Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.03.1973

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72   

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https://dejure.org/1974,3
BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72 (https://dejure.org/1974,3)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1974 - IV C 2.72 (https://dejure.org/1974,3)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 (https://dejure.org/1974,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei fehlender ordnungsgemäßer Bekanntgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachbar - Widerspruchsfrist - Verwirkung - Baugenehmigung - Kenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 29

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 294
  • NJW 1974, 1260
  • NJW 1974, 1884 (Ls.)
  • MDR 1974, 695
  • DÖV 1974, 385
  • BauR 1974, 401
 
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Wird zitiert von ... (411)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    An der schon früher dargelegten Auffassung des Senats, daß die Bekanntgabe einer Baugenehmigung an den Bauherrn als ihren Adressaten nicht zugleich die Rechtsbehelfsfristen auch für den Nachbarn als beteiligten Nichtadressaten in Lauf setzt (Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - [DVBl 1969, 362]; Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - [Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 S. 11]), wird festgehalten.

    Es hat nicht berücksichtigt, daß auch verfahrensrechtliche Rechte den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegen und deshalb z.B. verwirkt werden können (vgl. das erwähnte Urteil des Senats vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - a.a.O.; ferner Beschlüsse vom 24. Februar 1958 - BVerwG VI C 234.57 - BVerwGE 6, 204 [205] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG IV B 217.67 - Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - in BVerfGE 32, 305 [308]).

    So hat der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - (a.a.O.) auf die Möglichkeit hingewiesen, daß es nach den Umständen des Einzelfalles gegen Treu und Glauben verstoßen könne, wenn ein Nachbar sich bei seinem erst nach längerer Zeit gegen eine Baugenehmigung eingelegten Widerspruch darauf berufe, daß dieser Verwaltungsakt ihm nicht amtlich bekanntgegeben worden sei, und daß dann dieser Widerspruch unzulässig sein könne.

  • BVerwG, 25.02.1954 - I B 196.53

    Rechtsstellung des Nachbarn bei baurechtlichen Dispensen - Zweckbestimmung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    "Verwaltungsakte mit Doppelwirkung" - wie hier die Baugenehmigung - und "Nachbarklagen" waren schon lange Zeit vor dem Erlaß der Verwaltungsgerichtsordnung bekannt und in ihrer Zulässigkeit anerkannt (vgl. z.B. Beschluß vom 25. Februar 1954 - BVerwG I B 196.53 - [BVerwGE 1, 83]; Beschluß vom 30. Juni 1954 - BVerwG I B 109.54 - ferner die Nachweise, u.a. Redeker in NJW 1959, 749, im Urteil des Senats vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - BVerwGE 22, 129 [130]).
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    Dieses nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, als Anwendungsfall der Grundsätze von Treu und Glauben auf den besonderen Tatbestand des nachbarlichen Zusammenlebens vom Reichsgericht und vom Bundesgerichtshof für zivilrechtliche Nachbarstreitigkeiten herausgearbeitet (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1958 - V ZR 202/57 - in NJW 1958, 1580 [1581] mit weiteren Hinweisen), ist auch im öffentlichen Bau- und Bodenrecht von Bedeutung.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    Das Berufungsgericht hat insoweit weder den § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO zu Unrecht als nachbarschützend angesehen (Urteil des Senats vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - BVerwGE 27, 29 [32]), noch hatte es Anlaß, sich mit dem teils bundesrechtlichen, teils landesrechtlichen Gehalt des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO auseinanderzusetzen (Urteil des Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - BVerwGE 26, 103 [106]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    Das Berufungsgericht hat insoweit weder den § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO zu Unrecht als nachbarschützend angesehen (Urteil des Senats vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - BVerwGE 27, 29 [32]), noch hatte es Anlaß, sich mit dem teils bundesrechtlichen, teils landesrechtlichen Gehalt des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO auseinanderzusetzen (Urteil des Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - BVerwGE 26, 103 [106]).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    An der schon früher dargelegten Auffassung des Senats, daß die Bekanntgabe einer Baugenehmigung an den Bauherrn als ihren Adressaten nicht zugleich die Rechtsbehelfsfristen auch für den Nachbarn als beteiligten Nichtadressaten in Lauf setzt (Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - [DVBl 1969, 362]; Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - [Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 S. 11]), wird festgehalten.
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    Es hat nicht berücksichtigt, daß auch verfahrensrechtliche Rechte den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegen und deshalb z.B. verwirkt werden können (vgl. das erwähnte Urteil des Senats vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - a.a.O.; ferner Beschlüsse vom 24. Februar 1958 - BVerwG VI C 234.57 - BVerwGE 6, 204 [205] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG IV B 217.67 - Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - in BVerfGE 32, 305 [308]).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 11.68

