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   BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68   

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BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68 (https://dejure.org/1972,238)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1972 - IV C 112.68 (https://dejure.org/1972,238)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1972 - IV C 112.68 (https://dejure.org/1972,238)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 913
  • MDR 1973, 959
  • MDR 1973, 960
  • DVBl 1973, 496
  • DÖV 1973, 238
  • JR 1973, 259
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 99.59

    Zusammenwirken zweier Behörden beim Erlass eines Verwaltungsakts - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
    Ihre Entscheidung unterliegt vielmehr, wie das Bundesverwaltungsgericht zu § 9 Abs. 2 und 3 FStrG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, als gesetzesgebundene Entscheidung in vollem Umfange der gerichtlichen Prüfung (vgl. z.B. Urteil vom 281 Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - in BVerwGE 16, 116 [129]; Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 99.59 - in BVerwGE 16, 133 [134]).
  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 99.66
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
    Zwar hat der erkennende Senat in dem seinem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 99.66 - (Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 7) zugrunde liegenden Verfahren eine Auflage für erforderlich gehalten, mit der der Träger der Straßenbaulast zur Schaffung einer neuen Zufahrt verpflichtet werden sollte.
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
    Wie der erkennende Senat schon in früheren Entscheidungen - dort freilich im Zusammenhang mit Landesstraßenrecht - hervorgehoben hat, läßt sich die Frage nach dem, was der Gemeingebrauch an Befugnissen umfaßt, nicht ohne Differenzierungen beantworten, weil das (subjektive) Recht auf Gemeingebrauch ungeachtet seiner generellen Gewährleistung unterschiedliche Inhalte haben kann (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 77.67 - in BVerwGE 32, 222 [224]).
  • BVerwG, 17.09.1964 - I C 26.63

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes /

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
    Sie entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das wiederholt ausgesprochen hat, die Herstellung einer unmittelbaren Zufahrt zu Bundesstraßen, zumal auf der freien Strecke, bilde in der Regel eine erhebliche Gefahrenquelle (z.B. Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG I C 26.63 - in BVerwGE 19, 238 [240 f.]).
  • BVerwG, 10.12.1968 - IV B 214.68

    Anbau an Bundesfernstraßen - Hinnahme einer unwesentlichen Gefahrerhöhung durch

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
    Ein Fall, in welchem trotz einer zu erwartenden Beeinträchtigung des Verkehrs die Versagung der Straßennutzung gleichwohl nicht "nötig" ist, weil die beabsichtigte Straßennutzung von ihrer Funktion her (z.B. als Zufahrt zu einer Tankstelle) selbst der reibungslosen Abwicklung des Verkehrs dient oder bereits bestehende Verkehrsgefährdungen "kompensiert", liegt offenkundig hier nicht vor (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - [Buchholz 407.4, § 9 FStrG Nr. 9]; Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - [Buchholz 407.4, § 9 FStrG Nr. 11]).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
    Für diesen Zusammenhang hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, der Anliegergebrauch sei in seiner Beziehung zu den Grundrechten vom schlichten Gemeingebrauch dadurch unterschieden, daß er über die Art. 2 und 3 GG hinaus dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliege (vgl. das genannte Urteil vom 25. Juni 1969 sowie Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 195.65 - in BVerwGE 30, 235 [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65]).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
    Ihre Entscheidung unterliegt vielmehr, wie das Bundesverwaltungsgericht zu § 9 Abs. 2 und 3 FStrG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, als gesetzesgebundene Entscheidung in vollem Umfange der gerichtlichen Prüfung (vgl. z.B. Urteil vom 281 Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - in BVerwGE 16, 116 [129]; Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 99.59 - in BVerwGE 16, 133 [134]).
  • BVerwG, 15.01.1971 - IV B 97.70

