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   BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70   

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BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70 (https://dejure.org/1973,19)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1973 - IV C 61.70 (https://dejure.org/1973,19)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1973 - IV C 61.70 (https://dejure.org/1973,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Offenbleiben der Zuordnung eines Grundstücks zum Innenbereich oder Außenbereich - Beteiligung der höheren Verwaltungsbehörde an Baugenehmigungsverfahren für Vorhaben im Innenbereich - Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde - Zulässigkeit der Errichtung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues an Stelle einer bestandsgeschützten Altbebauung; Fehlende Kompensationsmöglichkeit bei Anwendung des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 8
  • MDR 1973, 704
  • ZMR 1974, 18
  • DVBl 1973, 170
  • DVBl 1973, 451
  • DÖV 1973, 715
  • JR 1973, 432
  • BauR 1973, 170
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65

    Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Die Errichtung eines Ersatzbaues an Stelle einer bestandsgeschützten Altbebauung läßt sich weder aus dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes noch aus dem der eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition rechtfertigen (im Anschluß an die Urteile vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 82 S. 7 [11 f.] und vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - [BauR 1972, 152]).

    Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß der Bestandsschutz eines Bauwerks nicht rechtfertigt, an Stelle dieses Bauwerks einen Ersatzbau zu errichten (vgl. insbesondere das Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG TV C 63.68 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 82 S. 7 [11 f.] und im Anschluß daran die Urteile vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [301] und vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - [BauR 1972, 152]).

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 1972 (a.a.O. S. 154) ausgesprochen.

  • BVerwG, 15.01.1971 - IV B 97.70

    Anbauverbot an Fernstraßen - Anwendbarkeit der Grundsätze des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Dem Berufungsgericht scheint bei seiner Begründung in erster Linie eine mit dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes nur äußerlich zusammenhängende, in Wahrheit unmittelbar die Auslegung des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG angehende Überlegung vorgeschwebt zu haben: An § 35 BBauG - ebenso aber an eine Vielzahl der ihm darin vergleichbaren Vorschriften - läßt sich allgemein die Frage stellen, ob bei der Feststellung und Bewertung der öffentlichen Belange etwas zugelassen ist, was man "Kompensation" nennen könnte (vgl. etwa den Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10 f.]): Es ist nicht selten so, daß ein Vorhaben aus der Sicht der öffentlichen Belange zwar in der einen Beziehung unerwünscht, jedoch in einer anderen Beziehung bestimmten Interessen förderlich und daher im "Saldo" möglicherweise für die öffentlichen Belange indifferent oder ihnen sogar nützlich ist.

    Wenn innerhalb des § 9 Abs. 2 FStrG das Merkmal "nötig" derartige Kompensationen zuläßt (vgl. im Anschluß an das Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG I C 26.63 - in BVerwGE 19, 238 [241] den Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10 f.]), wird über das Merkmal "beeinträchtigt" schwerlich gesagt werden können, daß mit ihm eine Kompensation ganz und gar unverträglich sei.

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 19.70

    Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen; Erforderlichkeit einer Bauleitplanung als

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Das wird lediglich dadurch verdeckt, daß die Verurteilung die höhere Verwaltungsbehörde nicht zur (förmlichen) Zustimmungserteilung verpflichtet, sondern aus dem weiteren Verfahren überhaupt ausschaltet, d.h. ihre Zustimmung für den konkreten Fall entbehrlich macht (vgl. Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - [DVBl. 1971, 588] sowie zur - mit Rücksicht auf die jeweilige Gesetzeslage differenzierenden - Rechtsprechung anderer Senate des Gerichts die Urteile vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - [NJW 1959, 590] zu § 49 KWG, vom 28. Mai 1963 [a.a.O.] zu § 9 FStrG und vom 29. Mai 1964 - BVerwG VII C 6.63 - in BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63] [335] zu § 7 IZHVO).

    Diese Auffassung liegt schon dem bereits oben erwähnten Urteil des Senats vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - (DVBl. 1971, 588 f.) zugrunde.

