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   BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85   

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https://dejure.org/1986,203
BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85 (https://dejure.org/1986,203)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1986 - IVa ZR 22/85 (https://dejure.org/1986,203)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1986 - IVa ZR 22/85 (https://dejure.org/1986,203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls, wenn der Kofferraumschlüssel im Fahrzeug zurückgelassen wurde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls - Einbruch - Pkw - Schlüssel - Kofferraum

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2838
  • MDR 1987, 34
  • VersR 1986, 962
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.1973 - IV ZR 125/72

    Begriff der groben Fahrlässigkeit im Hinblick auf einen Kfz-Diebstahl; Benutzung

    Auszug aus BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
    Aus den vom Berufungsgericht für seine Ansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 - VersR 1974, 26 und vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 kann nichts gegenteiliges hergeleitet werden.

    Selbst in diesem Fall kann jedoch grobe Fahrlässigkeit verneint werden, wenn der Schlüssel aufgrund eines Versehens, das auch einem nicht besonders sorglos handelnden Versicherungsnehmer unterlaufen kann, im Fahrgastraum liegen blieb (vgl. BGH Urteil vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 - VersR 1974, 26, 27 a.E.; Martin, Sachversicherungsrecht 2. Aufl. O I 25, 49, 50).

  • OLG Hamm, 14.09.1983 - 20 U 167/83
    Auszug aus BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
    Deshalb ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der vertragsgemäß vorausgesetzte Sicherheitsstandard erheblich herabgesetzt ist, wenn Reserveschlüssel im Handschuhfach aufbewahrt werden, mögen auch Lenkradschloß und Wagentür verriegelt gewesen sein (BGH, Urteil vom 30.9.1980 - VI ZR 38/79 - VersR 1981, 40 ; OLG Hamm VersR 1984, 151 ; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrzeugversicherung 13. Aufl. Rdn. 94 zu § 12 AKB jeweils m.w.N.).

    Angesichts dieser zusätzlichen Sicherung durch das Verschließen des Handschuhfaches kann das Liegenlassen des Schlüssels darin im Gegensatz zu der von dem Oberlandesgericht Celle (VersR 1980, 425 ) und Hamm (VersR 1981, 724 ; 1984, 151) sowie von Prölss/Martin (vor § 1 AKB Anm. 2 "Parken") vertretenen Ansicht unter normalen Umständen nicht als grobe Fahrlässigkeit qualifiziert werden (ebenso Bruck/Möller/Wagner, VVG 8. Aufl. Bd. V Anm. J 100).

  • OLG Celle, 07.12.1979 - 8 U 71/79
    Auszug aus BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
    Angesichts dieser zusätzlichen Sicherung durch das Verschließen des Handschuhfaches kann das Liegenlassen des Schlüssels darin im Gegensatz zu der von dem Oberlandesgericht Celle (VersR 1980, 425 ) und Hamm (VersR 1981, 724 ; 1984, 151) sowie von Prölss/Martin (vor § 1 AKB Anm. 2 "Parken") vertretenen Ansicht unter normalen Umständen nicht als grobe Fahrlässigkeit qualifiziert werden (ebenso Bruck/Möller/Wagner, VVG 8. Aufl. Bd. V Anm. J 100).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
    Aus den vom Berufungsgericht für seine Ansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 - VersR 1974, 26 und vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 kann nichts gegenteiliges hergeleitet werden.
  • OLG Hamm, 18.03.1981 - 20 U 290/80

    Autodiebstahl; Zundschlüssel; Grobe Fahrlässigkeit; Zweitschlüssel; Handschuhfach

    Auszug aus BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
    Angesichts dieser zusätzlichen Sicherung durch das Verschließen des Handschuhfaches kann das Liegenlassen des Schlüssels darin im Gegensatz zu der von dem Oberlandesgericht Celle (VersR 1980, 425 ) und Hamm (VersR 1981, 724 ; 1984, 151) sowie von Prölss/Martin (vor § 1 AKB Anm. 2 "Parken") vertretenen Ansicht unter normalen Umständen nicht als grobe Fahrlässigkeit qualifiziert werden (ebenso Bruck/Möller/Wagner, VVG 8. Aufl. Bd. V Anm. J 100).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79

    Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

    Auszug aus BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
    Deshalb ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der vertragsgemäß vorausgesetzte Sicherheitsstandard erheblich herabgesetzt ist, wenn Reserveschlüssel im Handschuhfach aufbewahrt werden, mögen auch Lenkradschloß und Wagentür verriegelt gewesen sein (BGH, Urteil vom 30.9.1980 - VI ZR 38/79 - VersR 1981, 40 ; OLG Hamm VersR 1984, 151 ; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrzeugversicherung 13. Aufl. Rdn. 94 zu § 12 AKB jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Auszug aus BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
    Dabei ist notwendig und ausreichend die Kenntnis von Umständen, aus denen sich ergibt, daß der Eintritt des Versicherungsfalls in den Bereich der praktisch unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeit gerückt ist (BGH, Urteil vom 14.4.1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    Der Kausalitätsgegenbeweis verlangt den Beweis einer hypothetischen Kausalität (vgl. BGH, VersR 1986, 962 (963); MünchKomm(VVG)-Wandt, aaO., § 28 VVG, Rdn. 272).
  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    a) Soweit die Rechtsprechung bei einer bestimmten Art und Weise der Lagerung von Kfz-Schlüsseln grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (BGH VersR 1986, 962 für offen im Fahrgastraum liegende und von außen sichtbare Schlüssel, nicht jedoch im verschlossenen Handschuhfach; OLG Koblenz VersR 2001, 1278, und LG Hannover Schaden-Praxis 2006, 289 für einen im Zündschloss steckenden Schlüssel im unverschlossenen Fahrzeug; OLG Köln RuS 1996, 392: Belassen der Kfz-Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg RuS 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Das Vergessen eines von verschiedenen Handgriffen in einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf, das auch einem üblicherweise mit seinem Eigentum sorgfältig umgehenden Versicherungsnehmer passieren kann, ist nur dann der typische Fall eines Augenblicksversagens, der das "Verdikt der groben Fahrlässigkeit" nicht verdient, wenn der Versicherungsnehmer einen der Routinehandgriffe ausnahmsweise - durch äußere Umstände abgelenkt - vergisst (BGH VersR 1989, 582; BGH NJW 1986, 2838).
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