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   BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08   

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https://dejure.org/2010,3665
BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08 (https://dejure.org/2010,3665)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2010 - IV B 131/08 (https://dejure.org/2010,3665)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2010 - IV B 131/08 (https://dejure.org/2010,3665)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger - Darlegungsanforderungen der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und des ...

  • openjur.de

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger; Darlegungsanforderungen der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und des Verfahrensmangels

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § ... 5, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 105 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2, HGB § 249 Abs 1 S 1, HGB § 252
    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger - Darlegungsanforderungen der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und des ...

  • Bundesfinanzhof

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger - Darlegungsanforderungen der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 1997, § 5 EStG 1997, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 105 Abs 2 FGO
    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger - Darlegungsanforderungen der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und des ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Realisierung von Ansprüchen auf Ausfuhrerstattungen nach § 252 Handelsgesetzbuchs (HGB) - Anforderungen an die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rewis.io

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger - Darlegungsanforderungen der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und des ...

  • rewis.io

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger - Darlegungsanforderungen der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; HGB § 252
    Voraussetzungen für die Realisierung von Ansprüchen auf Ausfuhrerstattungen nach § 252 Handelsgesetzbuchs ( HGB ); Anforderungen an die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Bilanzierung von nicht rückzahlbaren öffentlichen Zuwendungen beim Empfänger; Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    a) Voraussetzung für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist, dass der Kläger eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage darlegt, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärungsfähig ist (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 52).

    Das reicht zur ordnungsgemäßen Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes jedoch nicht aus (vgl. u.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 234).

  • BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04

    NZB: Sachverständigengutachten, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    Ein Verstoß dagegen kann mit der Verfahrensrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70; vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270, unter 2. der Gründe).

    Angeblich widersprüchliche Urteilsbegründungen oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen sind dagegen --wenn sie vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensfehler (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2270, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    aa) Wird gerügt, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen verletzt, ist u.a. auszuführen, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 69, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    Die Anforderungen an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes stimmen daher insoweit mit denen, die an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zu stellen sind, überein (BFH-Beschluss vom 7. September 2006 IV B 13/05, BFH/NV 2007, 27; vgl. Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 38).
  • BFH, 25.01.2008 - X B 90/07

    Zur Revisionszulassung führender sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    Eine bloße Fehlerhaftigkeit der Vorentscheidung genügt für die Zulassung der Revision dagegen nicht (BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896, und vom 25. Januar 2008 X B 90/07, BFH/NV 2008, 610).
  • BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    Die Geltendmachung eines solchen Verfahrensmangels erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    Denn sie ist einerseits einzelfallbezogen und gehört andererseits zum Bereich der Tatsachenfeststellungen durch das FG, an die der BFH nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224).
  • BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    Eine bloße Fehlerhaftigkeit der Vorentscheidung genügt für die Zulassung der Revision dagegen nicht (BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896, und vom 25. Januar 2008 X B 90/07, BFH/NV 2008, 610).
  • BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98

    Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    Ein Verstoß dagegen kann mit der Verfahrensrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70; vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 08.09.2005 - IV B 23/04

    Sonderbetriebseinnahmen: Dienstleistungsvergütungen

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
    Dazu ist es erforderlich, abstrakte Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils herauszustellen, die mit tragenden Rechtssätzen der Entscheidung eines anderen Gerichts nicht übereinstimmen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 8. September 2005 IV B 23/04, BFH/NV 2006, 51, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

  • BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07

    Inanspruchnahme des Haftungsschuldners erfordert keine Gewissheit der

  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

  • BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10

    Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben

    b) Die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (u.a. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).

    Damit hat es den Zulassungsgrund jedoch nicht schlüssig dargetan (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1487).

  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    aa) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 27.10.2016 - IV B 119/15

    Gewerbesteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung eines

    In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2010 IV B 131/08, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2017 - IV B 59/16

    Zerlegung Gewerbesteuermessbetrag nach (Mit-)Unternehmerlohn

    In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2010 IV B 131/08, und vom 27. Oktober 2016 IV B 119/15).
  • BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11

    Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist

    In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2014 - III B 147/13

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen

    Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    Zudem muss dargelegt werden, dass die nach Ansicht des Beschwerdeführers vom FG abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden könne (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, und vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193).

    Eine fehlerhafte Einzelfallentscheidung vermag nämlich die Notwendigkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung grundsätzlich nicht zu begründen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1487; vgl. unten 3.).

