Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.11.1955

Rechtsprechung
   BFH, 17.11.1955 - IV 160/54 U, IV 161/54 U, IV 160, 161/54 U   

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https://dejure.org/1955,2145
BFH, 17.11.1955 - IV 160/54 U, IV 161/54 U, IV 160, 161/54 U (https://dejure.org/1955,2145)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1955 - IV 160/54 U, IV 161/54 U, IV 160, 161/54 U (https://dejure.org/1955,2145)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1955 - IV 160/54 U, IV 161/54 U, IV 160, 161/54 U (https://dejure.org/1955,2145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BStBl III 1956, 281
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U

    Einordnung vererblicher Renten als Einkünfte - Wirtschaftlicher Einkommensbegriff

    Auszug aus BFH, 17.11.1955 - IV 160/54
    Hiergegen machte der Steuerpflichtige geltend, es handle sich um eine Veräußerungsrente, auf die die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 70/49 U vom 18. September 1952, Slg. Bd. 56 S. 754, Bundessteuerblatt (BStBl) 1952 III S. 290, anzuwenden seien.

    Es sah die Voraussetzungen einer Veräußerungsrente im Sinne der oben genannten Entscheidung IV 70/49 U als gegeben an.

  • BFH, 12.07.1955 - I 232/54 U

    Einordnung einer einem alternden Vater durch den Sohn bei der Betriebsübergabe

    Auszug aus BFH, 17.11.1955 - IV 160/54
    Im übrigen hat die Rechtsprechung allgemein dort, wo für die Gewährung der Rente nicht betriebliche, sondern private Gesichtspunkte maßgebend waren, wie dies bei vorweggenommenen Erbschaften und den Erbschaften selbst der Fall ist, keine betrieblichen Veräußerungsrenten, sondern Versorgungsrenten angenommen, die auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen und deshalb unter § 10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG fallen; siehe hierzu auch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 232/54 U vom 12. Juli 1955,Slg. Bd. 61 S. 272, BStBl 1955 III S. 302.
  • BFH, 04.05.1955 - IV 579/53 U

    Abgrenzung Versorgungsrenten von Veräusserungsrenten bei Grundstücksübertragungen

    Auszug aus BFH, 17.11.1955 - IV 160/54
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in der Entscheidung IV 579/53 U vom 4. Mai 1955,Slg. Bd. 61, S. 270, BStBl 1955 III S. 302, ausgesprochen hat, hält er an der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs für die Besteuerung der Renten, soweit es sich nicht um Veräußerungsrenten handelt, fest.
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Rechtsprechung
   BFH, 17.11.1955 - IV 160/54 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,3188
BFH, 17.11.1955 - IV 160/54 U (https://dejure.org/1955,3188)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1955 - IV 160/54 U (https://dejure.org/1955,3188)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1955 - IV 160/54 U (https://dejure.org/1955,3188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 63, 215
  • DB 1956, 932
  • BStBl III 1956, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U

    Einordnung vererblicher Renten als Einkünfte - Wirtschaftlicher Einkommensbegriff

    Auszug aus BFH, 17.11.1955 - IV 160/54 U
    Hiergegen machte der Steuerpflichtige geltend, es handle sich um eine Veräußerungsrente, auf die die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 70/49 U vom 18. September 1952, Slg.Bd. 56 S. 754, Bundessteuerblatt (BStBl) 1952 III S. 290, anzuwenden seien.

    Es sah die Voraussetzungen einer Veräußerungsrente im Sinne der oben genannten Entscheidung IV 70/49 U als gegeben an.

  • BFH, 17.11.1955 - IV 160/54
    Auszug aus BFH, 17.11.1955 - IV 160/54 U
    Verbundverfahren: BFH - 17.11.1955 - AZ: IV 161/54 U.
  • BFH, 04.05.1955 - IV 579/53 U

    Abgrenzung Versorgungsrenten von Veräusserungsrenten bei Grundstücksübertragungen

    Auszug aus BFH, 17.11.1955 - IV 160/54 U
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in der Entscheidung IV 579/53 U vom 4. Mai 1955, Slg. Bd. 61, S. 270, BStBl 1955 III S. 302, ausgesprochen hat, hält er an der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs für die Besteuerung der Renten, soweit es sich nicht um Veräußerungsrenten handelt, fest.
  • BFH, 12.07.1955 - I 232/54 U

    Einordnung einer einem alternden Vater durch den Sohn bei der Betriebsübergabe

    Auszug aus BFH, 17.11.1955 - IV 160/54 U
    Im übrigen hat die Rechtsprechung allgemein dort, wo für die Gewährung der Rente nicht betriebliche, sondern private Gesichtspunkte maßgebend waren, wie dies bei vorweggenommenen Erbschaften und den Erbschaften selbst der Fall ist, keine betrieblichen Veräußerungsrenten, sondern Versorgungsrenten angenommen, die auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen und deshalb unter § 10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG fallen; siehe hierzu auch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 232/54 U vom 12. Juli 1955, Slg. Bd. 61 S. 272, BStBl 1955 III S. 302.
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