    Nachbarklage gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    Eine solche Analogie, deren Möglichkeit der Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 11.68 - (Buchholz 406.1 1 § 34 BBauG Nr. 24 [S. 50] unter Hinweis auf Bernhardt in JZ 1963, 302 [308]) noch offengelassen hat, scheidet aus folgender Erwägung aus:.
  • BVerwG, 17.10.1968 - IV B 217.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    Es hat nicht berücksichtigt, daß auch verfahrensrechtliche Rechte den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegen und deshalb z.B. verwirkt werden können (vgl. das erwähnte Urteil des Senats vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - a.a.O.; ferner Beschlüsse vom 24. Februar 1958 - BVerwG VI C 234.57 - BVerwGE 6, 204 [205] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG IV B 217.67 - Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - in BVerfGE 32, 305 [308]).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 37.65

    Entfernung von aufgestellten Werbeplakaten - Verunstaltung eines Ortsbildes

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
    Soweit das Berufungsgericht eine Verwirkung des Abwehrrechts aus § 37 StBauO verneint hat, ergänzt der dem allgemeinen Verwaltungsrecht angehörende Grundsatz der Verwirkung das Landesrecht und erweist sich deswegen als irrevisibel (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 37.65 - BVerwGE 27, 129 [131]).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

  • BVerwG, 30.06.1954 - I B 109.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 234.57
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Das gilt vor allem für den Nachbarn im Baurecht, weil das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis ihn verpflichtet, durch zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst gering zu halten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294, juris Rn. 24).

    Bei einer nicht genehmigten illegalen Bautätigkeit fehlt aber ein - auch das Vertrauen des Bauherrn begründender - verfahrensrechtlicher Anknüpfungspunkt, wie er etwa im Falle einer dem Nachbarn amtlich nicht bekannt gegebenen Baugenehmigung besteht, bei der nach Treu und Glauben eine Rechtsbehelfsfrist von einem Jahr ab - möglicher - Kenntnis der Baugenehmigung läuft (BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Ein solches materielles Abwehrrecht des Nachbarn und dessen möglicher Verlust durch Verwirkung ist zu unterscheiden von dem verfahrensrechtlichen Recht des Nachbarn, gegen die Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einlegen und nach erfolglosem Vorverfahren mit der Behauptung einer eigenen Rechtsverletzung Klage erheben zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77 = NVwZ 1988, 730 mit weiteren Nachweisen); auch das letztgenannte Recht kann - außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen - durch Verwirkung verlorengehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 9 S. 7 ; Beschluß vom 17. Februar 1989 - BVerwG 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87).

    Die Verwirkung - und zwar sowohl des verfahrensrechtlichen Widerspruchsrechts als auch des materiellen Abwehrrechts - kann je nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall auch schon vor dem Ablauf einer solchen Jahresfrist eintreten (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 9 S. 7 ).

    Die Kläger könnten, weil sie trotz der Kenntnis von der Erteilung der Baugenehmigung und des für sie sichtbaren schnellen Fortgangs der Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück auch über den Zeitpunkt Mitte April 1985 hinaus weitere Monate gegenüber den Beigeladenen untätig geblieben sind, sowohl ihr materielles nachbarliches Abwehrrecht als auch ihr verfahrensrechtliches Widerspruchsrecht verwirkt haben (vgl. zu letzterem BVerwGE 44, 294 ).

