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   BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09   

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https://dejure.org/2010,4233
BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09 (https://dejure.org/2010,4233)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2010 - IV B 32/09 (https://dejure.org/2010,4233)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2010 - IV B 32/09 (https://dejure.org/2010,4233)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

  • openjur.de

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1
    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

  • Bundesfinanzhof

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO
    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

  • rewis.io

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

  • ra.de
  • rewis.io

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im Tauschwege erlangtes Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen bei einem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Anwendbarkeit der Grundsätze über das Vorliegen eines Betriebsvermögens bei im ...

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage; schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung; Vorliegen einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Im Tauschwege erlangtes Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen aufgrund einer betrieblichen Veranlassung des Tauschvertrages; Im Tauschwege erlangtes Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen bei einem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09
    Die Revision sei zuzulassen, da die Vorentscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1994 IV R 80/92 (BFH/NV 1995, 288) abweiche.

    Alternative FGO kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 288 nicht vorliegt.

    Dem Verfahren in BFH/NV 1995, 288 lag ein mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbarer Tauschsachverhalt zu Grunde.

    Bezüglich dieses Grundstücks hat der BFH in BFH/NV 1995, 288 die Betriebsvermögenseigenschaft mit der Begründung verneint, dass ein Land- und Forstwirt ein hinzuerworbenes Grundstück nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuordnen könne, wenn er es von Anfang an nicht für landwirtschaftliche Zwecke bestimmt habe.

    Eine Abweichung kann auch nicht darauf gestützt werden, dass das FG den Rechtssatz in BFH/NV 1995, 288 möglicherweise missverstanden hat.

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09
    Es sei klärungsbedürftig, ob die Grundsätze des BFH-Urteils vom 9. August 1989 X R 20/86 (BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128), wonach ein im Tauschwege erlangtes Wirtschaftsgut schon deshalb Betriebsvermögen sei, weil der Tauschvertrag eine betriebliche Veranlassung habe, auch bei einem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft anzuwenden sei.

    a) Die von der Beschwerde für grundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage, ob die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128 im Streitfall Anwendung finden, basiert auf der Annahme, dass die im Tauschwege erworbenen Grundstücke zu Wohnzwecken erworben worden sind.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09
    Ebenso wenig wird mit dem Hinweis auf die Ausführungen unter C.II.1.e in der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage dargelegt.
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09
    Aus dem Protokoll des FG vom 22. Januar 2009 ergibt sich weder, dass der fachkundig vertretene Kläger oder die Beigeladenen zu 2. bis 5. in der mündlichen Verhandlung überhaupt Beweisanträge gestellt haben, noch, dass sie das Übergehen von Beweisanträgen gerügt hätten, noch, dass sie eine Protokollierung der Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung gemäß § 94 FGO i.V.m. den §§ 160 Abs. 4, 164 der Zivilprozessordnung beantragt hätten (BFH-Beschlüsse vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280; vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09
    Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1988 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819, unter II.1. der Gründe; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09
    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 28).
  • BFH, 11.08.2006 - VIII B 322/04

    NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachaufklärungspflicht, Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09
    Aus dem Protokoll des FG vom 22. Januar 2009 ergibt sich weder, dass der fachkundig vertretene Kläger oder die Beigeladenen zu 2. bis 5. in der mündlichen Verhandlung überhaupt Beweisanträge gestellt haben, noch, dass sie das Übergehen von Beweisanträgen gerügt hätten, noch, dass sie eine Protokollierung der Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung gemäß § 94 FGO i.V.m. den §§ 160 Abs. 4, 164 der Zivilprozessordnung beantragt hätten (BFH-Beschlüsse vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280; vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338).
  • BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10

    Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (ständige Rechtsprechung, u.a. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469, m.w.N.).
  • BFH, 09.09.2015 - II B 28/15

    Erlass von Säumniszuschlägen bei späterer Aufhebung der

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469; vom 26. Juni 2013 III B 5/13, BFH/NV 2013, 1386, Rz 3, und vom 16. September 2014 II B 52/14, BFH/NV 2015, 240, Rz 4).
  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    In beiden Fällen muss es sich deshalb um eine klärungsbedürftige abstrakte Rechtsfrage handeln, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2014 - III B 147/13

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die im Streitfall entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469).
  • BFH, 02.02.2011 - IV B 110/09

    Aufwendungen für sog. Sponsoring als Betriebsausgaben

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469, m.w.N.).

    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1469).

  • BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09

    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung -

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (z.B. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe, und vom 21. April 2010 IV B 32/09, juris, Rz 21, m.w.N.).

    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 21. April 2010 IV B 32/09, a.a.O.).

  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469, unter II.2. der Gründe, m.w.N.) Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung der Rechtsfrage besteht, wenn diese sich nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1469).
  • BFH, 10.12.2012 - II B 108/11

    Auftragsprüfung auch im Falle einer Sonderzuständigkeit des beauftragenden

    Es muss dargelegt werden, dass es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handelt, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469, m.w.N.).

    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung der Rechtsfrage besteht, wenn diese sich nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1469).

  • BFH, 03.04.2014 - III B 159/13

    Vorliegen eines kindergeldunschädlichen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die im Streitfall entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469; vom 12. Dezember 2013 III B 55/12, BFH/NV 2014, 575).
  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts erfordert u.a., dass die aufgeworfene Frage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469).
  • BFH, 16.09.2014 - II B 52/14

    Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren

  • BFH, 30.08.2016 - II B 100/15

    Erbschaftsteuer des überlebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • BFH, 29.09.2011 - IV B 56/10

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht mit Ingangsetzen des Gewerbebetriebs

  • BFH, 23.12.2013 - III B 98/13

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des

  • BFH, 28.11.2012 - IV B 11/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anfechtung einer Einspruchsentscheidung, mit der

  • BFH, 09.02.2011 - I B 111/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Gesamtausstattung bei mehreren

  • BFH, 05.08.2015 - II B 113/14

    Änderung eines Grundlagenbescheids während des Klageverfahrens gegen den

  • BFH, 29.09.2011 - IV B 55/10

    Gesellschafter-Darlehen als Sonderbetriebsvermögen II

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 66/10

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten mit Gütergemeinschaft; Beendigung

  • BFH, 08.10.2010 - II B 18/10

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags - Keine verfassungsmäßige Garantie eines

  • BFH, 08.03.2012 - III B 163/11

    Nachweispflichten des Kindergeldberechtigten im Zusammenhang mit der Einhaltung

  • BFH, 26.06.2013 - III B 5/13

    Kindergeld bei Auslandsstudium - Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 28.02.2012 - III B 158/11

    Keine Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im

  • BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11

    Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i. S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • BFH, 14.02.2013 - III B 133/12

    Anforderungen an einen Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung des

  • BFH, 14.12.2011 - IV B 83/10

    Änderung des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahrs als rückwirkendes

  • BFH, 13.01.2015 - III B 18/14

    Entscheidungserheblichkeit einer für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen

  • BSG, 07.08.2013 - B 5 R 222/13 B
  • BFH, 28.09.2012 - II B 87/11

    Sog. "Quad" keine Zugmaschine im kraftfahrzeugsteuerlichen Sinn

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