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   BFH, 20.02.1990 - IV B 94/89   

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https://dejure.org/1990,4590
BFH, 20.02.1990 - IV B 94/89 (https://dejure.org/1990,4590)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1990 - IV B 94/89 (https://dejure.org/1990,4590)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - IV B 94/89 (https://dejure.org/1990,4590)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IV B 94/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können jedoch Steuern, die - wie im vorliegenden Fall - bestandskräftig festgesetzt worden sind, im Billigkeitswege nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IV B 94/89
    Nach dem BFH-Urteil vom 22. April 1975 VII R 54/72 (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727) rechtfertigt auch eine vom Steuerpflichtigen - wie hier geltend gemacht wird - nicht verschuldete wirtschaftliche Notlage nicht zwangsläufig einen Erlaß.
  • BFH, 02.06.1987 - VII B 20/87

    Befugnis des Finanzgerichts zur Berufung auf die Feststellungen eines in das

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IV B 94/89
    Der Antragsteller, der nach § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO "das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel" darzustellen hat und damit die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung von PKH zumindest schlüssig darlegen muß (BFH-Beschluß vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261), hat insoweit auch nichts vorgebracht.
  • BFH, 24.10.1988 - X B 54/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IV B 94/89
    Offengelassen werden kann auch die Frage, ob der Antragsteller hinsichtlich des von ihm bezogenen Arbeitslosengeldes Pfändungsschutz genießt (vgl. § 54 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches) und auch deshalb ein Erlaß nicht in Betracht kommen könnte (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IV B 94/89
    Unter keinem dieser beiden Gesichtspunkte erscheint die vom Antragsteller erhobene - eine gerichtliche Nachprüfung nur im Rahmen des § 102 FGO eröffnende (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) - Verpflichtungsklage erfolgversprechend.
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