  • BVerwG, 17.09.1964 - I C 26.63

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes /

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Wenn innerhalb des § 9 Abs. 2 FStrG das Merkmal "nötig" derartige Kompensationen zuläßt (vgl. im Anschluß an das Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG I C 26.63 - in BVerwGE 19, 238 [241] den Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10 f.]), wird über das Merkmal "beeinträchtigt" schwerlich gesagt werden können, daß mit ihm eine Kompensation ganz und gar unverträglich sei.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Wenn dort "das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange ... kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entschließung" ist (Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309]), kann nicht gut das vergleichbare Verhältnis dieser Belange innerhalb des § 35 Abs. 3 BBauG in nachvollziehbarer Weise Kompensationen zugänglich sein.
  • BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Das wird lediglich dadurch verdeckt, daß die Verurteilung die höhere Verwaltungsbehörde nicht zur (förmlichen) Zustimmungserteilung verpflichtet, sondern aus dem weiteren Verfahren überhaupt ausschaltet, d.h. ihre Zustimmung für den konkreten Fall entbehrlich macht (vgl. Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - [DVBl. 1971, 588] sowie zur - mit Rücksicht auf die jeweilige Gesetzeslage differenzierenden - Rechtsprechung anderer Senate des Gerichts die Urteile vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - [NJW 1959, 590] zu § 49 KWG, vom 28. Mai 1963 [a.a.O.] zu § 9 FStrG und vom 29. Mai 1964 - BVerwG VII C 6.63 - in BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63] [335] zu § 7 IZHVO).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Wird die beklagte Behörde zur Erteilung der Genehmigung verurteilt, so schaltet ihre Verurteilung zugleich die mit dem Zustimmungserfordernis begründete - auf die Möglichkeit der Verhinderung des Vorhabens gerichtete - Befugnis des Dritten, d.h. hier der höheren Verwaltungsbehörde, aus (vgl. Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - in BVerwGE 16, 116 [126]).
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63

    Bedeutung der Zustimmung der Bundesbehörde bei der Erteilung von Genehmigungen im

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Das wird lediglich dadurch verdeckt, daß die Verurteilung die höhere Verwaltungsbehörde nicht zur (förmlichen) Zustimmungserteilung verpflichtet, sondern aus dem weiteren Verfahren überhaupt ausschaltet, d.h. ihre Zustimmung für den konkreten Fall entbehrlich macht (vgl. Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - [DVBl. 1971, 588] sowie zur - mit Rücksicht auf die jeweilige Gesetzeslage differenzierenden - Rechtsprechung anderer Senate des Gerichts die Urteile vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - [NJW 1959, 590] zu § 49 KWG, vom 28. Mai 1963 [a.a.O.] zu § 9 FStrG und vom 29. Mai 1964 - BVerwG VII C 6.63 - in BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63] [335] zu § 7 IZHVO).
  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Daß die Gemeinde im Verpflichtungsprozeß notwendig beigeladen werden muß, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere die Urteile vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - [Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3 S. 9 f.] und vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 64.68 - [RdL 1970, 26]).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
    Bei der Meinungsbildung des Berufungsgerichts hat möglicherweise die Vorstellung eine Rolle gespielt, daß sich der aus Art. 14 Abs. 1 GG ergebende Schutz bei bebauten Grundstücken nicht in dem Bestandsschutz der vorhandenen Bebauung erschöpfe, sondern neben und gleichsam hinter diesem Bestandsschutz noch eine zusätzliche eigentumskräftig verfestigte Anspruchsposition im Sinne des Urteils vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - (BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [116 ff.]) begründet sei oder doch sein könne.
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 63.68

    Ersatzbauten im Widerspruch zum nunmehr geltenden Recht - Antrag auf

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 64.68

    Bauen im Außenbereich im Falle bereits vorhandener bäuerliche Betriebe - Anspruch

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Was zur Unzulässigkeit solcher "Kompensationen" bei Anwendung des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG 1960 im Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - BVerwGE 42, 8 [14 ff.] ausgeführt worden ist, gilt entsprechend auch für § 34 BBauG alter wie neuer Fassung.
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Die Ausgangsüberlegung des Berufungsgerichts, daß der aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleitete Bestandsschutz für ein Bauwerk, das seinerzeit im Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet wurde, nach dem inzwischen zur Geltung gelangten Baurecht aber nicht mehr zulässig wäre, nur das Recht gewährleistet, das Bauwerk weiter so zu unterhalten und zu nutzen, wie es seinerzeit errichtet wurde, und daß der Bestandsschutz mithin nicht einen Ersatzbau anstelle des bestandsgeschützten Bauwerks rechtfertigt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - in BVerwGE 25, 161 [162 f.], vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [343], vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [300] und vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - in BVerwGE 42, 8 [13]).

    Es gibt "ganz besonders gelagerte Sachverhalte", in denen sich, "was die Bebauung anlangt, der Eigentumsschutz eines bebauten Grundstücks" nicht "im Bestandsschutz der vorhandenen Baulichkeiten" erschöpft (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Für eine Kompensation oder Saldierung der öffentlichen Belange im Sinne einer Bevorzugung des einen Belanges unter Zurücksetzung anderer Belange läßt das Gesetz bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BBauG so wenig Raum wie bei der Anwendung des § 35 BBauG (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - BVerwGE 42, 8 [15/16]) und des § 34 BBauG (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.76 -).
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