    Dazu gehört, daß der Nachbar nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht (vgl. BVerwGE 44, 294 ).

    Die Berufung auf ein nachbarliches Abwehrrecht seitens der Kläger könnte auch aus einem anderen Gesichtspunkt als demjenigen der Verwirkung gegen Treu und Glauben verstoßen (vgl. BVerwGE 44, 294 ; Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 73.73 - BVerwGE 48, 247 ).

  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung;

    Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen einer Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294) und vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102) zuzulassen.

    Auszugehen ist von folgender Rechtslage: Ist dem Nachbarn die Baugenehmigung, durch die er sich beschwert fühlt, nicht amtlich bekanntgegeben worden, so läuft für ihn weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung der §§ 70 und 58 Abs. 2 VwGO eine Widerspruchsfrist (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 ).

    Dann läuft für ihn die Widerspruchsfrist nach § 70 i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO so, als sei ihm die Baugenehmigung in dem Zeitpunkt amtlich bekannt gegeben, in dem er von ihr sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 a.a.O. S. 300 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 ) tritt der Zeitpunkt, zu dem der Nachbar von der Baugenehmigung zuverlässige Kenntnis nehmen konnte, ein, wenn sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste - beispielsweise aufgrund eines sichtbaren Beginns der Bauausführung - und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber - etwa durch Anfrage bei dem Bauherrn oder der Baugenehmigungsbehörde - Gewissheit zu verschaffen.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,985
BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71 (https://dejure.org/1973,985)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1973 - IV C 2.71 (https://dejure.org/1973,985)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1973 - IV C 2.71 (https://dejure.org/1973,985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von Plakattafeln - Erhebung einer Untätigkeitsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 108
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71
    Von Bedeutung ist hier allein, daß - wie das Bundesverwaltungsgericht schon früher entschieden hat - die Einhaltung der Sperrfrist in jedem Falle eine der Untätigkeitsklage des § 75 VwGO eigentümliche Prozeßvoraussetzung im Sinne einer Sachurteilsvoraussetzung ist (vgl. Urteil vom 20. Januar 1966 - BVerwG I C 24.63 - in BVerwGE 23, 135 [137]).
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Die Einhaltung der Frist des § 75 Satz 2 VwGO ist eine besondere Prozessvoraussetzung (BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 ), nach deren Ablauf eine daraufhin erhobene Klage unabhängig davon zulässig ist, ob sich die Verzögerung der Verwaltungsentscheidung als unzureichend begründet erweist oder nicht (BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 ).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Im Streitfall kann offenbleiben, ob der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, das Verfahren gegen den zwischenzeitlich erlassenen Verwaltungsakt fortzusetzen oder gegen den Verwaltungsakt Einspruch einzulegen und das Klageverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären (z.B. Steinhauff in HHSp, a.a.O., § 46 FGO Rz 349; von Beckerath in Beermann/Gosch, FGO, § 46 Rz 188), oder ob das FG das Verfahren zur Herbeiführung einer Rechtsbehelfsentscheidung aussetzen muss (vgl. dazu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. März 1973 IV C 2.71, BVerwGE 42, 108; vom 13. Januar 1983 5 C 114.81, BVerwGE 66, 342).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Dementsprechend sieht § 75 Satz 2 VwGO eine Sperrfrist vor, die einer verfrühten und deshalb unter Rechtsschutzgesichtspunkten (noch) nicht gerechtfertigten Klageerhebung entgegenwirken, der Behörde dadurch angemessene Zeit zu einer ausreichenden Sachprüfung gewährleisten und auf diese Weise zugleich die Gerichte entlasten soll (BVerwGE 42, 108 (110) [BVerwG 23.03.1973 - IV C 2/72]).
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