1225, 1273; ZPO § 559 Abs. 1
    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 106, 219
  • NJW 1989, 1486
  • MDR 1989, 432
  • JR 1989, 328
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Da die Entscheidung insoweit unter der auflösenden Bedingung stand, daß dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, fehlt es ihr nunmehr an einer verfahrensrechtlichen Grundlage (BGHZ 21, 13, 16; 106, 219, 221; 112, 229, 232; vgl. auch Brox, Festschrift Heymanns Verlag, 1965, S. 121, 136; Merle, ZZP 83 [1970], 436, 456; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rdn. 9; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 536 Rdn. 26).
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Sollte das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis kommen, die Kündigung vom 24. November 2009 habe das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst, und dem Kündigungsschutzantrag stattgeben, hat es seine Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Urlaubsabgeltung aufzuheben und für gegenstandslos zu erklären (vgl. BGH 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87 - zu IV der Gründe, BGHZ 106, 219) .
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Da das Amtsgericht diese Entscheidung über einen Hilfsantrag getroffen hat, steht sie unter der auflösenden Bedingung der endgültigen Stattgabe des Hauptantrages (vgl. BGHZ 106, 219, 221) und kann daher für die Prüfung des allein noch verfahrensgegenständlichen Hauptantrages keine Bedeutung erlangen (vgl. BGHZ 112, 229, 332 für das Revisionsverfahren).
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