    Anbauverbot an Fernstraßen - Anwendbarkeit der Grundsätze des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
    Ein Fall, in welchem trotz einer zu erwartenden Beeinträchtigung des Verkehrs die Versagung der Straßennutzung gleichwohl nicht "nötig" ist, weil die beabsichtigte Straßennutzung von ihrer Funktion her (z.B. als Zufahrt zu einer Tankstelle) selbst der reibungslosen Abwicklung des Verkehrs dient oder bereits bestehende Verkehrsgefährdungen "kompensiert", liegt offenkundig hier nicht vor (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - [Buchholz 407.4, § 9 FStrG Nr. 9]; Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - [Buchholz 407.4, § 9 FStrG Nr. 11]).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

    Eine Zufahrt von einem Grundstück zu einer Straße kann dagegen nicht von "jedermann" gefordert werden, sondern nur von demjenigen, der über ein in räumlich enger Beziehung zu einer öffentlichen Straße stehendes Grundstück verfügt, mithin von einem Anlieger (BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - IV C 112/68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8; OVG NRW, Urteil vom 16.06.2014 - 22 S 2097/12 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 465/08 -, juris; a.A. VG Würzburg, Urteil vom 31.03.2009 - W 4 K 08.2267 -, juris, aufgehoben durch Bayer. VGH, Urteil vom 01.12.2009 - 8 B 09/1980 -, juris).

    Dort werden nur Zufahrten und Zugänge zu Landes- oder Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten als Sondernutzungen definiert; für innerörtliche Straßen fehlt es dagegen an einer entsprechenden Regelung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - IV C 112/68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 [zur Regelung des § 8 FStrG]).

    Dieser fundamentale straßenrechtliche Grundsatz begrenzt mit Blick auf die rechtlich geschützten Interessen anderer Anlieger und Straßennutzer und das für das Straßenrecht maßgebliche Ziel der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch die Rechte der Straßenanlieger (BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - IV C 112/68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8; OVG Nieders., Beschlüsse vom 10.12.2013 - 7 LA 179/12 -, juris, und vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris; VG München, Beschluss vom 13.04.2012 - M 2 E 12/1504 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 16.08.2011 - 10 L 341/11 -, juris; VG Köln, Urteil vom 21.07.2011 - 18 K 2173/10 -, juris; Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl., Kap. 26 Rn. 28).

    Diese mit der Errichtung von Grundstücksein- und -ausfahrten potentiell verbundenen Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des (ruhenden) Verkehrs rechtfertigen es, ihre Errichtung jedenfalls dann als Sondernutzung anzusehen, wenn sie entweder zur Nutzung des Grundstücks nicht erforderlich ist oder wenn sie zu einer konkreten Verkehrsgefährdung führt (OVG Nieders., Beschlüsse vom 10.12.2013 - 7 LA 179/12 -, juris, und vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris; ähnlich auch bereits BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - IV C 112/68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.04.2008 - 1 L 251/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Spezielle Regelungen für den Anliegergebrauch, der nicht jedermann iSv § 14 Abs. 1 Satz 1 NStrG zusteht, sondern nur dem Straßenanlieger spezifische Rechte im Zusammenhang mit der Nutzung seines Grundstücks eröffnet und die gerade nicht jeder Straßennutzer für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - IV C 112.68 -, NJW 1973, 913, 914), fehlen im Niedersächsischen Straßengesetz weitgehend.

    Die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße wird traditionell als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs angesehen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - IV C 112.68 -, NJW 1973, 913, 914; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963 - I A 145/62 -, OVGE MüLü 19, 356, 357), die mit seiner Wegeunterhaltungspflicht korrespondierte (Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 10).

    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass das Recht des privaten Grundstückseigentümers auf Anlage einer Straßenzufahrt durch den Grundsatz der Gemeinverträglichkeit begrenzt wird und auch im Innenbereich eine Zufahrt unzulässig sein kann, wenn sie zur Nutzung des Grundstücks nicht erforderlich ist oder zu einer konkreten Verkehrsgefährdung führt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 aaO; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963, aaO; Meck.-Vorp. OVG, Beschl. v. 11.04.2008 - 1 L 251/07 -, juris Rn. 10; Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 37).

