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   BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74   

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https://dejure.org/1976,68
BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74 (https://dejure.org/1976,68)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1976 - IV C 26.74 (https://dejure.org/1976,68)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1976 - IV C 26.74 (https://dejure.org/1976,68)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltungsbereich - Vorbehalt - Begrünungsplan - Änderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 9 Abs. 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 114
  • NJW 1976, 1329
  • DVBl 1977, 364
  • DÖV 1976, 382
  • BauR 1976, 175
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74
    Baurechtliche Pläne und baurechtliche Vorschriften unterscheiden sich typischerweise darin, daß die Vorschriften eine abstrakt-allgemeine Regelung treffen, während der Plan seine Regelung konkret-individuell und damit sozusagen im Angesicht der konkreten Sachlage trifft (vgl. dazu Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 69.70 - in BVerwGE 40, 268 [272 f.]).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes müssen nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel "konkret-individuell" sein (vgl. Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG 4 C 26.74 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 15 = NJW 1976, 1329 unter Hinweis auf BVerwGE 40, 272 [BVerwG 14.07.1972 - IV C 69/70]).

    Festsetzungen eines Bebauungsplanes dürfen jedoch im Einzelfall auch weniger konkret sein; sie können nämlich auch Ausdruck einer "planerischen Zurückhaltung" sein, die den von der Planung Betroffenen ein gesteigertes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten beläßt (vgl. Urteil vom 30. Januar 1976 a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 62 bis 64.72 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 15 S. 35 f.).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Das Verbot, den Geltungsbereich eines Bebauungsplans z.B. mit einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB über die Erhaltung von Bäumen in der Weise veränderlich festzusetzen, dass sich die Geltung des Plans nachträglich noch auf zusätzliche Gebiete erweitern soll, gilt vor allem deshalb, weil bei einem veränderlichen Geltungsbereich das hier gebotene Anhörungsverfahren beeinträchtigt würde (vgl. Urteil vom 30.01.1976 - BVerwG 4 C 26.74 - BVerwGE 50, 114 [123] = Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 15 S. 7).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    - Im Unterschied zu anderen Rechtsvorschriften trifft der Bebauungsplan seine rechtsverbindlichen Regelungen für die städtebauliche Ordnung (§ 1 Abs. 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 BBauG/BauGB) grundsätzlich "konkret-individuell", d.h. "im Angesicht der konkreten Sachlage" (vgl. BVerwGE 50, 114 [BVerwG 30.01.1976 - IV C 26/74] = NJW 1976, 1329).

    Vielmehr hängt das Maß gebotener Konkretisierung wesentlich von der Art der jeweiligen Festsetzung, von den Planungszielen und von den Umständen im Einzelfall, insbesondere auch von den örtlichen Verhältnissen ab, auf die ein Bebauungsplan trifft (vgl. auch BVerwGE 50, 114 [BVerwG 30.01.1976 - IV C 26/74]).

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