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   BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88   

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https://dejure.org/1989,957
BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88 (https://dejure.org/1989,957)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1989 - IV B 33/88 (https://dejure.org/1989,957)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - IV B 33/88 (https://dejure.org/1989,957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 69; EStG 1983 und EStG 1985 § 15a, § 52 Abs. 21 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 und Satz 3 Nrn. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Übergangsregelung - Sozialer Wohnungsbau - Geförderte Gebäudeteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 167
  • BB 1989, 1114
  • BB 1989, 2457
  • DB 1989, 1170
  • BStBl II 1989, 516
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.03.1988 - IV B 95/87

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Altbetrieb - Übergangsregelung -

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88
    Wie der Senat im Beschluß vom 2. März 1988 IV B 95/87 (BFHE 152, 522, BStBl II 1988, 617) dargelegt hat, liegt jedenfalls bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen überschlägigen Prüfung ein Altbetrieb in diesem Sinne nur vor, wenn vor dem Stichtag nicht unerhebliche und mit Aufwendungen verbundene Aktivitäten entfaltet worden sind, die erkennbar auf die alsbaldige Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gerichtet sind.

    Damit ist aber nicht dargelegt, daß nach den im Beschluß in BFHE 152, 522, BStBl II 1988, 617 dargelegten Grundsätzen der Betrieb bereits vor dem Stichtag eröffnet worden sei.

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung dieses Bescheids anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, und seitdem ständige Rechtsprechung).
  • FG Münster, 16.12.2021 - 12 V 2684/21

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in einem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen

    Weitere Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts muss das Gericht nicht ergreifen (BFH-Beschluss vom 14.02.1989 - IV B 33/88, BStBl II 1989, 516).
  • FG Münster, 16.03.2021 - 12 V 16/21

    Rechtmäßigkeit der Höhe von in Ansatz gebrachten Säumniszuschlägen für die

    Weitere Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts muss das Gericht nicht ergreifen (BFH-Beschluss vom 14.02.1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516).
  • FG Saarland, 29.04.2021 - 3 V 1023/21

    Aussetzung der Vollziehung: ... - Verhältnis versteuerter Entgeltpunkte zum

    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Finanzgericht sind nicht erforderlich (st. Rspr., z.B. BFH vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516; vom 3. Juni 2009 IV B 48/09, BFH/NV 2009, 1641 m.w.N.).
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