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BFH, 28.10.2004 - IV B 35/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Ablehnung einer erneut beantragten Verlegung eines anberaumten Termins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.01.2004 - 10 K 4569/03
- BFH, 28.10.2004 - IV B 35/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99
Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - IV B 35/04
In einem solchen Fall reicht aber die bloße Behauptung, das Gesundheitsamt habe eine Untersuchung abgelehnt, jedenfalls nicht aus, zumal das FG nochmals schriftlich auf der Vorlage eines amtsärztlichen Attestes bestanden hatte (s. hierzu auch den Senatsbeschluss vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353).
- BFH, 21.04.2008 - XI B 206/07
Aufhebung eines Verhandlungstermins wegen Erkrankung: keine Vertagung, wenn …
Hat das FG dem Kläger mitgeteilt, dass eine Aufhebung eines neuerlich anberaumten Termins nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attestes in Betracht kommt, reicht die bloße Behauptung nicht aus, das Gesundheitsamt habe eine Untersuchung abgelehnt (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 IV B 35/04, n.v.).