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   BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10   

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https://dejure.org/2011,6880
BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10 (https://dejure.org/2011,6880)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2011 - IV B 139/10 (https://dejure.org/2011,6880)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - IV B 139/10 (https://dejure.org/2011,6880)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Rüge überlanger Verfahrensdauer - Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • openjur.de

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft; Verfahrensmängel; Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung; Rüge überlanger Verfahrensdauer; Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § ... 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 110 Abs 1 S 1 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Rüge überlanger Verfahrensdauer - Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Rüge überlanger Verfahrensdauer - Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1981, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 1981, § 15 Abs 2 EStG 1981, § 76 Abs 1 FGO, § 110 Abs 1 S 1 Nr 3 FGO
    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Rüge überlanger Verfahrensdauer - Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • rewis.io

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Rüge überlanger Verfahrensdauer - Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • ra.de
  • rewis.io

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Rüge überlanger Verfahrensdauer - Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung einer im Ausland tätigen Gesellschaft betreffend ihres Charakters als "Verlustzuweisungsgesellschaft" nach deutschem oder nach ausländischem Recht als Frage von grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Beurteilung einer im Ausland tätigen Gesellschaft betreffend ihres Charakters als "Verlustzuweisungsgesellschaft" nach deutschem oder nach ausländischem Recht als Frage von grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge rechtsfehlerhafter Anwendung von Beweislastgrundsätzen; Rüge mangelnder Sachaufklärung und überlanger Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 38/01

    Teilbestandskraft und Teilfeststellungsverjährung

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH, die auch von den Klägern benannt wird (Urteil vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372, unter II.B.2.b cc), ist Voraussetzung dafür, dass dem Gesellschafter eine Mitunternehmerstellung und damit die Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vermittelt wird, dass die Personengesellschaft (die Mitunternehmerschaft) ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG betreibt.

    In seinem Urteil in BFH/NV 2004, 1372 (unter II.B.2.b bb) hat der VIII. Senat des BFH ausgeführt, dass die Gewinnerzielungsabsicht auch dann gegeben sein könne, wenn ein Betrieb aus der Sicht eines objektiven, sachkundigen Beobachters nach seiner Wesensart oder der Art seiner Betriebsführung nicht geeignet sei, einen Totalgewinn zu erzielen.

    ausgeführt-- auf die Frage, ob die Personengesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, für die Annahme von Einkünften eines Gesellschafters aus Gewerbebetrieb nicht an, wenn dieser selbst einen eigenen Gewerbebetrieb unterhält und die Beteiligung dort im Betriebsvermögen hält (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1372).

  • BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85

    Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Falls dies zu bejahen sei, sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) eine klarstellende Entscheidung des BFH erforderlich, weil die Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH von der des IV. Senats des BFH möglicherweise abweiche, soweit der IV. Senat (BFH-Urteile vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574, und vom 2. Februar 1989 IV R 109/87, BFH/NV 1989, 692) das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einer Gesellschaft als irrelevant ansehe, sofern die Gesellschafter in Verkennung der Sachlage versuchen, im Rahmen der Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft einen Totalgewinn zu erzielen.

    Der IV. Senat des BFH ist in seinem von den Klägern zitierten Urteil in BFH/NV 1989, 574 (unter 1.a) davon ausgegangen, dass in dem Umstand, dass der Betrieb bei objektiver Beurteilung keinen Totalgewinn erwarten lasse, ein Beweisanzeichen liege, dass dem Steuerpflichtigen dies bekannt gewesen sei und er nicht in Gewinnerzielungsabsicht gehandelt habe.

  • BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07

    Verfahrensrüge einer überlangen Verfahrensdauer; Überprüfung einer

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Im Übrigen kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde eine solche Rüge nur auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, nicht (auch) auf die Dauer des Einspruchsverfahrens gestützt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 14.07.2010 - VIII B 83/09

    Keine Revisionszulassung wegen Verfahrensdauer, tatsächlicher Würdigung eines

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Des Weiteren ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass eine überlange Verfahrensdauer keine Verwirkung des Steueranspruchs nach sich ziehen kann (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2010 VIII B 83/09, BFH/NV 2010, 1848, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2010 - III B 95/09

    Überlange Verfahrensdauer - Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Macht ein Beschwerdeführer den Verfahrensmangel einer überlangen Verfahrensdauer geltend, so sind Ausführungen dazu erforderlich, inwieweit das angefochtene Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das FG zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte (BFH-Beschluss vom 31. August 2010 III B 95/09, BFH/NV 2010, 2294, m.w.N.); hieran fehlt es.
  • BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Die Kläger hätten insoweit ausführen müssen, aus welchen Gründen der Beweisantrag als hinreichend substantiiert hätte beurteilt werden müssen und aus welchen Gründen unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2011 IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510).
  • BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10

    Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Damit legen die Kläger keine Divergenz dar, sondern rügen im Kern lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung, die die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu begründen vermag (z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2011 XI B 75/10, BFH/NV 2011, 1372, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2011 - VI B 20/11

    Abzug behinderungsbedingter Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Es gelten insoweit die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO höchstrichterlich entwickelten strengen Darlegungsanforderungen (z.B. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2011 VI B 20/11, juris).
  • BFH, 10.05.2011 - VIII B 147/10

    Keine Revisionszulassung wegen Rüge fehlerhafter Beweislastentscheidung

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Die Rüge rechtsfehlerhafter Anwendung von Beweislastgrundsätzen begründet keinen Verfahrensmangel; vielmehr erheben die Kläger damit Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des Urteils, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2011 VIII B 147/10, BFH/NV 2011, 1516, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht nur das aufzuklären, was aus seiner (materiell-rechtlichen) Sicht entscheidungserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52, und vom 5. August 2011 III B 144/10, juris).
  • BFH, 29.06.2011 - X B 59/10

    Ansparrücklage bei Existenzgründern - Keine Divergenz bei Abweichung von einem

  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 05.08.2011 - III B 144/10

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen

  • BFH, 02.02.1989 - IV R 109/87

    Betrieb eines Gestüts in Gewinnerzielungsabsicht - Verluste aus dem Betrieb

  • BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    a) Macht ein Beschwerdeführer den Verfahrensmangel einer überlangen Verfahrensdauer geltend, so sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, inwieweit das angefochtene Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das FG zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. August 2010 III B 95/09, BFH/NV 2010, 2294; vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263, unter I.F.); hieran fehlt es.

    Im Übrigen kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde eine solche Rüge nur auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, nicht (auch) auf die Dauer des Einspruchsverfahrens gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126; in BFH/NV 2012, 263, unter I.F.).

    Des Weiteren ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass eine überlange Verfahrensdauer keine Verwirkung des Steueranspruchs nach sich ziehen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2010 VIII B 83/09, BFH/NV 2010, 1848; in BFH/NV 2012, 263, unter I.F.).

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263).
  • BFH, 30.08.2012 - X B 97/11

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides - Anpassung des Folgebescheides -

    Damit kann die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510, und vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263).
  • BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine

    Damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510, und vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263).
  • BFH, 16.04.2015 - XI S 7/15

    Keine Akteneinsicht bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - Verletzung des

    Es war von Verfassungs wegen nicht geboten, den Kläger darauf hinzuweisen, dass ein Verfahrensmangel nur dann die Zulassung der Revision rechtfertigt, wenn die angefochtene Entscheidung auf ihm "beruhen kann" (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), und bei der Prüfung, ob ein solcher Verfahrensmangel vorliegt, im Allgemeinen von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auszugehen ist (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2011 IX B 88/10, BFH/NV 2011, 1295, Rz 6; vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263, Rz 3), mag diese richtig oder falsch sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938).
  • BFH, 15.12.2016 - V B 102/16

    Zur Umsatzbesteuerung von Belegkrankenhäusern

    Denn eine (vermeintliche) Verkennung der Grundsätze der Feststellungslast ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767, Rz 10; vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263, Rz 2).
  • BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch

    Die Beschwerde ist teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, so dass sie insgesamt als unbegründet zurückzuweisen ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517; vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263).
  • BFH, 19.03.2014 - V B 26/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen;

    Die Klägerin hätte insoweit ausführen müssen, aus welchen Gründen ihr Beweisantrag trotz fehlender Angabe des Gerichts und des Aktenzeichens als hinreichend substantiiert hätte beurteilt werden müssen und aus welchen Gründen unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263; vom 8. Juni 2011 IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510).
  • FG Düsseldorf, 21.04.2015 - 6 K 418/14

    Keine Rückstellungen für die künftige Wartung von Luftfahrzeugen

    Sollte die Klägerin mit ihrem Vortrag auf die Verwirkung des Steueranspruchs zielen, ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass eine überlange Verfahrensdauer keine Verwirkung des Steueranspruchs nach sich ziehen kann (BFH Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 XI B 51/12, juris mit Hinweis auf BFH-Beschluss vom 14. Juli 2010 VIII B 83/09, BFH/NV 2010, 1848; vom 26.10.2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263, unter I.F).
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