Rechtsprechung
BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
- openjur.de
Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 2 S 2, EStG § 4 Abs 3, EStG § 6b, EStG § 6c, EStG VZ 2005
Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
- Bundesfinanzhof
Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 6b EStG 2002, § 6c EStG 2002, EStG VZ 2005
Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung - IWW
- rewis.io
Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6b Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Wahlrecht zur Bildung einer Rücklage gemäß § 6c i.V.m. § 6b EStG bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausübung des Wahlrechts zur Rücklagenbildung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.03.2013 - 8 K 3511/12
- BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der …
Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, und vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.).Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, und in BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.).
- BFH, 30.08.2001 - IV R 30/99
Gewinnübertragung nach § 6 c EStG
Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
aa) Das Wahlrecht auf Gewinnübertragung nach § 6b Abs. 3 i.V.m. § 6c EStG kann, wovon das FG ersichtlich auch ausgegangen ist und anders als das FA meint, bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung bzw. der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, in der der Veräußerungsgewinn zu erfassen ist, ausgeübt werden (u.a. BFH-Urteil vom 30. August 2001 IV R 30/99, BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49, m.w.N.).Eine weiter gehende Begrenzung des Wahlrechts, wie sie sich für einen bilanzierenden Steuerpflichtigen durch die auf den Umfang einer Bilanzberichtigung eingeschränkte Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ergibt, gibt es für den Steuerpflichtigen, der den Gewinn, wie auch hier, durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, nicht (BFH-Urteil in BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49).
- BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim …
Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, m.w.N.).
- BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09
Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - …
Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, und in BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.). - BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG
Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe). - BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG - trotz Antrags auf mündliche …
Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04 (BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418). - BFH, 19.12.2012 - IV R 41/09
Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen …
Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
Die Bildung einer Rücklage gemäß § 6b Abs. 3 EStG ist ein sog. Bilanzierungswahlrecht, welches bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG durch entsprechenden Ansatz oder die Auflösung einer Rücklage in der Steuerbilanz, bzw. bei der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen in der jeweiligen Sonderbilanz ausgeübt wird (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2012 IV R 41/09, BFHE 240, 73, BStBl II 2013, 313, m.w.N.). - BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des …
Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, …und vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.).
- BFH, 09.12.2015 - X R 56/13
Änderung von Antrags- und Wahlrechten
aa) Ist ein Steuerbescheid insgesamt bestandskräftig geworden, ist die erstmalige oder geänderte Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts zum Zwecke der Durchbrechung der Bestandskraft nicht mehr möglich (ständige Rechtsprechung, vgl. zu § 7b EStG BFH-Urteile vom 10. Oktober 1969 VI R 180/67, BFHE 97, 186, BStBl II 1970, 63; vom 18. Dezember 1973 VIII R 101/69, BFHE 111, 302, BStBl II 1974, 319, sowie vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621;… zu § 4 des Fördergebietsgesetzes --FördG-- BFH-Urteil vom 13. Februar 1997 IV R 59/95, BFH/NV 1997, 635, sowie BFH-Beschluss vom 10. Mai 2010 IX B 220/09, BFH/NV 2010, 1415; zu § 10d Abs. 1 Satz 7 EStG i.d.F. des damaligen Streitjahres 2001 BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 72/06, BFHE 222, 571, BStBl II 2009, 639;… zu § 14a Abs. 5 EStG BFH-Urteil vom 14. Mai 2009 IV R 6/07, BFH/NV 2009, 1989, sowie BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 IV B 106/10, BFH/NV 2012, 166; zu § 6c i.V.m. § 6b EStG BFH-Urteil vom 30. August 2001 IV R 30/99, BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49, sowie BFH-Beschluss vom 11. Juni 2014 IV B 46/13, BFH/NV 2014, 1369). - BFH, 06.12.2017 - VI R 68/15
Grundstückstausch: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Grundstücksentnahme
Das auf Gewinnübertragung gerichtete Wahlrecht nach § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 EStG wird in der Gewinnermittlung des Veräußerungsjahrs durch Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts oder Bildung einer Rücklage ausgeübt, die bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG als Betriebsausgabe vorzunehmen ist (§ 6c Abs. 1 Satz 2 EStG; BFH-Beschluss vom 11. Juni 2014 IV B 46/13, BFH/NV 2014, 1369; BFH-Urteil in BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49). - BFH, 27.10.2015 - X R 44/13
Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten
Alle diese Entscheidungen sind zu Fallgestaltungen ergangen, in denen die Steuerfestsetzung für denjenigen Veranlagungszeitraum, auf den sich die begehrte erstmalige oder geänderte Ausübung des Antrags- oder Wahlrechts beziehen sollte, bereits bestandskräftig war, und der Steuerpflichtige durch Stellung eines Änderungsantrags die Durchbrechung der Bestandskraft zu seinen Gunsten erreichen wollte (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1969 VI R 180/67, BFHE 97, 186, BStBl II 1970, 63; vom 18. Dezember 1973 VIII R 101/69, BFHE 111, 302, BStBl II 1974, 319; vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621;… vom 13. Februar 1997 IV R 59/95, BFH/NV 1997, 635; vom 17. September 2008 IX R 72/06, BFHE 222, 571, BStBl II 2009, 639, …und vom 14. Mai 2009 IV R 6/07, BFH/NV 2009, 1989; BFH-Beschluss vom 11. Juni 2014 IV B 46/13, BFH/NV 2014, 1369). - FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 3 K 1388/19
Abzugsberechtigung und Rücklagenbildung bei Veräußerung von land- und …
Dies sei zu spät, was sich aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juni 2014 IV B 46/13 ergebe.Selbst wenn man von der wirksamen Ausübung des Wahlrechts ausginge, erfordere die Änderung eines zunächst ausgeübten Wahlrechts die Einreichung einer geänderten Gewinnermittlung (BFH-"Urteil" vom 11. Juni 2014 IV B 46/13).
Das auf Gewinnübertragung gerichtete Wahlrecht nach § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 EStG ist nicht befristet und wird im Allgemeinen in der Gewinnermittlung des Veräußerungsjahrs durch Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts oder Bildung einer Rücklage ausgeübt, die bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG als Betriebsausgabe vorzunehmen ist (BFH-Urteil vom 30. August 2001 IV R 30/99, BFHE 196, 507 , BStBl II 2002, 49 ; BFH-Beschluss vom 11. Juni 2014 IV B 46/13, BFH/NV 2014, 1369 ).
Zwar weicht der Senat von dem BFH-Urteil in BFHE 196, 507 , BStBl II 2002, 49 (ebenso BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1369 ) schon aufgrund des Umstandes nicht ab, dass diesem keine Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu Grunde lag.
- FG Köln, 09.03.2022 - 15 K 1055/20
Streit um die Ablehnung der getrennten Veranlagung; Möglichkeit der späteren …
Ist ein Steuerbescheid insgesamt bestandskräftig geworden, ist die erstmalige oder geänderte Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts in Durchbrechung der Bestandskraft nicht mehr möglich (ständige Rechtsprechung, vgl. zu § 7b EStG BFH-Urteile vom 10. Oktober 1969, VI R 180/67, BFHE 97, 186, BStBl II 1970, 63; vom 18. Dezember 1973, VIII R 101/69, BFHE 111, 302, BStBl II 1974, 319, zu § 6c i.V.m. § 6b EStG BFH-Urteil vom 30. August 2001, IV R 30/99, BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49 sowie BFH-Beschluss vom 11. Juni 2014, IV B 46/13, BFH/NV 2014, 1369).