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   BVerwG, 13.06.1980 - IV C 63.77   

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BVerwG, 13.06.1980 - IV C 63.77 (https://dejure.org/1980,798)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1980 - IV C 63.77 (https://dejure.org/1980,798)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1980 - IV C 63.77 (https://dejure.org/1980,798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 935 (Ls.)
  • DÖV 1980, 765
  • BauR 1980, 553
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 63.77
    Ein "vergleichbares" Gebäude im Sinne des § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG ist nicht gegeben, wenn das neue Gebäude von dem zerstörten Gebäude in seiner Funktion, d.h. seiner objektiven Zweckbestimmung, wesentlich abweicht (im Anschluß an das Urteil vom 08. Juni 1979 - BVerwG IV C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ausgesprochen, daß das Gesetz mit dem Erfordernis der Vergleichbarkeit eine "Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung" verlange (a.a.O. S. 130) und daß dies vor allem eine "Gleichartigkeit in der Funktion" einschließe (a.a.O.).

    Damit war seine Funktion, d.h. seine objektive Zweckbestimmung festgelegt (s. Urteil vom 8. Juni 1979 a.a.O. S. 130).

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 63.77
    Der Kläger muß sich im Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 BBauG so behandeln lassen, wie wenn es darum ginge, an dieser Stelle erstmalig ein (nicht für Zwecke des Flugplatzes bestimmtes) Wohnhaus bzw. Wochenendhaus zu errichten (vgl. - zur Nutzungsänderung - das Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG IV C 32.71 - BVerwGE 47, 185 [188]).
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Der Vergleich zwischen Alt- und Neubau ist nicht bei der Prüfung des § 35 Abs. 2, 3 BauGB, sondern allenfalls und erst im Rahmen der Prüfung des § 35 Abs. 4 BauGB vorzunehmen; bei Anwendung von § 35 Abs. 2 i.V. mit Abs. 3 BauGB muss sich ein Bauherr vielmehr so behandeln lassen, als wenn er an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichten will (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1980 - IV C 63.77 - BauR 1980, 553 = juris Rn. 18; U.v. 19.2.2004 - BVerwGE 120, 130 - 4 C 4.03 - juris Rn. 7; B.v. 27.10.2004 - 4 B 74.04 - BauR 2005, 702 = juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 22.5.2014 - 1 B 14.196 - juris Rn. 26 f.; B.v. 7.3.2018 - 1 B 16.2375 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.6.2011 - OVG 2 S 14.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus;

    Im Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 BauGB muss sich die Klägerin so behandeln lassen, als wenn sie an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichten wollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 63.77 - DÖV 1980, 765 ).

    Gleichartigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, also insbesondere die Gleichartigkeit im Standort, im Bauvolumen, in der Nutzung und in der Funktion (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Urteil vom 13. Juni 1980 - a.a.O.; Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - BVerwGE 61, 290 ).

  • BVerwG, 27.10.2004 - 4 B 74.04

    Zulässigkeit von Ersatzbauten innerhalb einer Splittersiedlung

    Will der Bauherr ein vorhandenes Gebäude ersetzen, muss er sich im Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 BauGB so behandeln lassen, als wenn er an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichten wollte (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Juni 1980 BVerwG 4 C 63.77 DÖV 1980, 765 und vom 19. Februar 2004 BVerwG 4 C 4.03 NVwZ 2004, 982 ).
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