  • BFH, 08.02.2017 - III B 66/16

    Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

    In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, m.w.N.).

    a) Die Zulassung der Revision aus diesem Grund setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1487; Senatsbeschluss vom 30. September 2013 III B 20/12, BFH/NV 2014, 58).

  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    a) Die Zulassung der Revision aus diesem Grund setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, und in BFH/NV 2014, 58, Rz 3).
  • BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18

    Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein

    Ausnahmsweise rechtfertigt diese Vorschrift die Zulassung der Revision wegen materieller Fehler, wenn ein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler i.S. einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorliegt (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 - IV B 131/08, Rz 11, m.w.N.; zu den Darlegungsanforderungen z.B. BFH-Beschluss vom 16. August 2013 - III B 28/12, Rz 3).
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

  • BFH, 03.04.2014 - III B 159/13

    Vorliegen eines kindergeldunschädlichen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses

  • BFH, 18.05.2012 - III B 203/11

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als

  • BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises -

  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

  • BFH, 31.12.2012 - III B 95/12

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer

  • BFH, 20.01.2020 - VIII B 121/19

    Pauschgebühren nach § 51 RVG sind keine außerordentlichen Einkünfte

  • BFH, 05.09.2012 - II B 61/12

    Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden;

  • BFH, 20.12.2012 - IV B 12/12

    Bandbreitenrechtsprechung nicht auf die Ermittlung des Teilwerts übertragbar -

  • BFH, 07.09.2012 - II B 45/12

    Eigentum an einem von einem Nießbraucher errichteten Gebäude; Darlegung von

  • BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10

    Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 05.05.2014 - III B 156/13

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13

    Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei

  • BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz -

  • BFH, 11.01.2012 - IV B 142/10

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Abzugsverbot für Geldbußen bei

  • BFH, 29.09.2011 - IV B 56/10

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht mit Ingangsetzen des Gewerbebetriebs

  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

  • BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei

  • BFH, 10.08.2011 - X B 100/10

    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf

  • BFH, 30.07.2014 - I B 123/13

    Feststellung der Endbestände der Eigenkapitalteilbeträge beim Übergang vom

  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

  • BFH, 17.08.2012 - III B 38/12

    Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das

  • BFH, 23.12.2013 - III B 98/13

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des

  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

  • BFH, 03.02.2015 - III B 37/14

    Keine Revisionszulassung zur von den Umständen des Einzelfalls abhängenden

  • BFH, 14.08.2013 - III B 13/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen

  • BFH, 02.07.2012 - III B 243/11

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • BFH, 09.05.2012 - III B 198/11

    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit

  • BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11

    Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der

  • BFH, 25.05.2012 - III B 233/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts -

  • BFH, 18.02.2014 - III B 118/13

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen

  • BFH, 20.08.2012 - III B 33/12

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 08.03.2012 - III B 163/11

    Nachweispflichten des Kindergeldberechtigten im Zusammenhang mit der Einhaltung

  • BFH, 12.02.2014 - V B 100/13

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • BFH, 30.07.2013 - VI B 7/13

    Zum Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre

  • BFH, 11.09.2013 - I B 17/13

    Verwendbares Eigenkapital und ausschüttbarer Gewinn - Berücksichtigung des

  • BFH, 17.04.2014 - III B 146/13

    Keine Divergenz nach Aufhebung der vorgeblichen Divergenzentscheidung durch den

  • BFH, 28.01.2014 - III B 20/13

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Divergenzrüge

  • BFH, 06.07.2012 - III B 240/11

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • BFH, 29.05.2012 - IV B 33/11

    Zulassung der Revision wegen Divergenz

  • BFH, 28.02.2012 - III B 158/11

    Keine Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im

  • BFH, 24.05.2012 - IV B 35/11

    Zur Zulassung der Revision wegen Divergenz und qualifizierten Rechtsfehlers

  • BFH, 20.09.2012 - III B 63/12

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Geltendmachung

  • BFH, 12.09.2012 - III B 3/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Fehlerhafte Bezeichnung der

  • BFH, 18.05.2011 - XI B 57/10

    Klageabweisung aus nicht vom Finanzamt vorgetragenen Gründen - Darlegung einer

  • BFH, 22.04.2013 - IX B 33/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Klärungsbedürftigkeit und

  • BFH, 15.10.2012 - III B 62/12

    Erprobung eines Kontingentierungsverfahrens in NRW

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