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   BVerwG, 11.12.1967 - IV B 25.67   

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BVerwG, 11.12.1967 - IV B 25.67 (https://dejure.org/1967,779)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1967 - IV B 25.67 (https://dejure.org/1967,779)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1967 - IV B 25.67 (https://dejure.org/1967,779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    "Nachträgliche" Verhängung einer Veränderungssperre - Bevorzugung von vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich zu genehmigenden Vorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.12.1967 - IV B 11.67

    Rechtswirkung einer nach § 21 BBauG erteilten Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1967 - IV B 25.67
    Darüber hinaus hat der Senat in seinem Beschluß vom 1. Dezember 1967 - BVerwG IV B 11.67 - festgestellt, daß die gleichen Grundsätze dann gelten, wenn die beantragte Baugenehmigung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre nach § 21 Abs. 1 BBauG nicht hätte versagt werden dürfen.

    Das hat der erkennende Senat bereits in dem oben angeführten Beschluß vom 1. Dezember 1967 - BVerwG IV B 11.67 - ausgesprochen.

  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 31.65

    Auswirkungen einer Veränderungssperre auf davor erteilte Bauzusage

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1967 - IV B 25.67
    In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 20. August 1965 - BVerwG IV C 31.65 - (BBauBl. 1966, 321) zu § 14 Abs. 3 BBauG ausgesprochen, daß die "baurechtliche Genehmigung ... ein feststehender Begriff" ist, der "die endgültige bejahende Erledigung eines Bauverfahrens zum Inhalt hat.
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Dagegen gilt § 14 Abs. 3 BauGB nicht für Vorhaben, die hätten genehmigt werden müssen, aber nicht genehmigt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Dezember 1967 - BVerwG 4 B 25.67 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 5 S 3206/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Ablehnung eines Bauvorbescheides nach Erlaß

    Denn der Schutz des § 14 Abs. 3 BauGB kann nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift nicht greifen, solange eine Genehmigung nicht erteilt ist, auch wenn ein Bauvorhaben vor Inkrafttreten der Veränderungssperre zu Unrecht abgelehnt worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.1967 - 4 B 25.67 -, BRS 18 Nr. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99

    Vertrauensschutz bei nachträglicher Veränderungssperre betrifft nur bereits

    Vorhaben, die vor diesem Zeitpunkt lediglich hätten genehmigt werden müssen oder deren Genehmigung der Bauherr aus sonstigen Gründen berechtigterweise erwarten konnte, sind daher nicht in gleicher Weise geschützt (BVerwG, Beschl. v. 11.12.1967 - IV B 25.67 -, BRS 18 Nr. 60).
  • VG Köln, 09.11.2022 - 23 K 878/20
    So schon BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1967 - IV B 25.67 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 C 10.01 -, BVerwGE 117, 44-49, Rn. 15, m.w.N.
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   OVG Berlin, 15.07.1968 - IV B 25.67   

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OVG Berlin, 15.07.1968 - IV B 25.67 (https://dejure.org/1968,13423)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.07.1968 - IV B 25.67 (https://dejure.org/1968,13423)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. Juli 1968 - IV B 25.67 (https://dejure.org/1968,13423)
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