    Voraussetzung für den Anliegergebrauch ist immer das besondere Angewiesensein des Grundeigentums auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - 11 A 1097/12

    Zugehörigkeit der Anlage einer Zufahrt von einem Anliegergrundstück zu einer

    vgl. Fickert, Straßenrecht in Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 3. Aufl. 1989, § 20 Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972 - IV C 112.68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8, S. 7.

    vgl. zum Bundesfernstraßenrecht BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972 - IV C 112.68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8, S. 8.

    Auch im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenrechts sind Zufahrten innerhalb der Ortsdurchfahrten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Straßennutzungen im Rahmen des grundsätzlich erlaubnisfreien (gesteigerten) Gemeingebrauchs zu rechnen, der auch als Anliegergemeingebrauch bezeichnet wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 1968 - IV C 232.65 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 1, S. 1, vom 15. Dezember 1972 - IV C 112.68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8, Leitsatz 1, S. 5, und S. 7 ff., vom 28. August 1987 - 4 C 54 - 55.83 -, BVerwGE 78, 79 (81), und vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 -, BVerwGE 82, 185 (186 f.); siehe auch Nutzungsrichtlinien 2013, Teil B Nr. 11.8.1, da - anders als im hier maßgeblichen nordrhein-westfälischen Landesstraßenrecht gemäß § 14a Abs. 1 StrWG NRW - der Begriff des Anliegergebrauchs im Bundesfernstraßengesetz nicht ausdrücklich definiert ist.

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Das Berufungsgericht geht hiervon aus und verweist zur Begründung auf einen aus § 8 a Abs. 1 FStrG gezogenen Umkehrschluß (ähnlich BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 112.68 - Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 = DÖV 1973, 238; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 73.78 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 7 LB 36/18

    Anliegergebrauch; Gehwegabsenkung; Gemeingebrauch; Mehrkostenvergütung;

    Die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße wird traditionell als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs angesehen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - IV C 112.68 -, NJW 1973, 913, 914; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963 - I A 145/62 -, OVGE MüLü 19, 356, 357), die mit seiner Wegeunterhaltungspflicht korrespondierte (Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 10).

    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass das Recht des privaten Grundstückseigentümers auf Anlage einer Straßenzufahrt durch den Grundsatz der Gemeinverträglichkeit begrenzt wird und auch im Innenbereich eine Zufahrt unzulässig sein kann, wenn sie zur Nutzung des Grundstücks nicht erforderlich ist oder zu einer konkreten Verkehrsgefährdung führt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 aaO; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963, aaO; Meck.-Vorp. OVG, Beschl. v. 11.04.2008 - 1 L 251/07 -, juris Rn. 10; Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 37).

    Voraussetzung für den Anliegergebrauch ist immer das besondere Angewiesensein des Grundeigentums auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972, aaO).

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

    Zufahrten sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmten oder geeigneten Verbindungen von anliegenden Grundstücken oder von nicht öffentlichen Wegen mit einer öffentlichen Straße (Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - in Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5 [7]).

    Das betrifft vornehmlich die keiner förmlichen Erlaubnis bedürftigen, aber eigentumsrechtlich gesicherten und daher auch widerrufsgeschützten Zufahrten kraft Anliegergebrauchs (vgl. dazu Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - in Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5 [7/8]).

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Der Beklagte macht demgegenüber freilich unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - (Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5) geltend, daß trotz der Widmungsgrenzen der verfassungsrechtlich gewährleistete Anliegergebrauch den Kläger berechtigte, den Grünstreifen zu überqueren, so daß sein Grundstück ungeachtet der sich aus der Widmung ergebenden Beschränkung im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG erschlossen sei.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06

    Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der

    Denn die gegenüber dem schlichten Straßenbenutzer gefestigtere Rechtsposition des Straßenanliegers reicht jedenfalls nur soweit, wie eine angemessene Nutzung des Eigentums am Anliegergrundstück die Benutzung der Straße erfordert (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - BVerwG IV C 112.68 -, DVBl. 1973, 496, 497; Beschluss vom 2.8.1989 - BVerwG 7 B 62.89 -, Buchholz 442.151, Nr. 19 zu § 45 StVG; Grote, a.a.O., Kap. 25, Rn. 29 f; Wendrich, a.a.O., § 14 Rn. 10; ablehnend zur Ableitung des Anliegergebrauchs aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, a.a.O.).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Dem bundesrechtlichen Erschließungserfordernis wird durch eine selbständige Verkehrsanlage nur genügt, wenn diese Anlage den betreffenden Grundstücken tatsächlich wie auch rechtlich - und zwar rechtlich ohne Abhängigkeit von einem dies im Einzelfall erst zulassenden Verwaltungsakt - gewährleistet, daß - gegebenenfalls (bei Hinterliegergrundstücken) unter Vermittlung durch einen privaten Zuweg - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen wie z.B. Tank-, Möbel-, Müllabfuhr-, Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen unmittelbar an die Grenze dieser Grundstücke herangefahren werden kann und ihnen so im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt vermittelt wird (vgl. zum Begriff der Zufahrt im straßenrechtlichen Sinne im einzelnenUrteile vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5 [7 f.] undvom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 [84]).
  • VGH Hessen, 18.11.1991 - 2 TH 2280/91

    Rücknahme der Genehmigung zur Schaffung einer weiteren Grundstückszufahrt -

    Für die Zufahrten zu Gemeindestraßen innerhalb der geschlossenen Ortslage kann deshalb nur im Wege des Umkehrschlusses - in Übereinstimmung mit der allgemeinen Auffassung und dem Herkommen - gefolgert werden, daß sie zu den Straßennutzungen im Rahmen des grundsätzlich erlaubnisfreien Gemeingebrauchs rechnen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 - 4 C 112.68 -, DVBl. 1973 S. 496 ff. = DÖV 1973 S. 238 ff.).

    Denn für die Anlage und die Benutzung von Zufahrten gelten rechtliche Besonderheiten, die ihren Grund und ihre Rechtfertigung in der spezifischen Beziehung zwischen der Zufahrt und der durch sie in Anspruch genommenen Straße finden (vgl. hierzu und zum folgenden das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 7 LA 179/12

    Anspruch auf die Beseitigung eines die Zugänglichkeit eines Grundstücks von und

  • OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15

    Einziehung; Fußgängerzone; Lieferverkehr; Straßenrecht; Straßenverkehrsrecht;

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2006 - 12 LA 150/05

    Rechtmäßigkeit einer Instandsetzungsaufforderung gegenüber einem

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße;

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 4.72

    Anbringung eines Warenautomaten im Straßenraum vor dem eigenen Ladengeschäft

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 559/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

  • VG Arnsberg, 31.01.2019 - 7 K 3848/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2007/98

    Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für eine geplante

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 2 S 696/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

  • OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Straßenreinigungsgebührenrechtlicher

  • BVerwG, 15.10.1976 - 4 B 169.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.02.1975 - IV B 149.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Hineinragen einer

  • BVerwG, 05.02.1975 - IV B 150.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Hineinragen einer

  • BVerwG, 05.02.1975 - IV B 154.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Hineinragen einer

  • BVerwG, 02.09.1976 - 4 B 127.76

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 28.02.1973 - IV B 42.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zugehörigkeit bestimmter

  • BVerwG, 28.02.1973 - IV B 44.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zugehörigkeit bestimmter

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 9 A 176/15

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für ein in einem Gewerbegebiet befindliches

  • VG Münster, 05.02.2004 - 3 K 850/02

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrages

  • BVerwG, 05.02.1975 - IV B 148.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Hineinragen einer

  • VG Münster, 05.12.2008 - 8 K 489/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

  • VG Berlin, 21.03.1979 - 1 A 423.76

    Anfechtungsklage gegen einen Dritten begünstigenden Verwaltungsakt;

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV B 162.73

    Genehmigung zur ortsfesten Aufstellung eines Imbisswagens

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